Digitale Vermessung der Hofgesellschaft. Die Hofdiarien Johann Georgs II. von Sachsen (1656-1680) als frühneuzeitliche Datenspeicher und Quelle der Digital History

Von Stefan Beckert

Die Handschriftensammlung der Sächsischen Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB) beherbergt zahlreiche einzigartige Texte aus den Beständen der ehemaligen kurfürstlich-königlichen Bibliothek. Viele von ihnen sind heute als Digitalisate verfügbar. Darunter befinden sich auch einige Bände der Hofdiarien des Kurfürsten Johann Georgs II. von Sachsen (1613-1680). Sie gewähren einen tiefen Einblick in die kulturellen Praktiken und die gesellschaftliche Ordnung des Dresdener Hofadels im 17. Jahrhunderts. Aufgrund ihrer seriellen Form eignen sie sich besonders für die Erschließung und Erforschung mit digitalen Verfahren. Teils in schweres Leder gebunden, teils schmucklos in kaum gebundenen Konvoluten abgelegt, dokumentierte das Oberhofmarschallamt in ihnen tagtäglich die Schauseite des höfischen Lebens: Wer besucht den Hof? Welche Theater- oder Musikstücke werden zu welchen Zeiten und Anlässen an welchen Orten aufgeführt? Wer geht und sitzt in welcher Reihenfolge? – eine präzise Abbildung der höfischen Ordnung im Verlauf der Tage, Monate und Jahre.[1]

Bild 1: Eine beispielhafte Seite aus dem Hofdiarium vom 4. und 5. November 1665 über einen Jagdausflug und einen Gottesdienst (SLUB Mscr.Dresd.K.80, fol. 244v).

Diese Hofdiarien sind Zeugnisse der gesellschaftlichen Ordnung der Barockzeit. Über sie erhalten wir einen Einblick in das Bemühen der damaligen Menschen, eine komplexe und dynamische Gesellschaft übersichtlich und konfliktfrei zu strukturieren. Sie wurden wohl unter anderem dazu genutzt, bei den regelmäßigen Zusammenkünften der Hofgesellschaft einen konfliktfreien Ablauf zu gewährleisten, indem die Ehre und Würde jeder Person angemessen berücksichtigt wurde. Grundlage dafür war die in den Diarien dokumentierte Tradition: Was schon zuvor so gehalten wurde, begründete auch aktuelle Ansprüche.

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Hofdame – Garderobiere – Leibwäscherin. Frauen in den weiblichen Hofstaaten des sächsischen Kurfürsten- und Königshauses im späten 18. und frühen 19. Jahrhundert

Von Leonora Braun

Allerdurchlauchtigster Großmächtigster König, Allergnädigster Herr!

So sehr ich auch auf der einen Seite die Tage unter die glücklichsten meines Lebens zählen darf, welche ich im Dienste bey Ew: Königl: Majestät Allerdurchlauchtigsten Frauen Gemahlin 9 Jahre hindurch als Kammerdienerin zu erleben die allerhöchste Gnade gehabt habe, welche ich mit den allerunterthänigsten Dancke erkenne, so kann ich doch auf der anderen Seite in tiefster Ehrfurcht zu bemerken nicht unterlaßen, daß nach und nach der Wunsch in mir entstanden ist, durch eine eheliche Verbindung, eine der Zukunft anpaßende Bestimmung zu erhalten, und in stiller Häußlichkeit meine künftigen Tage zu verleben.[1]

Mit diesen Worten richtete die Kammerdienerin Marianne Frank am 8. Juli 1811 ein Bittschreiben an den König Friedrich August I. von Sachsen (1750-1827). Frank war seit 1803 im Hofstaat der Kurfürstin/Königin Maria Amalia Augusta (1752-1828) tätig. Als Teil der Kammerleute, zu denen 1811 neben den vier Kammerdienerinnen, eine Kammerfrau, ein Kammermensch sowie eine Kammergehilfin gehörten, befand sich ihr Tätigkeitsort in den Schlaf- und Wohngemächern der Königin, wo sie vermutlich hauptsächlich mit der Pflege und Bereitstellung der herrschaftlichen Kleider betraut war. Wie der Großteil des weiblichen Hofstaats der Königin lebte sie im Schloss.

