Menschen- und Freiheitsrechte gelten als selbstverständlich – doch das sind sie weder heute, noch waren sie es vor über 90 Jahren. Fast ein Jahrhundert nach den „Euthanasie“-Verbrechen fehlt es in der deutschen Gesellschaft vielfach noch immer an einem umfassenden Bewusstsein und einer kritischen Auseinandersetzung mit dem Geschehenen. So gilt es sich bewusst zu machen, dass politische Umbrüche, die Krisen hervorrufen, Radikalisierungsstrukturen fördern. Einen Teil der Aufarbeitung hierfür können Täterbiografien leisten, wofür ich im Folgenden ein Beispiel vorstellen möchte: den Lebensweg des Psychiaters Hermann Paul Nitsche (1876–1948) (Abb. 1).

Abb. 1: Porträt von Hermann Paul Nitsche. Quelle: Roemer, Hans/Rüdin, Ernst: Herrn Obermedizinalrat Professor Dr. Paul Nitsche zum 60. Geburtstag. In: Zeitschrift für psychische Hygiene 9 (1936), S. 129 (gemeinfrei)
Anstaltspsychiater und -direktoren sowie Leiter psychiatrischer Forschungsanstalten oder universitärer Abteilungen tragen Verantwortung für die Verbrechen an nahezu 200.000 psychisch kranken und behinderten Anstaltspatientinnen und -patienten während des Nationalsozialismus. Täterbiografien der Beteiligten an der nationalsozialistischen „Euthanasie“ rekonstruieren die Radikalisierungsprozesse von medizinischen Akteuren der Zeit und wenden sich einem individuellen Akteur aus der Täterperspektive zu. Ziel dieser biografisch orientierten Forschung ist es, einzuordnen, wie und unter welchen Bedingungen – also Strukturen, Motiven und individuellen Handlungsspielräumen – Menschen eine Täterkarriere einschlugen. Damit leistet dieser Ansatz einen mikrohistorischen Beitrag im großen Kontext der Täterforschung.