Sichtbarkeit schaffen: Historische Wissenschaftlerinnen der TU Dresden

Von Vivian Weidner

„Frauen in der Wissenschaft sichtbar machen!“ ist ein erklärtes Ziel der Technischen Universität Dresden (TUD). Das Projekt „bright minds have no gender“ möchte ich im Folgenden genauer vorstellen möchte. Zunächst aber ein kurzer Blick zurück: Zwei Jahre lang widmeten sich Wissenschaftlerinnen der TUD jüngst verstärkt der Erforschung von Frauenbiografien, die die Hochschule prägten und in der Wissenschaft ihre außergewöhnlichen Wege beschritten. Durch gezielte Maßnahmen konnten an der TUD bereits einige historische Wissenschaftlerinnen sichtbarer gemacht werden. Ein besonderer Schritt war die Einweihung des ersten Frauenortes an der TU Dresden im Mai 2023 zu Ehren von Johanna und Gertrud Wiegandt. Historische Wissenschaftlerinnen wurden zudem als Namensgeberinnen gewählt, wie beim Johanna-Weinmeister-Campus, benannt nach der ersten Studentin der TUD oder dem Charlotte-Bühler-Programm, die erste Habilitandin der TUD und erste Privatdozentin Sachsens an einer Hochschule.

Um weiteren bemerkenswerten Frauen gebührende Aufmerksamkeit zu schenken, suchten wir im Sachgebiet Diversity Management weitere kreative Maßnahmen, bis die Idee zu einem Kalender entstand: Unter dem Titel „bright minds have no gender“ sollen damit zwölf historische Promovendinnen der TUD und ihre Biografien präsentiert werden. Eine Tabelle mit Namen, teils mit Biografien bildet die Grundlage. Aus der Liste möglicher Wissenschaftlerinnen ergaben sich zunächst dreizehn Frauen, zu denen uns auch Portraits vorlagen. Dies war ein entscheidendes Kriterium, denn wir wollen nicht nur Geschichten, sondern auch ihre Gesichter zeigen. Final entschieden wir uns für zwölf Frauen, deren Biografie aussagekräftig und im Detail bereits recherchiert sind.

Titelblatt des Kalenders (© TU Dresden, Diversity Management)

Da die Bildrechte nicht für alle Frauenporträts abschließend geklärt werden konnten und die Bilder, der Zeit geschuldet, teilweise in schlechter Qualität vorlagen, entschieden wir alle Frauen von der Grafikerin Viola Lippmann neu zeichnen zu lassen. Es folgte die Konzeption, das Recherchieren, Texte schreiben und der Satz, bis der Kalender im September 2023 in den Druck ging. Parallel zur Produktion des Kalenders, in Kooperation mit dem Deutschen Zentrum für barrierefreies Lesen (dzb lesen), ging es an die Öffentlichkeitsarbeit. Denn Sichtbarkeit kann nur entstehen, wenn Menschen den Kalender wahrnehmen.

Monat für Monat erhalten die Interessierte auf der Webseite der TUD und ihrem Instagram-Kanal Einblicke in die Frauenbiografien, die das jeweils aktuelle Kalenderblatt ergänzen und so ein facettenreiches Bild vom Wirken dieser außergewöhnlichen Persönlichkeiten bieten. Weiterlesen

Aus, nach und innerhalb von Deutschland migrierte Frauen (1918–2018). Interdisziplinäre Analysen

Ein Beitrag zum Projekt „Aus, nach und innerhalb von Deutschland migrierte Frauen – Aufbau einer erfahrungsgeschichtlichen Wissensbasis“ des Hannah-Arendt-Instituts für Totalitarismusforschung e.V. an der TU Dresden im Rahmen des Verbundprojekts „DIKUSA“. Von Nicole Husemann, Sophie Seeliger, Francesca Weil und Chris Weinhold

Forschungen zum Thema „Migration und Geschlecht“ zeigen, dass Frauen spezifische Erfahrungen, Handlungsspielräume, Integrationsvorteile und -hindernisse erlebten und nach wie vor erleben, die eng mit Geschlechterrollen und -erwartungen verknüpft waren.[1] Das DIKUSA-Projekt des Hannah-Arendt-Instituts (HAIT) gehört einem Verbundnetz mit mittlerweile zehn Einzelprojekten an, das seit 2020 etabliert wurde. In allen Projekten werden Ursachen und Motive von Migration, inklusive Flucht, anhand der klassischen drei Phasen der Migration untersucht: die Situation der Frauen in den jeweiligen Herkunftsländern, die Erfahrungen während der Migration und die Integration in den Ankunftsländern. Darüber hinaus wird das Verhalten der Aufnahmegesellschaften in den Blick genommen.

