Die sächsische Organisation des Armenwesens im 18. Jahrhundert – ein landesgeschichtliches Desiderat

Von Stefan Beckert

Der Text ist Teil eines Vortrages im Rahmen des Digitaltages des Bereichs Geistes- und Sozialwissenschaften der TU Dresden, der ab dem 19. Juni unter folgendem Link abrufbar ist: tu-dresden.de/gsw/sfb1285/veranstaltungen/digitaltag-2020/Podcast. Er beruht auf meiner mit dem Absolventenpreis der TU Dresden prämierten Master-Arbeit „Blickrichtung Ordnung. Rollenbilder städtischer Ordnungskräfte im Kräftefeld von Versorgung und Verfolgung. Das Beispiel der Dresdner Armenvögte im 18. Jahrhundert“ (2017).

Die Armengeschichte der Frühen Neuzeit ist bisher weit von einer zufriedenstellenden Aufarbeitung entfernt. Dies gilt, bei wenigen Ausnahmen, sowohl auf der gesamtstaatlichen Ebene des Alten Reiches wie für die einzelnen Territorien und Städte. Für Kursachsen liegt mit den detailverliebten Arbeiten von Helmut Bräuer und Elke Schlenkrich zwar ergiebiges Material für systematische Synthesen und weitere Fallstudien vor. Trotzdem scheint nicht nur in der öffentlichen Wahrnehmung die Strahlkraft des barocken Hofes die Unterschichten des 18. Jahrhunderts zu einem erneuten Schattendasein zu verdammen.

Dabei bietet die Problematik nicht nur für die Sozialgeschichte reichhaltiges Quellenmaterial: Die Verschränkung von Landesherrschaft und Stadtverwaltung in der Dresdner Residenz des sogenannten sächsischen Sonnenkönigs Friedrich August I./August dem Starken (1670-1733) erzeugte eine kaum zu überblickende Fülle an Aktenmaterial[1], die noch immer einer elaborierten landes-, mentalitäts- oder verwaltungsgeschichtlichen Aufarbeitung bedarf. Um einen ersten Einblick in die Problematik des sächsischen Armenwesens zu geben, werden in diesem Artikel die für diese Verschränkung maßgeblichen Leitlinien des kursächsischen Bettelmandats von 1729 skizziert. Danach werde ich exemplarisch auf einige Desiderate im Kontext der Landesgeschichte hinweisen.

Mandat wieder das Bettel-Wesen, Dresden 1729, Titelblatt. Exemplar der SLUB Dresden, Hist.Sax.K.19,misc.30 (SLUB/Digitale Sammlungen, Public Domain)

Das kursächsische „Mandat wieder das Bettel=Wesen […]“[2] vom 5. April 1729 wurde als Ergänzung und Erweiterung vorheriger Mandate erlassen, da, so die barocke Wortwahl des einleitenden Textes: „der abgezielte Endzweck noch nicht vollkommen erreichet“ und sich „theils einige neue Schwierigkeiten von Tage zu Tage herfür gethan“ (Blatt A2v). Es ist in drei Kapitel gegliedert: Die Kommunalisierung der Versorgung nach dem Heimatprinzip (I), Die Ausweisung und Bestrafung fremder Bettler (II) und die Abschaffung der Brandbriefe und Einführung einer Brandalmosenkasse (III). Weiterlesen

Torgau – Ort der sächsischen Landtage (1550-1628)

Von Jan Bergmann-Ahlswede

Dass ein Parlament in der Landeshauptstadt tagt, wo die staatliche Zentralverwaltung ihren Sitz hat, gehört für uns zu den Selbstverständlichkeiten des alltäglichen Politikbetriebes.[1] In einer Zeit, in der es noch keine Hauptstädte gab, war dies anders. Tatsächlich gab es schon lange bevor 1833 das erste Zweikammerparlament in Dresden zusammentrat politische Versammlungen in Sachsen. Diese parlamentarischen Zusammenkünfte waren jedoch keine Arbeitssitzungen einer beständigen Institution, jeweils für die Dauer einer Legislaturperiode. Vielmehr fanden sich die vom Landesherrn einberufenen Stände zu individuellen Zeitpunkten und nur für einen begrenzten Zeitraum von einigen Stunden bis mehreren Wochen an einem dafür bestimmten Ort ein, um dann zumeist wieder für Jahre nicht zu tagen. Die wichtigste Form dieser Versammlungen waren die Landtage, an denen in der Regel alle landtagsberechtigten sächsischen Stände, – d. h. Prälaten, Grafen und Herren, Ritterschaft und die nicht grundherrlichen Städte, zumeist vertreten durch ihre Bürgermeister – als geschlossener politischer Akteur teilnahmen. Der erste Landtag dieser Art fand im Jahr 1438 in Leipzig statt.[2]

In dieser Zeit gab es noch keine Hauptstädte. Feste Residenzen der Herzöge bzw. Kurfürsten bildeten sich in den nächsten einhundert Jahren erst allmählich heraus. Die sächsischen Landesherren aus dem Haus Wettin regierten ihr Land noch bis in das 16. Jahrhundert hinein vorwiegend aus dem Sattel. Auch die Ständeversammlungen zur Beratung in politischen Fragen und zur Bewilligung von Steuern und finanziellen Hilfen fanden in unterschiedlichen Städten im Land statt. Ein fester Tagungsort hatte sich also bis zur Mitte des 16. Jahrhundert nicht etablieren können, wenngleich Herzog Georg der Bärtige (1471-1539) Dresden inzwischen zur Hauptresidenz gemacht hatte.

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