Wettinische Ehekrisen: Die Fürstin und der Ehebruch

Von Maria Hauber

In meiner Dissertation an der Ludwig-Maximilians-Universität München untersuche ich vier Fälle, in denen Frauen aus der Dynastie Wettin (welche die sächsischen Herzogtümer und die Kurwürde innehatte) mit Ehebruchvorwürfen konfrontiert waren. Von diesen vier Frauen erreichte nur Elisabeth von Sachsen (1502–1557) die Rehabilitation und konnte sich unbeschadet auf ihren Witwensitz zurückziehen. Die anderen drei hatten weniger Glück: Sie wurden bis zum Ende ihres Lebens auf entlegenen Burgen und Klöstern gefangengesetzt. Anna von Oranien (1544–1577) und Anna von Sachsen-Coburg (1567–1613) mussten hinnehmen, dass ihr Ehegatte sich von ihnen scheiden ließ und neu heiratete. Elisabeth von Pfalz-Simmern (1552–1590) wiederum verstarb nach nur sechsmonatiger Haft unter ungeklärten, aber verdächtigen Umständen. Es ist nicht auszuschließen, dass sie im Auftrag ihres Gatten vergiftet wurde, wie einige Zeitgenossen glaubten. Mit meiner Dissertation möchte ich zu einem besseren Verständnis dazu beitragen, wie Familienehre, Dynastiepolitik und konfessionelle Abhängigkeiten in protestantischen Fürstentümern gegeneinander abgewogen wurden.

After Anthony Mor - Portrait of Anna of Saxony

Anna von Sachsen (1544–1577), Porträt von Anthonis Mor, 1560er Jahre (Muzeum Narodowe we Wrocławiu/Nationalmuseum Wrocław, VIII-720, via Wikimedia Commons)

Die weibliche Untreue in einer mit Herrschaftsrechten ausgestatteten Familie zog immer die Legitimität der Erbfolge in Frage und destabilisierte dadurch direkt die dynastische Herrschaft. Politische Feinde konnten diese Situation nutzen, um eigene Ansprüche durchzusetzen. Nichtsdestotrotz waren dem adligen Ehemann im Mittelalter insofern die Hände gebunden, als Ehebruch keine Annullierung einer Ehe legitimierte – er konnte seine Frau zwar verstoßen, blieb aber dennoch bis zum Ende seines Lebens nach lateinischem Kirchenrecht mit ihr verehelicht. Im Zeitalter der Reformation trat jedoch eine neue Situation ein. Mit der Verweltlichung der Ehe wurde für protestantische Fürsten eine Scheidung mit Option auf Wiederheirat möglich. Außerdem übernahm der Landesherr in Ermangelung einer ausdifferenzierten und funktionsfähigen protestantischen Geistlichkeit das Kirchenregiment. Theoretisch konnte sich daher ein protestantischer Fürst, dessen Frau mutmaßlich Ehebruch begangen hatte, selbst von ihr scheiden. Dies eröffnete natürlich auch die Möglichkeit, bestehende Gerüchte gegen die Ehefrau zu instrumentalisieren, um sich ihrer zu entledigen. Andererseits riskierte der Fürst damit aber nicht nur den Konflikt mit der Schwiegerfamilie, sondern auch das öffentliche Bekanntwerden des Vorfalls. Wenn eine Ehefrau im Verdacht stand, außereheliche sexuelle Kontakte zu unterhalten, sagte dies schließlich auch etwas über den „gehörnten“ Ehemann aus. Er hatte die patriarchalische Kontrolle verloren, war nicht in der Lage, seine Frau im Zaum zu halten und dementsprechend der Lächerlichkeit preisgegeben. Wie navigierten Akteure im 16. Jahrhundert diesen Zielkonflikt?

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Das Vermächtnis eines Landeshistorikers. Sammelband mit zentralen Schriften von Manfred Kobuch erschienen

Eine Rezension zu Uwe John/Markus Cottin (Hgg.): Meißnisch-sächsische Mittelalterstudien. Ausgewählte Schriften von Manfred Kobuch (Schriften der Rudolf-Kötzschke-Gesellschaft 6), Sax Verlag: Beucha/Markkleeberg, 2021, ISBN 978-3-930076-92-5, verfasst von Alexander Sembdner