Freundinnen (© Katja Berngruber)

Ausgehend von einer gender-bewussten Migrationsforschung, die Frauen und Männer zueinander und zu den gesellschaftlichen Gegebenheiten in Beziehung setzt,[2] steht im DIKUSA-Projekt am HAIT (2022–2025) die Frage nach den emanzipatorischen Auswirkungen im Mittelpunkt, die sich für Frauen aus der Migration ergeben. Wir untersuchen, inwiefern und unter welchen Bedingungen die Migration für Frauen berufliche und andere Chancen eröffnete, die sie in ihren Herkunftsländern in diesem Maße nicht gehabt hätten, und die ihre emanzipatorische Entwicklung vorantrieben, bzw. welche Barrieren und Grenzen Letzterer in den Ankunftsländern entgegenstanden. Damit sollen unter anderem Geschichten von persönlicher Emanzipation einzelner Frauen dargestellt werden bzw. von deren Vorstellungen. Gesellschaftliche Bedingungen und Möglichkeiten sowohl in den Herkunfts- als auch in den Ankunftsländern spielen dabei eine nicht zu unterschätzende Rolle.

Darüber hinaus bilden Emotionen während der Flucht von Frauen einen wichtigen Pfeiler unserer Forschung, um mehr über die Bedingungen einzelner Migrationsbiographien in Erfahrung zu bringen und diese besser miteinander vergleichen zu können. Weiterlesen

Hofdame – Garderobiere – Leibwäscherin. Frauen in den weiblichen Hofstaaten des sächsischen Kurfürsten- und Königshauses im späten 18. und frühen 19. Jahrhundert

Von Leonora Braun

Allerdurchlauchtigster Großmächtigster König, Allergnädigster Herr!

So sehr ich auch auf der einen Seite die Tage unter die glücklichsten meines Lebens zählen darf, welche ich im Dienste bey Ew: Königl: Majestät Allerdurchlauchtigsten Frauen Gemahlin 9 Jahre hindurch als Kammerdienerin zu erleben die allerhöchste Gnade gehabt habe, welche ich mit den allerunterthänigsten Dancke erkenne, so kann ich doch auf der anderen Seite in tiefster Ehrfurcht zu bemerken nicht unterlaßen, daß nach und nach der Wunsch in mir entstanden ist, durch eine eheliche Verbindung, eine der Zukunft anpaßende Bestimmung zu erhalten, und in stiller Häußlichkeit meine künftigen Tage zu verleben.[1]

Mit diesen Worten richtete die Kammerdienerin Marianne Frank am 8. Juli 1811 ein Bittschreiben an den König Friedrich August I. von Sachsen (1750-1827). Frank war seit 1803 im Hofstaat der Kurfürstin/Königin Maria Amalia Augusta (1752-1828) tätig. Als Teil der Kammerleute, zu denen 1811 neben den vier Kammerdienerinnen, eine Kammerfrau, ein Kammermensch sowie eine Kammergehilfin gehörten, befand sich ihr Tätigkeitsort in den Schlaf- und Wohngemächern der Königin, wo sie vermutlich hauptsächlich mit der Pflege und Bereitstellung der herrschaftlichen Kleider betraut war. Wie der Großteil des weiblichen Hofstaats der Königin lebte sie im Schloss.

Nach neunjähriger Dienstzeit bat sie nun darum, den im Geheimen Finanz-Collegium angestellten Kalkulator Carl Moritz Friedrich heiraten zu dürfen und damit zusammenhängend um die Auszahlung der Pension und des Ausstattungsgeldes. In einem beiliegenden Schreiben gab der Verlobte zudem die verbindliche Zusage, künftige Kinder römisch-katholisch taufen und erziehen zu lassen. Ob dies nun ausschlaggebend für die Entscheidung des Königs war, bleibt unklar, zumal sich eine solche Bescheinigung nur einmal in den Bittschriften der weiblichen Kammerbedienten findet.

