Wettinische Ehekrisen: Die Fürstin und der Ehebruch

Von Maria Hauber

In meiner Dissertation an der Ludwig-Maximilians-Universität München untersuche ich vier Fälle, in denen Frauen aus der Dynastie Wettin (welche die sächsischen Herzogtümer und die Kurwürde innehatte) mit Ehebruchvorwürfen konfrontiert waren. Von diesen vier Frauen erreichte nur Elisabeth von Sachsen (1502–1557) die Rehabilitation und konnte sich unbeschadet auf ihren Witwensitz zurückziehen. Die anderen drei hatten weniger Glück: Sie wurden bis zum Ende ihres Lebens auf entlegenen Burgen und Klöstern gefangengesetzt. Anna von Oranien (1544–1577) und Anna von Sachsen-Coburg (1567–1613) mussten hinnehmen, dass ihr Ehegatte sich von ihnen scheiden ließ und neu heiratete. Elisabeth von Pfalz-Simmern (1552–1590) wiederum verstarb nach nur sechsmonatiger Haft unter ungeklärten, aber verdächtigen Umständen. Es ist nicht auszuschließen, dass sie im Auftrag ihres Gatten vergiftet wurde, wie einige Zeitgenossen glaubten. Mit meiner Dissertation möchte ich zu einem besseren Verständnis dazu beitragen, wie Familienehre, Dynastiepolitik und konfessionelle Abhängigkeiten in protestantischen Fürstentümern gegeneinander abgewogen wurden.

After Anthony Mor - Portrait of Anna of Saxony

Anna von Sachsen (1544–1577), Porträt von Anthonis Mor, 1560er Jahre (Muzeum Narodowe we Wrocławiu/Nationalmuseum Wrocław, VIII-720, via Wikimedia Commons)

Die weibliche Untreue in einer mit Herrschaftsrechten ausgestatteten Familie zog immer die Legitimität der Erbfolge in Frage und destabilisierte dadurch direkt die dynastische Herrschaft. Politische Feinde konnten diese Situation nutzen, um eigene Ansprüche durchzusetzen. Nichtsdestotrotz waren dem adligen Ehemann im Mittelalter insofern die Hände gebunden, als Ehebruch keine Annullierung einer Ehe legitimierte – er konnte seine Frau zwar verstoßen, blieb aber dennoch bis zum Ende seines Lebens nach lateinischem Kirchenrecht mit ihr verehelicht. Im Zeitalter der Reformation trat jedoch eine neue Situation ein. Mit der Verweltlichung der Ehe wurde für protestantische Fürsten eine Scheidung mit Option auf Wiederheirat möglich. Außerdem übernahm der Landesherr in Ermangelung einer ausdifferenzierten und funktionsfähigen protestantischen Geistlichkeit das Kirchenregiment. Theoretisch konnte sich daher ein protestantischer Fürst, dessen Frau mutmaßlich Ehebruch begangen hatte, selbst von ihr scheiden. Dies eröffnete natürlich auch die Möglichkeit, bestehende Gerüchte gegen die Ehefrau zu instrumentalisieren, um sich ihrer zu entledigen. Andererseits riskierte der Fürst damit aber nicht nur den Konflikt mit der Schwiegerfamilie, sondern auch das öffentliche Bekanntwerden des Vorfalls. Wenn eine Ehefrau im Verdacht stand, außereheliche sexuelle Kontakte zu unterhalten, sagte dies schließlich auch etwas über den „gehörnten“ Ehemann aus. Er hatte die patriarchalische Kontrolle verloren, war nicht in der Lage, seine Frau im Zaum zu halten und dementsprechend der Lächerlichkeit preisgegeben. Wie navigierten Akteure im 16. Jahrhundert diesen Zielkonflikt?

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