Kartenwerkstatt „Altes Reich“: Vom „Flickenteppich“ zur Darstellung komplexer historischer Räume

Von Jana Moser und Falk Bretschneider

Flächenhafte Karten prägen unsere Sicht auf die Welt und beeinflussen auch das Verständnis historischer Räume. Diese werden häufig als klar voneinander abgegrenzt wahrgenommen. Die „Digitale Kartenwerkstatt Altes Reich“ (DigiKAR) will sich davon lösen und erprobt dafür Ansätze zur punktbasierten Visualisierung komplexer historischer Raumbeziehungen.

Territorialisierte Weltsicht durch Karten

Karte sind wirkmächtige Instrumente, wenn es darum geht, Raumvorstellungen zu vermitteln. Dies gilt selbst dann, wenn bewusst ist, dass es sich um Modelle handelt, die bestimmte Vorstellungen räumlicher Gegebenheiten präsentieren. Allein der Umstand der visuellen Präsentation verleitet Nutzer:innen zu glauben, eine, wenn nicht sogar die „Wirklichkeit“ vor sich zu haben. Selbst wenn Historiker:innen für sich selbst konstatieren, dass sie jedes Medium, jede Information kritisch reflektieren und einordnen: Karten in ihrer komplexitätsreduzierenden Übersichtlichkeit werden häufig nur in eine Richtung gedeutet, selbst dann, wenn sie mehrere Möglichkeiten der Interpretation von Zuständen oder Ereignissen anbieten. Karten dringen mit ihrer Struktur und visuellen Dominanz aber vor allem tief in kognitive Prozesse ein: Sie bleiben im Gedächtnis haften und prägen unser Bild von „Welt“: Sie vermitteln Eindeutigkeit. Insofern ist es wenig erstaunlich, dass nach mehr als 100 Jahren schulischer Bildung mit Karten, die Nationalstaaten mit klar gezogenen Grenzen zeigen, eben dieses Konzept weder aus der Statistik noch aus der Kartographie mehr wegzudenken ist. Wir orientieren uns nicht mehr an Flüssen und Gebirgszügen, wir brauchen Grenzlinien, um den „Raum“ auf einer Karte „einordnen“ zu können.

Abbildung 1: Beispiel für eine typische Geschichtskarte mit flächenhafter Darstellung, hier: Zugehörigkeit zu Ämtern in Kursachsen um 1800. Die Ämter werden durch die Flächenfärbung als scheinbar homogene Räume dargestellt (oder zumindest so wahrgenommen) (Quelle: Karlheinz Blaschke: Das Kurfürstentum Sachsen am Ende des Alten Reiches 1790 [Karte C III 5], 2005. In: Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig/Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (Hgg.): Atlas zur Geschichte und Landeskunde von Sachsen).

Dies gilt ebenso für Karten, die historische Zustände abbilden wollen. Weiterlesen

Neue Anknüpfungspunkte für die Forschung: Der sächsische Landtag in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts

Eine Rezension zu Axel Flügel: Anatomie einer Ritterkurie. Landtagsbesuch und Landtagskarrieren im kursächsischen Landtag (1694-1749). Ostfildern: Jan Thorbecke, 2017 (= Studien und Schriften zur Geschichte der sächsischen Landtage, Bd. 2), verfasst von Marian Bertz

Der kursächsische Landtag gehörte in der Zeit zwischen dem Westfälischen Frieden und der Französischen Revolution zu den bedeutendsten allgemeinen Landesversammlungen des Heiligen Römischen Reiches. Auch im 18. Jahrhundert, dessen erste Hälfte im Fokus der Studie steht, bestand er mit unverändert großer Personalstärke fort und wurde nicht wie andernorts von einem kleinen Ausschuss verdrängt. Der Ritterschaft war es dadurch auch weiterhin möglich, auf die Entwicklung des Landes Einfluss zu nehmen. Den Beginn des Untersuchungszeitraumes markiert die Thronbesteigung Kurfürst Friedrich Augusts I., dessen Ende das Jahr 1749. Nachdem bis dahin meist alle zwei bis drei Jahre ein Landtag einberufen worden war, traten die Stände nach 1749 erst 14 Jahre später wieder zusammen. Damit ist zu einem großen Teil die augusteische Zeit Kursachsens umrissen, für die gemeinhin ein Dualismus, ein Gegensatz zwischen dem nach absolutistischer Macht strebenden Landesherrn und den ihre Privilegien eifrig verteidigenden Landständen, angenommen wurde.

Weiterlesen

Torgau – Ort der sächsischen Landtage (1550-1628)

Von Jan Bergmann-Ahlswede

Dass ein Parlament in der Landeshauptstadt tagt, wo die staatliche Zentralverwaltung ihren Sitz hat, gehört für uns zu den Selbstverständlichkeiten des alltäglichen Politikbetriebes.[1] In einer Zeit, in der es noch keine Hauptstädte gab, war dies anders. Tatsächlich gab es schon lange bevor 1833 das erste Zweikammerparlament in Dresden zusammentrat politische Versammlungen in Sachsen. Diese parlamentarischen Zusammenkünfte waren jedoch keine Arbeitssitzungen einer beständigen Institution, jeweils für die Dauer einer Legislaturperiode. Vielmehr fanden sich die vom Landesherrn einberufenen Stände zu individuellen Zeitpunkten und nur für einen begrenzten Zeitraum von einigen Stunden bis mehreren Wochen an einem dafür bestimmten Ort ein, um dann zumeist wieder für Jahre nicht zu tagen. Die wichtigste Form dieser Versammlungen waren die Landtage, an denen in der Regel alle landtagsberechtigten sächsischen Stände, – d. h. Prälaten, Grafen und Herren, Ritterschaft und die nicht grundherrlichen Städte, zumeist vertreten durch ihre Bürgermeister – als geschlossener politischer Akteur teilnahmen. Der erste Landtag dieser Art fand im Jahr 1438 in Leipzig statt.[2]

In dieser Zeit gab es noch keine Hauptstädte. Feste Residenzen der Herzöge bzw. Kurfürsten bildeten sich in den nächsten einhundert Jahren erst allmählich heraus. Die sächsischen Landesherren aus dem Haus Wettin regierten ihr Land noch bis in das 16. Jahrhundert hinein vorwiegend aus dem Sattel. Auch die Ständeversammlungen zur Beratung in politischen Fragen und zur Bewilligung von Steuern und finanziellen Hilfen fanden in unterschiedlichen Städten im Land statt. Ein fester Tagungsort hatte sich also bis zur Mitte des 16. Jahrhundert nicht etablieren können, wenngleich Herzog Georg der Bärtige (1471-1539) Dresden inzwischen zur Hauptresidenz gemacht hatte.

Weiterlesen