Heimatkonstruktionen in historischer Perspektive I: Heimatinszenierungen im Deutschen Kaiserreich – Traditionsbewusstsein versus Fortschrittsoptimismus

Von Antje Reppe

Heimat! Du schlichter, traulicher Klang,
Du meines Herzens heiliger Sang,
Meines Lebens leuchtende Sonne,
Dunkler Stunden Licht und Wonne,
Du meine Sehnsucht, mein ganzes Glück!
[…][1]

Diese Verse des 1905 verfassten Lobliedes auf das Erzgebirgsstädtchen Geyer liefern ein Beispiel für Heimatdarstellungen um 1900. An Pathos und Überhöhung mangelt es ihnen nicht. Der Heimatort wird hier als Herzenswunsch, Glückslieferant, sogar als Heiligtum charakterisiert.

,Heimat‘ als relativer Begriff kann für jeden einzelnen zu bestimmten Zeiten Verschiedenes bedeuten; für manch einen scheinbar sogar das „ganze Glück“. Heimat ist aber nicht nur ein individueller Reflexionsbegriff, sondern kann als gesellschaftliche Konstruktion auch als Konzept fungieren, mit dem auf Umbrüche und Erfahrungen auf unterschiedliche Art und Weise reagiert werden kann. Diverse Vorstellungen und Zuschreibungen finden in Heimatkonstruktionen ihren Ausdruck. Sie werden in Liedern besungen, in Gedichten oder Romanen literarisch präsentiert, in Bildern visualisiert und auch in politischen Ideologien propagandiert. Im Folgenden gebe ich einen Überblick über Heimatdarstellungen im Deutschen Kaiserreich und zeige exemplarisch die Vielfältigkeit und den Inszenierungscharakter von Heimatdarstellungen. Dieser Beitrag ist eine bearbeitete Version meines Vortrags in der Veranstaltung „Heimat – Versuche in der Moderne Halt zu finden“ , der aus historischer Perspektive als Impuls für eine Diskussion über Inszenierungsformen von Heimat(en) dienen sollte.

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Familienerinnerungen: Leben und Wirtschaften am Rande der Lommatzscher Pflege

Eine Rezension zu Werner Jentsch (Hg.): Enteignung und Zwangskollektivierung in sächsischen Dörfern. Leipzig: Leipziger Universitätsverlag, 2020. ISBN 978-3-96023-348-0, verfasst von Uta Bretschneider

Im 30. Jahr der Deutschen Einheit werden immer wieder Unmut und Unverständnis zum Umgang mit den Enteignungen der „Bodenreform“ (1945 bis 1948) in den sogenannten Wende-Wirren geäußert. Das Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen aus dem Jahr 1990 schloss die Rücknahme von „Enteignungen von Vermögenswerten auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage“ aus.[1] Es bestanden demnach keine Restitutionsansprüche für diejenigen, die mit der Bodenreform ihren bzw. den Besitz ihrer Familien in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) verloren hatten. Es folgten zahlreiche Prozesse, die jedoch an der rechtlichen Situation kaum etwas änderten.

Vermessen eines Flurstückes im Kontext der „Bodenreform“ in der SBZ, September 1945. Fotograf: unbekannt (SLUB/Deutsche Fotothek, Lizenz: Freier Zugang – Rechte vorbehalten)

Auch im von Werner Jentsch herausgegebenen Büchlein „Enteignung und Zwangskollektivierung in sächsischen Dörfern“ kommen jener Unmut und jenes Unverständnis zum Ausdruck. Doch die Publikation, die unter Beteiligung von Familienmitgliedern Jentschs entstand, ist mehr, sie ist Familiengedächtnis. Weiterlesen