Stets zu Diensten: Häusliches Dienstpersonal in städtischen Bürgerhaushalten in Sachsen (1835-1918)

Von Dörthe Schimke

Als das Dresdner Dienstmädchen Amalie Lindner im Februar 1840 einen Bittbrief an König Friedrich August II. schrieb, befand sie sich in äußerster Verzweiflung. Zuvor war sie wegen Diebstahls zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Ein Soldat, der ihr die Ehe versprochen hatte, hatte sie gedrängt, Geld von ihrer Dienstherrschaft zu entwenden. Anderenfalls, so drohte er, würde er sie und sich selbst erschießen. Und so schrieb das Dienstmädchen mit eindringlichen Worten an den König:

„Ich armes, betrogenes Mädchen, weiß keine andere Hilfe, als mich an die allerhöchste Gnade Eurer Königlichen Majestät zu wenden, und da ich noch eine alte Mutter zu unterstützen habe, auch mit der in mein Dienstbuch eingetragenen Notiz, keinen einträglichen Dienst erlangen kann, da jede Herrschaft dadurch natürlich Anstand nimmt, mich in Dienst zu nehmen…”[1]

Härter noch als die Gefängnisstrafe selbst wog aus ihrer Sicht das Vermerken dieser Strafe in ihrem Gesindezeugnisbuch. Zuvor hatte das Dienstmädchen schon die Polizeibehörde in Dresden angefleht, den Vermerk zu streichen – erfolglos. Diese Episode sächsischer Mikrogeschichte ist auf der einen Seite persönliches Schicksal. Auf der anderen zeigt sie rechtliche, soziale und psychologische Strukturen und Konfliktfelder auf, die das Leben einer ganzen Erwerbsgruppe in der Vergangenheit prägten.

Abb. 1: Bildnis zweier Dienstmädchen, James Aurig, vor 1888 (SLUB/Deutsche Fotothek, Lizenz: Freier Zugang – Rechte vorbehalten)

Das in Dienst gehen, also der Gesindedienst, war für viele Menschen bis ins 20. Jahrhundert hinein eine lebenszyklische Erfahrung. Weiterlesen