Camenzer Wochenschrift – Pressefreiheit mit offenen Daten

Von Jens Bemme mit Daten und Text von Thomas Binder und Christian Erlinger

Als der damalige und leider viel zu früh verstorbene Leiter des Stadtarchivs Kamenz, Dr. Matthias Herrmann, im Frühjahr 2005 das Projekt „Erfassung chronikalischer Daten zur Geschichte der Stadt Kamenz“ begründete, hielt er fest: „Das Kamenzer Tageblatt und die Kamenzer Wochenschrift sind insbesondere für die neuere Zeit, d.h. das 19. und die erste Hälfte vom 20. Jh., äußerst aufschlussreich. Die Arbeitsintensität in der Erschließung ist jedoch beachtlich.“ Sowie: „Um einen raschen Zugang zu bestimmten Ereignissen zu finden, erweist es sich als vorteilhaft, die in Kamenz seit 1822 erschienene Lokalpresse […] auszuwerten. Aus Personal- und Zeitgründen ist das bisher nicht erfolgt. Chronisten müssen bei Recherchen zu einzelnen Themen immer wieder aufs Neue die 123 Jahrgänge durcharbeiten.“ Schon der Heimatforscher Prof. Dr. Willy Muhle bemerkt 1947: „In […] dieser Kamenzer Heimatzeitung ist ein reiches heimatgeschichtliches Material aufgespeichert.“ Dabei ging es beiden nicht nur um die seit 1923 und bis 1939 im Kamenzer Tageblatt erschienene Beilage „Unsere Heimat“, in der Heimatforscher ihre Untersuchungen und Recherchen veröffentlichten, sondern vielmehr neben der tägliche Presserubrik „Oertliches und Sächsisches“ auch die Bereiche „Amtliche Anzeigen“ und der Annoncenteil, wo Herrmann zu Recht Angaben über Firmengründungen und -pleiten, Veränderungen im Leistungsprofil des örtlichen Handels und Gewerbes, Biographisches usw. vermutete.

Damit beginnt ein bislang unveröffentlichter Bericht von Thomas Binder, Archivar in Kamenz. Seit März 2023 veröffentlichen wir gemeinsam digitale Versionen der historischen Wochenschriften: das Stadtarchiv zuvor auf den Webseiten, vor einem Jahr gemeinsam dazu noch die Märzausgaben von 1848 in Wikisource, um die Texte und Daten offen zugänglich und noch leichter benutzbar zu machen. Im Januar 2024 hat Christian Erlinger dazu noch alle anderen PDF der Kamenzer Wochenschrift in Wikimedia Commons gespiegelt sowie mit Metadaten in Wikidata offen erschlossen. All diese Daten kann jede:r selbst ergänzen. Wikisource, Wikimedia Commons und Wikidata sind offene Informationssysteme. Durch deren Verknüpfungen und Benutzung wächst Wissen neu.

Pressefreiheit ab 1848

Aus der ‘Preßfreiheit’ im Königreich Sachsen (und somit in Kamenz) entsteht nun Freies Wissen mit offenen Daten, die für neue Bildungsprojekte mit Schulen, Bibliotheken und Archiven genutzt werden – für und mit Bürger:innen, die recherchieren und forschen.

Kamenzer Wochenschrift, Nr. 14, Sonntag, den 26. März 1848

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Kamenzer Wochenschrift, Nr. 14, Sonntag, den 26. März 1848

Bekanntmachung.

Es würde in einer Zeit, in welcher die wichtigsten Interessen der Region überall in Versammlungen besprochen werden und alle Gemüther in einer großen Spannung sich befinden, auch die Bewegung in einzelnen Theilen des Landes einen ernsten Character annehmen, ein Vergessen der Pflichten der Directorien der Provinzialstände gewesen sein, hätten sie Anstand nehmen wollen, der städtischen Corporationen Gelegenheit zu geben, sich über diesen Gegenstand zu berathen und namentlich das Ergebniß ihrer Erfahrungen über die Beurtheilung der zeitherigen Wirksamkeit der Ministerii, geschöpft aus der Kenntniß der Stimmung der Bevölkerung der Oberlausitz in allen Theilen, auszusprechen, da diese Frage den zum 20. März d. J. zusammenberufenen allgemeinen Landständen vorgelegt werden sollte.

In Folge dieser Betrachtung hatten die Directorien von Land und Ständen einen außerordentlichen Landtag auf den heutigen Tag verfassungsmäßig einberufen, zu welchem sich eine große Anzahl von Ständen der Städte, der Ritterschaft und des Bauernstandes eingefunden hatten.

In dieser Versammlung vereinigte man sich, nach einer längeren, sehr lebhaften Besprechung über die zeitherige Wirksamkeit der Minister, über die Wichtigkeit der jetzigen Zeitereignisse für ganz Deutschland und insbesondere Sachsen, über die Anerkennung des dringenden Bedürfnisses einer Kräftigung des Volkslebens und der erwachten deutschen Nationalität, über die Gewährung zeitgemäßer Institutionen, sowie über das unbedingte Erforderniß bei dem Fortschreiten der Entwickelung mit Besonnenheit und Ruhe zu verfahren, dahin, das Gesammtresultat der gewonnenen Ansichten in einem Landtagsschlusse zu veröffentlichen, um den Bewohnern der Oberlausitz Kenntniß zu geben von der Auffassung dieser Angelegenheiten Seitens ihrer Vertreter auf den Provinziallandtagen.

Dieser Landtagsschluß lautet wie folgt: Weiterlesen

18. März 1848: An das Sächsische Volk!

An das Sächsische Volk!

Von Sr. Majestät dem Könige an die Spitze der Geschäfte berufen, haben sich Unterzeichnete über folgende Hauptgrundsätze und Maßregeln vereinigt:

Beeidigung des Militairs auf die Verfassung.

Aufhebung der Censur für immer. Ein Preßgesetz ohne das System der Concessionen und Cautionen.

Reform der Rechtspflege auf Grundlage der Mündlichkeit und Oeffentlichkeit; in Strafsachen Geschwornengericht.

Reform des Wahlgesetzes. Anerkennung des Vereinsrechtes mit Repressivbestimmungen wegen Mißbrauches.

Gesetzliche Ordnung der kirchlichen Verhältnisse im Geiste der Duldung und Parität.

Antrag auf Revision des Vereinszolltarifes.

Kräftige Mitwirkung zu zeitgemäßer Gestaltung des deutschen Bundes mit Vertretung des Volkes bei demselben.

Sr. Königl. Majestät haben diesen Maßregeln und Grundsätzen Ihre Zustimmung zu ertheilen geruht. Gemäß ihnen wird das Erforderliche eingeleitet werden.

Das Sächsische Volk wird die hohe Bedeutung dieser Königlichen Entschließung würdigen und dies durch Erhaltung der Ruhe und Ordnung im Lande bethätigen.

Dresden, den 16. März 1848.

Die Staatsminister.

Dr. Braun. Dr. v. d. Pfordten. Georgi.


Diese Bekanntmachung erschien am 18. März 1848 in zahlreichen sächsischen Tageszeitungen:

Zuvor wurde der Aufruf bereits als Anschlagzettel veröffentlicht:

Weitere Quellen- und Literaturhinweise zur Revolution von 1848/49 in Sachsen gibt es in der Sächsischen Bibliografie.

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