Mehr als ein „Schein-Parlament“ – der sächsische Landtag 1946–1952

Eine Rezension zu Edith Schriefl: Versammlung zum Konsens. Der sächsische Landtag 1946–1952 (= Studien und Schriften zur Geschichte der sächsischen Landtage, Bd. 7). Ostfildern: Jan Thorbecke Verlag, 2020. ISBN 978-3-7995-8467-8, verfasst von Lutz Vogel

Im Jahr 2021 jährt sich in vielen deutschen Bundesländern zum 75. Mal die Wiedereinrichtung des Landesparlamentarismus. Die Arbeit von beratenden bzw. verfassunggebenden Landesversammlungen, teils von den Besatzungsmächten eingesetzt, teils vom Volk gewählt, begann im Frühjahr 1946. Auch die ersten Landtage der Nachkriegszeit wurden Ende dieses Jahres gewählt. Hier unterschieden sich Sachsen und die anderen Länder der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) wenig von den westlichen Besatzungszonen. Gleichwohl waren die Voraussetzungen in der SBZ durch die im Vergleich zu Ländern unter französischer, britischer oder amerikanischen Besatzung deutlich stärkere Einflussnahme der Sowjetischen Militäradministration (SMA) und die festgeschriebene Führungsrolle der SED andere – und der Landesparlamentarismus wurde mit der Auflösung der Länder 1952 hier bereits wieder abgeschafft.

Ehemaliges Soldatenheim in der Königsbrücker Straße 84 in Dresden, von 1946 bis 1952 Sitz des Sächsischen Landtags. Foto: Erich Höhne/Erich Pohl, 4. November 1950 (SLUB/Deutsche Fotothek, Lizenz: Freier Zugang – Rechte vorbehalten)

Dieses Kapitel sächsischer Landtagsgeschichte nicht von ihrem Ende her zu betrachten oder als „Scheinparlament“ abzutun, sondern insbesondere die im Landtag diskutierten Parlamentskonzepte sozusagen in situ und ergebnisoffen zu analysieren, ist die Zielsetzung der Dissertation von Edith Schriefl (S. 22–25). Sie bedient sich dabei eines von ihr mitentwickelten Konzepts der „Ökonomie der Offenheiten“[1], das maßgeblich auf den Arbeiten der Soziologen Karl-Siegbert Rehberg (zum institutionellen Mechanismus) und Bernhard Giesen (zu Konzepten des „Außerordentlichen“, der „Unterwelt“ und „Latenz“) basiert (S. 25–29). Weiterlesen

Kompakter Überblick zur sächsischen Parlamentarismusgeschichte

Eine Rezension zu Uwe Israel/Josef Matzerath: Geschichte der sächsischen Landtage. Ostfildern: Jan Thorbecke Verlag, 2019 (= Studien und Schriften zur Geschichte der sächsischen Landtage, Bd. 5). ISBN 978-3-7995-8465-4, verfasst von Lutz Vogel

Das anzuzeigende Buch bilanziert ein vom Sächsischen Landtag finanziertes und an der Technischen Universität Dresden angesiedeltes Forschungsvorhaben.[1] Im Rahmen dieses von 2013 bis 2018 geförderten Projekts entstanden mehrere Einzelstudien, die die Geschichte des sächsischen Landesparlamentarismus in verschiedenen Epochen vom Spätmittelalter bis zur Zeitgeschichte untersuchten.[2] Der vorliegende Band, verfasst von den beiden Projektleitern des Gesamtvorhabens, stellt einen thematisch wie epochal übergreifenden Zugriff auf das Thema zur Verfügung. Er kann sich dabei auch auf die in den Einzelstudien herausgearbeiteten Ergebnisse stützen. Dies ist insbesondere ob der zahlreichen Desiderate in der Erforschung des sächsischen Landesparlamentarismus – gerade im Vergleich zur Aufarbeitung der Parlamentarismusgeschichte in anderen deutschen (auch „Bindestrich“-)Ländern[3] – ausdrücklich zu würdigen.

Eröffnet wird der Band mit einem Beitrag von Matthias Rößler, der weit mehr als ein „Geleitwort“ ist (S. 7–14). Rößler, seit der Wiederbegründung des Freistaates Sachsen Landtagsabgeordneter, mehrfach als Staatsminister tätig und seit 2009 Präsident des Sächsischen Landtages, skizziert darin aus seiner Perspektive die Anfänge des sächsischen Parlamentarismus nach der Friedlichen Revolution 1989/90.

