Von Lennart Kranz
Der bauliche Kern alter Residenzstädte ist ein enges Geflecht von Räumen, die in direktem historischen Bezug zu den ehemaligen Herrscherfamilien stehen. Oft genügt bereits eine Drehung um die eigene Achse, um sich davon zu überzeugen: Hier das zum Besuchermagnet umgewidmete Residenzschloss, da die Hofkirche mit der Grablege der Regenten und ihrer engsten Angehörigen, und dazwischen ein dichtes Netz aus Straßen, Plätzen, Parks und Gedenkorten, die die Namen von Fürstensöhnen, Mätressen und illustren Personen des Hoflebens tragen. Ganz zu schweigen von Theatern, Kunstgalerien und den verstreut liegenden, kleinen Palais, die alle Teil der alten „Residenzlandschaft“[1] waren und meist zu fürstlichen Repräsentationszwecken gegründet bzw. errichtet wurden (Abb. 1).
Landesherrliche Stadtplanung stellte zugleich Privileg und Menetekel jeder Residenzstadt und ihrer historischen Entwicklung dar. Wenn der Territorialherr die Gestaltung seiner Residenz zur Chefsache erklärte, konnte dies einerseits eine langanhaltende Phase des wirtschaftlichen Aufschwungs und des Bevölkerungswachstums einläuten. Andererseits konnte es bürgerliches Selbstbewusstsein, politische Initiativbereitschaft und risikofreudigen Unternehmergeist abwürgen. Als sich August der Starke (reg. 1694–1733) im Konflikt mit den Stadtältesten durchsetzte und das freistehende Rathaus auf der Nordhälfte des Dresdner Altmarktes 1707 abgerissen werden musste, war für jeden Einwohner sichtbar, wer das Gestaltungsmonopol über den öffentlichen Raum der frühneuzeitlichen Residenzstadt innehatte.[2]