Dieses Buch hat eine lange und Vor- und Entstehungsgeschichte. Es versammelt 24, z. T. bisher unveröffentlichte Aufsätze des Historikers und Archivars Manfred Kobuch (1935–2018), einem Schüler Hellmut Kretzschmars. Er war von 1961 bis 1993 am Staatsarchiv Dresden als Leiter der Abteilung Älteres Archivgut (bis 1831/1879) tätig und einer der wenigen Historiker, die in der DDR konsequent sächsische Landesgeschichte des Mittelalters und der Frühen Neuzeit betrieben.[1] Bereits 1996 war an Kobuch die Idee herangetragen worden, seine Arbeiten zur mittelalterlichen Geschichte Sachsens, die oftmals an entlegenen Orten publiziert waren, zu sammeln und so der interessierten Öffentlichkeit besser zugänglich zu machen. Der Band sollte anlässlich seines 65. Geburtstages am 12. März 2000 in den Schriften der Rudolf-Kötzschke-Gesellschaft erscheinen. Doch die perfektionistische Ader Kobuchs, die Umstellung auf neue Möglichkeiten der Textverarbeitung und schließlich die sich zerschlagende Finanzierung ließen das Projekt scheitern, welches auch anlässlich des 70. und 80. Geburtstags 2005 bzw. 2015 nicht zustande kam. Die zahlreichen Wendungen bis hin zum nun postum vorliegenden Band werden von den Herausgebern detailliert nachgezeichnet (S. XI-XIII) und sollen hier nicht wiederholt werden. Es ist das große Verdienst von Uwe John und Markus Cottin diese Aufsatzsammlung nun tatsächlich veröffentlicht zu haben. Die Herausgeber haben das Projekt jedoch nicht nur einfach zu Ende gebracht, sondern das ursprüngliche Tableau der von Kobuch zur Publikation ausgewählten Beiträge kritisch durchgesehen, einige Aufsätze gestrichen und die vom Autor vorgenommenen Änderungen und Nachträge dokumentiert. Von ihrem enormen Einsatz zeugt allein schon der eindrucksvolle Anhang. Hervorzuheben ist hier das auf S. 443-463 abgedruckte Schriftenverzeichnis Manfred Kobuchs. Nicht nur dokumentiert es seine Mitarbeit an zahlreichen Sammelbänden, Editionen und Kartenwerken, wobei er sich, trotz intensiver Arbeitsleistung, oftmals vornehm im Hintergrund hielt. Auch 131 verzeichnete Aufsätze und Artikel zeigen die rege Produktivität des Historikerarchivars an. Dass freilich weitere 43 angezeigte Titel ungedruckt blieben, verweist auf die gefürchtete Akribie Kobuchs insbesondere gegenüber seinen eigenen Beiträgen, die so manche Herausgeber an den Rand der Verzweiflung brachte und die Veröffentlichung dieses Bandes so lange herauszögerte. Dessen Benutzbarkeit wird durch ein Verzeichnis der abgekürzt zitierten Quellen und Literatur (S. 464-469), ein Register der benutzten gedruckten und ungedruckten Urkunden (S. 470-480) sowie durch ein vorbildlich gearbeitetes und umfangreiches Orts- und Personenregister (S. 481-524) enorm erhöht. Beigelegt sind eine Faltkarte über den Lehnsbesitz der Burggrafen von Leisnig und eine Stammtafel der Burggrafen.

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Monumente der Störung – Disruptive Eingriffe ins Dresdner Stadtbild

Von Lennart Kranz

Der bauliche Kern alter Residenzstädte ist ein enges Geflecht von Räumen, die in direktem historischen Bezug zu den ehemaligen Herrscherfamilien stehen. Oft genügt bereits eine Drehung um die eigene Achse, um sich davon zu überzeugen: Hier das zum Besuchermagnet umgewidmete Residenzschloss, da die Hofkirche mit der Grablege der Regenten und ihrer engsten Angehörigen, und dazwischen ein dichtes Netz aus Straßen, Plätzen, Parks und Gedenkorten, die die Namen von Fürstensöhnen, Mätressen und illustren Personen des Hoflebens tragen. Ganz zu schweigen von Theatern, Kunstgalerien und den verstreut liegenden, kleinen Palais, die alle Teil der alten „Residenzlandschaft“[1] waren und meist zu fürstlichen Repräsentationszwecken gegründet bzw. errichtet wurden (Abb. 1).

Abb. 1: Schlossplatz in Dresden, nach 1906. Der Dresdner Schlossplatz mit dem Georgenbau, der Hofkirche und dem Ständehaus ist das Herz der ehemaligen Residenzstadt. Seine Strukturen sind seit der Spätphase der sächsischen Monarchie und trotz aller Brüche des 20. Jahrhunderts bis heute im Wesentlichen erhalten geblieben. Das König-Albert-Denkmal vor der dem Ständehaus wurde jedoch 1950 im Zeichen der Bekämpfung militaristischer und monarchistischer Denkmäler demontiert und gilt seitdem als verschollen. (SLUB/Deutsche Fotothek, Lizenz: Freier Zugang – Rechte vorbehalten)

Landesherrliche Stadtplanung stellte zugleich Privileg und Menetekel jeder Residenzstadt und ihrer historischen Entwicklung dar. Wenn der Territorialherr die Gestaltung seiner Residenz zur Chefsache erklärte, konnte dies einerseits eine langanhaltende Phase des wirtschaftlichen Aufschwungs und des Bevölkerungswachstums einläuten. Andererseits konnte es bürgerliches Selbstbewusstsein, politische Initiativbereitschaft und risikofreudigen Unternehmergeist abwürgen. Als sich August der Starke (reg. 1694–1733) im Konflikt mit den Stadtältesten durchsetzte und das freistehende Rathaus auf der Nordhälfte des Dresdner Altmarktes 1707 abgerissen werden musste, war für jeden Einwohner sichtbar, wer das Gestaltungsmonopol über den öffentlichen Raum der frühneuzeitlichen Residenzstadt innehatte.[2]

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