Kamenzer Wochenschrift, Nr. 14, Sonntag, den 26. März 1848

Bekanntmachung.

Es würde in einer Zeit, in welcher die wichtigsten Interessen der Region überall in Versammlungen besprochen werden und alle Gemüther in einer großen Spannung sich befinden, auch die Bewegung in einzelnen Theilen des Landes einen ernsten Character annehmen, ein Vergessen der Pflichten der Directorien der Provinzialstände gewesen sein, hätten sie Anstand nehmen wollen, der städtischen Corporationen Gelegenheit zu geben, sich über diesen Gegenstand zu berathen und namentlich das Ergebniß ihrer Erfahrungen über die Beurtheilung der zeitherigen Wirksamkeit der Ministerii, geschöpft aus der Kenntniß der Stimmung der Bevölkerung der Oberlausitz in allen Theilen, auszusprechen, da diese Frage den zum 20. März d. J. zusammenberufenen allgemeinen Landständen vorgelegt werden sollte.

In Folge dieser Betrachtung hatten die Directorien von Land und Ständen einen außerordentlichen Landtag auf den heutigen Tag verfassungsmäßig einberufen, zu welchem sich eine große Anzahl von Ständen der Städte, der Ritterschaft und des Bauernstandes eingefunden hatten.

In dieser Versammlung vereinigte man sich, nach einer längeren, sehr lebhaften Besprechung über die zeitherige Wirksamkeit der Minister, über die Wichtigkeit der jetzigen Zeitereignisse für ganz Deutschland und insbesondere Sachsen, über die Anerkennung des dringenden Bedürfnisses einer Kräftigung des Volkslebens und der erwachten deutschen Nationalität, über die Gewährung zeitgemäßer Institutionen, sowie über das unbedingte Erforderniß bei dem Fortschreiten der Entwickelung mit Besonnenheit und Ruhe zu verfahren, dahin, das Gesammtresultat der gewonnenen Ansichten in einem Landtagsschlusse zu veröffentlichen, um den Bewohnern der Oberlausitz Kenntniß zu geben von der Auffassung dieser Angelegenheiten Seitens ihrer Vertreter auf den Provinziallandtagen.

Dieser Landtagsschluß lautet wie folgt: Weiterlesen

Stets zu Diensten: Häusliches Dienstpersonal in städtischen Bürgerhaushalten in Sachsen (1835-1918)

Von Dörthe Schimke

Als das Dresdner Dienstmädchen Amalie Lindner im Februar 1840 einen Bittbrief an König Friedrich August II. schrieb, befand sie sich in äußerster Verzweiflung. Zuvor war sie wegen Diebstahls zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Ein Soldat, der ihr die Ehe versprochen hatte, hatte sie gedrängt, Geld von ihrer Dienstherrschaft zu entwenden. Anderenfalls, so drohte er, würde er sie und sich selbst erschießen. Und so schrieb das Dienstmädchen mit eindringlichen Worten an den König:

„Ich armes, betrogenes Mädchen, weiß keine andere Hilfe, als mich an die allerhöchste Gnade Eurer Königlichen Majestät zu wenden, und da ich noch eine alte Mutter zu unterstützen habe, auch mit der in mein Dienstbuch eingetragenen Notiz, keinen einträglichen Dienst erlangen kann, da jede Herrschaft dadurch natürlich Anstand nimmt, mich in Dienst zu nehmen…”[1]

Härter noch als die Gefängnisstrafe selbst wog aus ihrer Sicht das Vermerken dieser Strafe in ihrem Gesindezeugnisbuch. Zuvor hatte das Dienstmädchen schon die Polizeibehörde in Dresden angefleht, den Vermerk zu streichen – erfolglos. Diese Episode sächsischer Mikrogeschichte ist auf der einen Seite persönliches Schicksal. Auf der anderen zeigt sie rechtliche, soziale und psychologische Strukturen und Konfliktfelder auf, die das Leben einer ganzen Erwerbsgruppe in der Vergangenheit prägten.

Abb. 1: Bildnis zweier Dienstmädchen, James Aurig, vor 1888 (SLUB/Deutsche Fotothek, Lizenz: Freier Zugang – Rechte vorbehalten)

Das in Dienst gehen, also der Gesindedienst, war für viele Menschen bis ins 20. Jahrhundert hinein eine lebenszyklische Erfahrung. Weiterlesen