Nach neunjähriger Dienstzeit bat sie nun darum, den im Geheimen Finanz-Collegium angestellten Kalkulator Carl Moritz Friedrich heiraten zu dürfen und damit zusammenhängend um die Auszahlung der Pension und des Ausstattungsgeldes. In einem beiliegenden Schreiben gab der Verlobte zudem die verbindliche Zusage, künftige Kinder römisch-katholisch taufen und erziehen zu lassen. Ob dies nun ausschlaggebend für die Entscheidung des Königs war, bleibt unklar, zumal sich eine solche Bescheinigung nur einmal in den Bittschriften der weiblichen Kammerbedienten findet.

Marianne Frank wurde der Eheschluss mit Friedrich erlaubt. Sie erhielt 200 Taler Pension im Jahr sowie eine einmalige Zahlung von 200 Taler für ihre Ausstattung. Die glückliche Ehe, auf die sie nach eigenen Worten hoffte, währte allerdings nicht lang. Aus einer weiteren Beilage, einem Memorial von 1812, geht hervor, dass die ehemalige Kammerdienerin bei der Geburt ihres ersten Kindes infolge von Komplikationen verstarb. Der verwitwete Vater wandte sich nun erneut an den König, diesmal mit der Bitte, ihm die Pension seiner Frau auch weiterhin auszuzahlen, um seiner Tochter, die die Geburt überlebt und nach Ansicht der Ärzte gute Lebenschancen hatte, eine angemessene Erziehung zu ermöglichen. Ob dem stattgegeben wurde, geht aus den Unterlagen allerdings nicht hervor.

Die Geschichte der Marianne Frank ist nur eine vieler am Dresdner Hof tätiger Frauen. In den weiblichen Hofstaaten der Kurfürstin bzw. Königin und Prinzessinnen versammelte sich eine Vielzahl aus verschiedenen sozialen Hintergründen stammender Frauen, die trotz ihrer unterschiedlichen Posten als Hofdamen, Garderobieren oder Leibwäscherinnen eine Erfahrung teilten: die besoldete Tätigkeit im Dienst einer fürstlichen Frau.

Abb. 1: Übersicht über den Hofstaat von Königin Maria Amalia Augusta und Prinzessin Maria Augusta aus dem Königlich-Sächsischen Hof- und Staatskalender, Dresden 1811, S. 72 f.

Der Hof nahm, indem er diesen Frauen Betätigung und Wohnort bot, eine besondere soziale Rolle ein. Die weiblichen Hofstaaten (Abb. 1) unterlagen dabei in Blick auf Umfang und Zusammensetzung Regelungen, die sie von denen der männlichen Mitglieder der Herrscherfamilie unterschieden. Doch trotz der Wandlungen, die der Hof im späten 18. und frühen 19. Jahrhundert durchlief, liegen keine Studien zu den weiblichen Hofstaaten am sächsischen Hof vor, auch die ersten sächsischen Königinnen wurden bisher durch die Forschung vernachlässigt. Studien zum frühneuzeitlichen Wiener und Münchner Hof oder auch Christa Diemels Dissertation „Adelige Frauen im bürgerlichen Jahrhundert“, betrachten dagegen nur Ausschnitte des Hofstaats.

Die heterogene Frauengruppe in den weiblichen Hofstaaten des sächsischen Kurfürsten- bzw. Königshauses soll im Rahmen der Dissertation „Hofdame – Garderobiere – Leibwäscherin“ deshalb eingehender untersucht und damit eine Lücke in der Erforschung der sächsischen Landesgeschichte geschlossen werden. Weiterlesen