Von Angela Rannow
Wer sich im 17. Jahrhundert dem Dresdner Schloss von der Elbseite aus näherte, traf den Tod. Er zeigte sich gleich dreimal in einem monumentalen Totentanz, der sich am Georgentor des Residenzschlosses befand. Außen tanzte der Tod, innen tanzte der Adel. Das war auch bei Hochzeiten der Fall. Sie hießen im 17. Jahrhundert noch mehrheitlich Beilager, da die Beisetzung des Brautpaares im Beisetzbett (sitzend) als zur Trauung bzw. copulatio gehörig galt. Von einer attraktiven Quellenlage ausgehend, hat sich die bisherige Forschung vor allem auf die spektakulären Highlights der höfischen Festkultur und die ballets am Dresdner Hof konzentriert. Dabei stand die Untersuchung ihrer repräsentativen Funktion und die Instrumentalisierung der Kunst zur Behauptung von Machtansprüchen im Vordergrund.[1]
Mein Dissertationsvorhaben, das am Lehrstuhl für Sächsische Landesgeschichte der Technischen Universität Dresden angesiedelt ist und von Prof. Dr. Winfried Müller betreut wird, geht von einem zeitgenössischen Verständnis des Hofes, adliger Lebensweise und einem „weiten“ Tanzbegriff aus. Es geht um das Tanzen als kulturelles Handeln jenseits des Korsetts eines Werkbegriffs. Wie tanzte man auf Hochzeiten am Dresdner Hof? Die Suche nach den Spuren tänzerischen Handelns richtet sich auf etwas Unverfügbares. Bis in die Gegenwart beruhen Tanzereignisse auf dem Knowhow bzw. impliziten Wissen der Veranstalter und Gäste. Informationen über solche Tanzerlebnisse sind naturgemäß sporadisch und bruchstückhaft. Das gilt ebenso für die Musik. Normative Quellen klären über den tatsächlichen Ablauf eines zeitgenössischen Tanzereignisses ebenso wenig auf wie ihre Vorläufer hinsichtlich vergangener Geselligkeiten. Sie deuten vor allem auf tanztechnische Ideale und ästhetische Vorstellungen hin. Auch für den Dresdner Hof gilt, dass nicht schriftlich überliefert wurde, was für die Zeitgenossen selbstverständlich, offensichtlich und bewährte Praxis war.
In den umfangreichen Beständen des Sächsischen Staatsarchivs – Hauptstaatsarchiv Dresden zur Festkultur der Wettiner im 17. Jahrhundert finden sich Überlieferungen zu mehr als sechzig adligen Beilagern. Wohl stellte die Einräumung eines Beilagers im Dresdner Schloss ein besonderes Privileg dar, das nur Angehörigen des sächsischen Adels gewährt wurde. In der Regel waren die Brautleute bereits Mitglieder der kursächsischen Funktionselite. Dennoch ermöglicht es diese Quellenlage, die Perspektive über die hochkarätigen Events von dynastischer Bedeutung hinaus zu erweitern.