In der Einleitung (S. 17–30) legt der am Lehrstuhl für Sächsische Landesgeschichte tätige Neuzeithistoriker Josef Matzerath die „methodisch-konzeptionelle[n] Überlegungen zur diachronen Parlamentsgeschichtsschreibung“ dar, die dem Band zugrunde liegen. Er erläutert dabei den durchaus nicht üblichen (von ihm als „absichtlich unzeitgemäß“, S. 17, bezeichneten) Ansatz, die sächsische Landtagsgeschichte diachron zu rekonstruieren. Die oftmals vorgenommene Trennung von frühneuzeitlichen Ständeversammlungen und „modernem“ Parlamentarismus wird in diesem Band nicht übernommen – wobei man nach der Lektüre des Bandes den Autoren gerne folgt. Erhellend ist auch seine Analyse früherer Auseinandersetzungen der Landesgeschichte zur sächsischen Parlamentarismusgeschichte (S. 20–25), in der er freilegt, dass „vielfach die Erzählmuster kaum aufrechtzuerhaltender und teils widersprüchlicher Positionen älterer Geschichtsschreibung“ (S. 25) auch für die Zeit seit den 1990er Jahren die historiografischen Zugriffe auf dieses Thema prägten.

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Neue Anknüpfungspunkte für die Forschung: Der sächsische Landtag in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts

Eine Rezension zu Axel Flügel: Anatomie einer Ritterkurie. Landtagsbesuch und Landtagskarrieren im kursächsischen Landtag (1694-1749). Ostfildern: Jan Thorbecke, 2017 (= Studien und Schriften zur Geschichte der sächsischen Landtage, Bd. 2), verfasst von Marian Bertz

Der kursächsische Landtag gehörte in der Zeit zwischen dem Westfälischen Frieden und der Französischen Revolution zu den bedeutendsten allgemeinen Landesversammlungen des Heiligen Römischen Reiches. Auch im 18. Jahrhundert, dessen erste Hälfte im Fokus der Studie steht, bestand er mit unverändert großer Personalstärke fort und wurde nicht wie andernorts von einem kleinen Ausschuss verdrängt. Der Ritterschaft war es dadurch auch weiterhin möglich, auf die Entwicklung des Landes Einfluss zu nehmen. Den Beginn des Untersuchungszeitraumes markiert die Thronbesteigung Kurfürst Friedrich Augusts I., dessen Ende das Jahr 1749. Nachdem bis dahin meist alle zwei bis drei Jahre ein Landtag einberufen worden war, traten die Stände nach 1749 erst 14 Jahre später wieder zusammen. Damit ist zu einem großen Teil die augusteische Zeit Kursachsens umrissen, für die gemeinhin ein Dualismus, ein Gegensatz zwischen dem nach absolutistischer Macht strebenden Landesherrn und den ihre Privilegien eifrig verteidigenden Landständen, angenommen wurde.

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Torgau – Ort der sächsischen Landtage (1550-1628)

Von Jan Bergmann-Ahlswede

Dass ein Parlament in der Landeshauptstadt tagt, wo die staatliche Zentralverwaltung ihren Sitz hat, gehört für uns zu den Selbstverständlichkeiten des alltäglichen Politikbetriebes.[1] In einer Zeit, in der es noch keine Hauptstädte gab, war dies anders. Tatsächlich gab es schon lange bevor 1833 das erste Zweikammerparlament in Dresden zusammentrat politische Versammlungen in Sachsen. Diese parlamentarischen Zusammenkünfte waren jedoch keine Arbeitssitzungen einer beständigen Institution, jeweils für die Dauer einer Legislaturperiode. Vielmehr fanden sich die vom Landesherrn einberufenen Stände zu individuellen Zeitpunkten und nur für einen begrenzten Zeitraum von einigen Stunden bis mehreren Wochen an einem dafür bestimmten Ort ein, um dann zumeist wieder für Jahre nicht zu tagen. Die wichtigste Form dieser Versammlungen waren die Landtage, an denen in der Regel alle landtagsberechtigten sächsischen Stände, – d. h. Prälaten, Grafen und Herren, Ritterschaft und die nicht grundherrlichen Städte, zumeist vertreten durch ihre Bürgermeister – als geschlossener politischer Akteur teilnahmen. Der erste Landtag dieser Art fand im Jahr 1438 in Leipzig statt.[2]

In dieser Zeit gab es noch keine Hauptstädte. Feste Residenzen der Herzöge bzw. Kurfürsten bildeten sich in den nächsten einhundert Jahren erst allmählich heraus. Die sächsischen Landesherren aus dem Haus Wettin regierten ihr Land noch bis in das 16. Jahrhundert hinein vorwiegend aus dem Sattel. Auch die Ständeversammlungen zur Beratung in politischen Fragen und zur Bewilligung von Steuern und finanziellen Hilfen fanden in unterschiedlichen Städten im Land statt. Ein fester Tagungsort hatte sich also bis zur Mitte des 16. Jahrhundert nicht etablieren können, wenngleich Herzog Georg der Bärtige (1471-1539) Dresden inzwischen zur Hauptresidenz gemacht hatte.

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