Marianne Frank wurde der Eheschluss mit Friedrich erlaubt. Sie erhielt 200 Taler Pension im Jahr sowie eine einmalige Zahlung von 200 Taler für ihre Ausstattung. Die glückliche Ehe, auf die sie nach eigenen Worten hoffte, währte allerdings nicht lang. Aus einer weiteren Beilage, einem Memorial von 1812, geht hervor, dass die ehemalige Kammerdienerin bei der Geburt ihres ersten Kindes infolge von Komplikationen verstarb. Der verwitwete Vater wandte sich nun erneut an den König, diesmal mit der Bitte, ihm die Pension seiner Frau auch weiterhin auszuzahlen, um seiner Tochter, die die Geburt überlebt und nach Ansicht der Ärzte gute Lebenschancen hatte, eine angemessene Erziehung zu ermöglichen. Ob dem stattgegeben wurde, geht aus den Unterlagen allerdings nicht hervor.

Die Geschichte der Marianne Frank ist nur eine vieler am Dresdner Hof tätiger Frauen. In den weiblichen Hofstaaten der Kurfürstin bzw. Königin und Prinzessinnen versammelte sich eine Vielzahl aus verschiedenen sozialen Hintergründen stammender Frauen, die trotz ihrer unterschiedlichen Posten als Hofdamen, Garderobieren oder Leibwäscherinnen eine Erfahrung teilten: die besoldete Tätigkeit im Dienst einer fürstlichen Frau.

Abb. 1: Übersicht über den Hofstaat von Königin Maria Amalia Augusta und Prinzessin Maria Augusta aus dem Königlich-Sächsischen Hof- und Staatskalender, Dresden 1811, S. 72 f.

Der Hof nahm, indem er diesen Frauen Betätigung und Wohnort bot, eine besondere soziale Rolle ein. Die weiblichen Hofstaaten (Abb. 1) unterlagen dabei in Blick auf Umfang und Zusammensetzung Regelungen, die sie von denen der männlichen Mitglieder der Herrscherfamilie unterschieden. Doch trotz der Wandlungen, die der Hof im späten 18. und frühen 19. Jahrhundert durchlief, liegen keine Studien zu den weiblichen Hofstaaten am sächsischen Hof vor, auch die ersten sächsischen Königinnen wurden bisher durch die Forschung vernachlässigt. Studien zum frühneuzeitlichen Wiener und Münchner Hof oder auch Christa Diemels Dissertation „Adelige Frauen im bürgerlichen Jahrhundert“, betrachten dagegen nur Ausschnitte des Hofstaats.

Die heterogene Frauengruppe in den weiblichen Hofstaaten des sächsischen Kurfürsten- bzw. Königshauses soll im Rahmen der Dissertation „Hofdame – Garderobiere – Leibwäscherin“ deshalb eingehender untersucht und damit eine Lücke in der Erforschung der sächsischen Landesgeschichte geschlossen werden. Weiterlesen

Aus der Blogosphäre: Jugend, Sexualität und politische Verfolgung im Leipzig der NS-Zeit

Ergebnisse ihrer Bachelorarbeit “Die Konstruktion der jugendlichen Delinquentin. Eine Untersuchung zum nationalsozialistischen Verständnis weiblicher Jugenddelinquenz anhand von Ermittlungsunterlagen der Geheimen Staatspolizei zu jugendlichen Frauen aus dem Umfeld der Leipziger Meuten” an der Professur für Geschichtsdidaktik der Universität Leipzig stellt Isabella Beck im Hypotheses-Blog “HISTORY | SEXUALITY | LAW” zur Verschränkung von Recht mit Geschlecht und Sexualität im historischen Kontext vor. Exemplarisch schildert sie unter Rückgriff auf Verhörprotokolle am Beispiel der 15-jährigen Arbeiterin Rosa S. aus Leipzig, wie die Gestapo einen “Zusammenhang zwischen (eingeschränkter) jugendlicher, politischer ‘Täterinnenschaft’ und Sexualität konstruierte” und “welche Funktion die Ziehung dieser Verbindung für die Ermittler hatte”:

