Dass ein Parlament in der Landeshauptstadt tagt, wo die staatliche Zentralverwaltung ihren Sitz hat, gehört für uns zu den Selbstverständlichkeiten des alltäglichen Politikbetriebes.[1] In einer Zeit, in der es noch keine Hauptstädte gab, war dies anders. Tatsächlich gab es schon lange bevor 1833 das erste Zweikammerparlament in Dresden zusammentrat politische Versammlungen in Sachsen. Diese parlamentarischen Zusammenkünfte waren jedoch keine Arbeitssitzungen einer beständigen Institution, jeweils für die Dauer einer Legislaturperiode. Vielmehr fanden sich die vom Landesherrn einberufenen Stände zu individuellen Zeitpunkten und nur für einen begrenzten Zeitraum von einigen Stunden bis mehreren Wochen an einem dafür bestimmten Ort ein, um dann zumeist wieder für Jahre nicht zu tagen. Die wichtigste Form dieser Versammlungen waren die Landtage, an denen in der Regel alle landtagsberechtigten sächsischen Stände, – d. h. Prälaten, Grafen und Herren, Ritterschaft und die nicht grundherrlichen Städte, zumeist vertreten durch ihre Bürgermeister – als geschlossener politischer Akteur teilnahmen. Der erste Landtag dieser Art fand im Jahr 1438 in Leipzig statt.[2]
In dieser Zeit gab es noch keine Hauptstädte. Feste Residenzen der Herzöge bzw. Kurfürsten bildeten sich in den nächsten einhundert Jahren erst allmählich heraus. Die sächsischen Landesherren aus dem Haus Wettin regierten ihr Land noch bis in das 16. Jahrhundert hinein vorwiegend aus dem Sattel. Auch die Ständeversammlungen zur Beratung in politischen Fragen und zur Bewilligung von Steuern und finanziellen Hilfen fanden in unterschiedlichen Städten im Land statt. Ein fester Tagungsort hatte sich also bis zur Mitte des 16. Jahrhundert nicht etablieren können, wenngleich Herzog Georg der Bärtige (1471-1539) Dresden inzwischen zur Hauptresidenz gemacht hatte.