18. März 1848: An das Sächsische Volk!

An das Sächsische Volk!

Von Sr. Majestät dem Könige an die Spitze der Geschäfte berufen, haben sich Unterzeichnete über folgende Hauptgrundsätze und Maßregeln vereinigt:

Beeidigung des Militairs auf die Verfassung.

Aufhebung der Censur für immer. Ein Preßgesetz ohne das System der Concessionen und Cautionen.

Reform der Rechtspflege auf Grundlage der Mündlichkeit und Oeffentlichkeit; in Strafsachen Geschwornengericht.

Reform des Wahlgesetzes. Anerkennung des Vereinsrechtes mit Repressivbestimmungen wegen Mißbrauches.

Gesetzliche Ordnung der kirchlichen Verhältnisse im Geiste der Duldung und Parität.

Antrag auf Revision des Vereinszolltarifes.

Kräftige Mitwirkung zu zeitgemäßer Gestaltung des deutschen Bundes mit Vertretung des Volkes bei demselben.

Sr. Königl. Majestät haben diesen Maßregeln und Grundsätzen Ihre Zustimmung zu ertheilen geruht. Gemäß ihnen wird das Erforderliche eingeleitet werden.

Das Sächsische Volk wird die hohe Bedeutung dieser Königlichen Entschließung würdigen und dies durch Erhaltung der Ruhe und Ordnung im Lande bethätigen.

Dresden, den 16. März 1848.

Die Staatsminister.

Dr. Braun. Dr. v. d. Pfordten. Georgi.


Diese Bekanntmachung erschien am 18. März 1848 in zahlreichen sächsischen Tageszeitungen:

Zuvor wurde der Aufruf bereits als Anschlagzettel veröffentlicht:

Weitere Quellen- und Literaturhinweise zur Revolution von 1848/49 in Sachsen gibt es in der Sächsischen Bibliografie.

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