Dass die Sexualität der Beschuldigten in den Vernehmungsprotokollen insgesamt eine derart exponierte Rolle einnimmt, resultiert aus der Idee der Verwobenheit von außernormativer Sexualität und „Delinquenz“ im Sinne der nationalsozialistischen Sozialkontrolle. Im Fall von Rosa S. erfüllte die Parallelisierung überdies eine spezifische Funktion für die Ermittler. Grundlage dessen ist die Thematisierung eines sexuellen Gewaltakts als „Verführung“ der jungen Frau durch einen anderen, männlichen Beschuldigten. Das dahinterliegende Interesse der Beamten lag vermutlich in der Kriminalisierung des „Verführers“ als (Sexualstraf-)Täter. Rosa S. wird in den Vernehmungsprotokollen ihrer Rolle als „Täterin“ enthoben und bekommt den Status des Opfers, der sie entlastete. Diese Abschwächung ihrer Verantwortung bezieht sich sowohl auf sexuelle als auch auf politische Ebene und wurde für die Kriminalisierung des jugendlichen „Delinquenten“ in Kauf genommen.

Ziel des Beitrags ist es außerdem, “entgegen erinnerungskulturellen und wissenschaftlichen Marginalisierungstendenzen ein Schlaglicht auf eine junge Frau werfen, die als Mitglied der Leipziger Meuten Teil jugendlichen Nonkonformismus im Nationalsozialismus war.”

Isabella Beck: “‘Zu gute (sic) dürfte allein der S[…] ihre verletzte Mädchenehre gerechnet werden’ – Sexualität in der nationalsozialistischen Konstruktion weiblicher ‘Jugenddelinquenz'”. In: History | Sexuality | Law, 1. August 2023, https://hsl.hypotheses.org/2164

Zwischen Interhotels und Straßenstrich. Prostitution in der DDR im Vergleich

Eine Rezension zu Steffi Brüning: Prostitution in der DDR. Eine Untersuchung am Beispiel von Rostock, Berlin und Leipzig 1968 bis 1989. Berlin: be.bra wissenschaft verlag, 2020 (= Diktatur und Demokratie im 20. Jahrhundert, Bd. 7), ISBN 978-3-95410-217-4, verfasst von Jessica Bock

Prostitution in der DDR war lange Zeit ein beliebtes Sujet für Artikel und Fernsehdokumentationen, die das Thema mit einem eher reißerischen Mix aus (halb-)nackten Frauen, Sex und Stasi aufbereiteten. Jüngstes Beispiel ist der am 10. Januar 2021 ausgestrahlte „Tatort“, der erneut einen Beitrag dazu leistete die DDR zum größten Bordell Europas zu zeichnen und damit zugleich das Klischee der „sexuell freizügigen Ostfrau“ zu reproduzieren.[1] Quellengesättigte Untersuchungen suchte man bis auf wenige Ausnahmen[2] eher vergebens. Die Historikerin Steffi Brüning hat mit ihrer Studie „Prostitution in der DDR“ eine wichtige Arbeit vorgelegt. Am Beispiel der Städte Rostock, Leipzig und (Ost-)Berlin untersucht sie den staatlichen Umgang mit Prostitution. Zugleich widmet sie sich den Prostituierten, ihren Motiven, Handlungsstrategien und Netzwerken. Der Untersuchungszeitraum setzt 1968 mit der Einführung des ersten Strafgesetzbuches der DDR ein und endet 1989 mit der Maueröffnung.

Interhotel Merkur in Leipzig, eröffnet 1981 zur Frühjahrsmesse. Foto: Wolfgang Kluge, September 1981 (Bundesarchiv, Bild 183-Z0813-304 via Wikimedia Commons, Lizenz: CC BY-SA 3.0)

Die Quellenbasis umfasst Akten des Ministeriums des Innern, des Ministeriums der Justiz, des Ministeriums für Gesundheitswesen und des Ministeriums für Staatssicherheit. Ferner bezieht die Autorin Unterlagen lokaler Akteure wie der Volkspolizei mit ein. Der staatlichen Sichtweise auf Prostitution stellt sie die Perspektive der Prostituierten gegenüber und führte mit vier Frauen narrative Interviews.

