Das Vermächtnis eines Landeshistorikers. Sammelband mit zentralen Schriften von Manfred Kobuch erschienen

Eine Rezension zu Uwe John/Markus Cottin (Hgg.): Meißnisch-sächsische Mittelalterstudien. Ausgewählte Schriften von Manfred Kobuch (Schriften der Rudolf-Kötzschke-Gesellschaft 6), Sax Verlag: Beucha/Markkleeberg, 2021, ISBN 978-3-930076-92-5, verfasst von Alexander Sembdner

Dieses Buch hat eine lange und Vor- und Entstehungsgeschichte. Es versammelt 24, z. T. bisher unveröffentlichte Aufsätze des Historikers und Archivars Manfred Kobuch (1935–2018), einem Schüler Hellmut Kretzschmars. Er war von 1961 bis 1993 am Staatsarchiv Dresden als Leiter der Abteilung Älteres Archivgut (bis 1831/1879) tätig und einer der wenigen Historiker, die in der DDR konsequent sächsische Landesgeschichte des Mittelalters und der Frühen Neuzeit betrieben.[1] Bereits 1996 war an Kobuch die Idee herangetragen worden, seine Arbeiten zur mittelalterlichen Geschichte Sachsens, die oftmals an entlegenen Orten publiziert waren, zu sammeln und so der interessierten Öffentlichkeit besser zugänglich zu machen. Der Band sollte anlässlich seines 65. Geburtstages am 12. März 2000 in den Schriften der Rudolf-Kötzschke-Gesellschaft erscheinen. Doch die perfektionistische Ader Kobuchs, die Umstellung auf neue Möglichkeiten der Textverarbeitung und schließlich die sich zerschlagende Finanzierung ließen das Projekt scheitern, welches auch anlässlich des 70. und 80. Geburtstags 2005 bzw. 2015 nicht zustande kam. Die zahlreichen Wendungen bis hin zum nun postum vorliegenden Band werden von den Herausgebern detailliert nachgezeichnet (S. XI-XIII) und sollen hier nicht wiederholt werden. Es ist das große Verdienst von Uwe John und Markus Cottin diese Aufsatzsammlung nun tatsächlich veröffentlicht zu haben. Die Herausgeber haben das Projekt jedoch nicht nur einfach zu Ende gebracht, sondern das ursprüngliche Tableau der von Kobuch zur Publikation ausgewählten Beiträge kritisch durchgesehen, einige Aufsätze gestrichen und die vom Autor vorgenommenen Änderungen und Nachträge dokumentiert. Von ihrem enormen Einsatz zeugt allein schon der eindrucksvolle Anhang. Hervorzuheben ist hier das auf S. 443-463 abgedruckte Schriftenverzeichnis Manfred Kobuchs. Nicht nur dokumentiert es seine Mitarbeit an zahlreichen Sammelbänden, Editionen und Kartenwerken, wobei er sich, trotz intensiver Arbeitsleistung, oftmals vornehm im Hintergrund hielt. Auch 131 verzeichnete Aufsätze und Artikel zeigen die rege Produktivität des Historikerarchivars an. Dass freilich weitere 43 angezeigte Titel ungedruckt blieben, verweist auf die gefürchtete Akribie Kobuchs insbesondere gegenüber seinen eigenen Beiträgen, die so manche Herausgeber an den Rand der Verzweiflung brachte und die Veröffentlichung dieses Bandes so lange herauszögerte. Dessen Benutzbarkeit wird durch ein Verzeichnis der abgekürzt zitierten Quellen und Literatur (S. 464-469), ein Register der benutzten gedruckten und ungedruckten Urkunden (S. 470-480) sowie durch ein vorbildlich gearbeitetes und umfangreiches Orts- und Personenregister (S. 481-524) enorm erhöht. Beigelegt sind eine Faltkarte über den Lehnsbesitz der Burggrafen von Leisnig und eine Stammtafel der Burggrafen.

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Monumente der Störung – Disruptive Eingriffe ins Dresdner Stadtbild

Von Lennart Kranz

Der bauliche Kern alter Residenzstädte ist ein enges Geflecht von Räumen, die in direktem historischen Bezug zu den ehemaligen Herrscherfamilien stehen. Oft genügt bereits eine Drehung um die eigene Achse, um sich davon zu überzeugen: Hier das zum Besuchermagnet umgewidmete Residenzschloss, da die Hofkirche mit der Grablege der Regenten und ihrer engsten Angehörigen, und dazwischen ein dichtes Netz aus Straßen, Plätzen, Parks und Gedenkorten, die die Namen von Fürstensöhnen, Mätressen und illustren Personen des Hoflebens tragen. Ganz zu schweigen von Theatern, Kunstgalerien und den verstreut liegenden, kleinen Palais, die alle Teil der alten „Residenzlandschaft“[1] waren und meist zu fürstlichen Repräsentationszwecken gegründet bzw. errichtet wurden (Abb. 1).

Abb. 1: Schlossplatz in Dresden, nach 1906. Der Dresdner Schlossplatz mit dem Georgenbau, der Hofkirche und dem Ständehaus ist das Herz der ehemaligen Residenzstadt. Seine Strukturen sind seit der Spätphase der sächsischen Monarchie und trotz aller Brüche des 20. Jahrhunderts bis heute im Wesentlichen erhalten geblieben. Das König-Albert-Denkmal vor der dem Ständehaus wurde jedoch 1950 im Zeichen der Bekämpfung militaristischer und monarchistischer Denkmäler demontiert und gilt seitdem als verschollen. (SLUB/Deutsche Fotothek, Lizenz: Freier Zugang – Rechte vorbehalten)

Landesherrliche Stadtplanung stellte zugleich Privileg und Menetekel jeder Residenzstadt und ihrer historischen Entwicklung dar. Wenn der Territorialherr die Gestaltung seiner Residenz zur Chefsache erklärte, konnte dies einerseits eine langanhaltende Phase des wirtschaftlichen Aufschwungs und des Bevölkerungswachstums einläuten. Andererseits konnte es bürgerliches Selbstbewusstsein, politische Initiativbereitschaft und risikofreudigen Unternehmergeist abwürgen. Als sich August der Starke (reg. 1694–1733) im Konflikt mit den Stadtältesten durchsetzte und das freistehende Rathaus auf der Nordhälfte des Dresdner Altmarktes 1707 abgerissen werden musste, war für jeden Einwohner sichtbar, wer das Gestaltungsmonopol über den öffentlichen Raum der frühneuzeitlichen Residenzstadt innehatte.[2]

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