Prostitution ist ein in Politik und Wissenschaft umkämpftes und polarisierendes Terrain. Vor diesem Hintergrund unternimmt Brüning eine begriffliche Einordnung und Abgrenzung ihres Untersuchungsgegenstands „Prostitution“. Weiterlesen

Stets zu Diensten: Häusliches Dienstpersonal in städtischen Bürgerhaushalten in Sachsen (1835-1918)

Von Dörthe Schimke

Als das Dresdner Dienstmädchen Amalie Lindner im Februar 1840 einen Bittbrief an König Friedrich August II. schrieb, befand sie sich in äußerster Verzweiflung. Zuvor war sie wegen Diebstahls zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Ein Soldat, der ihr die Ehe versprochen hatte, hatte sie gedrängt, Geld von ihrer Dienstherrschaft zu entwenden. Anderenfalls, so drohte er, würde er sie und sich selbst erschießen. Und so schrieb das Dienstmädchen mit eindringlichen Worten an den König:

„Ich armes, betrogenes Mädchen, weiß keine andere Hilfe, als mich an die allerhöchste Gnade Eurer Königlichen Majestät zu wenden, und da ich noch eine alte Mutter zu unterstützen habe, auch mit der in mein Dienstbuch eingetragenen Notiz, keinen einträglichen Dienst erlangen kann, da jede Herrschaft dadurch natürlich Anstand nimmt, mich in Dienst zu nehmen…”[1]

Härter noch als die Gefängnisstrafe selbst wog aus ihrer Sicht das Vermerken dieser Strafe in ihrem Gesindezeugnisbuch. Zuvor hatte das Dienstmädchen schon die Polizeibehörde in Dresden angefleht, den Vermerk zu streichen – erfolglos. Diese Episode sächsischer Mikrogeschichte ist auf der einen Seite persönliches Schicksal. Auf der anderen zeigt sie rechtliche, soziale und psychologische Strukturen und Konfliktfelder auf, die das Leben einer ganzen Erwerbsgruppe in der Vergangenheit prägten.

Abb. 1: Bildnis zweier Dienstmädchen, James Aurig, vor 1888 (SLUB/Deutsche Fotothek, Lizenz: Freier Zugang – Rechte vorbehalten)

Das in Dienst gehen, also der Gesindedienst, war für viele Menschen bis ins 20. Jahrhundert hinein eine lebenszyklische Erfahrung. Weiterlesen

Sachsens weibliche Seite. Historische Frauenbiografien an Elbe und Mulde

Eine Rezension zu Eva-Maria Bast/Elena de F. Oliveira/Melanie Kunze: Dresdner Frauen. Historische Lebensbilder aus der Stadt an der Elbe, Überlingen: Bast Medien, 2018, ISBN 978-3-946581-59-8 und zu Muldeperlen. Tagungsband zu Frauenpersönlichkeiten der Zwickauer Geschichte, Zwickau: Stadtverwaltung Zwickau, 2018, verfasst von Dörthe Schimke.

„Ohne Frauen ist kein Staat zu machen“ – die berühmte Parole der (ostdeutschen) Frauenbewegung lässt sich ohne Weiteres auf die Historie übertragen, denn ohne die Beteiligung von Frauen wäre die Geschichte der Menschheit tatsächlich nicht denkbar. Frauengeschichte – das heißt auch das Sichtbarmachen des weiblichen Beitrags zur Geschichte – hat Konjunktur. Dies gilt spätestens seit den 1980er-Jahren, als die historische Kategorie Geschlecht in den Fokus der Geschichtswissenschaft rückte. Durch das 100. Jubiläum der Einführung des Frauenwahlrechts in Deutschland 2018 bekam das Thema neuen Aufwind. Zahlreiche Ausstellungen, Tagungen, Vorträge, Filmreihen und Stadtrundgänge beleuchteten den Themenkomplex der weiblichen Partizipation. Die zu diesem Anlass erschienenen Publikationen sichern die Forschungsergebnisse auch über die Jubiläumseuphorie hinaus.

In den Reigen dieser Veröffentlichungen reihen sich auch zwei 2018 erschienene Bücher aus Sachsen ein. Beide nähern sich dem Thema Frauengeschichte aus biografisch-regionaler Perspektive – ein vielversprechender Ansatz, spiegelt sich in den Biografien der Einzelnen doch immer auch die „große“ Geschichte mit ihren Fortschritten, Widersprüchen und Umbrüchen. Während der von Eva-Maria Bast, Elena d. F. Oliveira und Melanie Kunze verfasste Band „Dresdner Frauen“ geschichtlich bedeutende Frauen aus und in der Elbestadt würdigt, zeichnet der Band „Muldeperlen“ die Lebenswege von prominenten Zwickauerinnen nach.

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