Ordenskunde und Normdaten – das Beispiel des königlich sächsischen Hausordens der Rautenkrone

Von Marc Eric Mitzscherling

Spielen Orden heute eher nur noch eine marginale Begleiterscheinung bei Staatsempfängen oder protokollarisch reglementierten Festivitäten, hatte das Auszeichnungswesen bis zum Ende des Ersten Weltkrieges eine weitaus größere Präsenz in der Gesellschaft. Noch heute sind uns einige Namen vertraut, die den Begriff „Orden“ beinhalten: Seien es kirchliche Ritterorden, wie die der Templer, oder eben weltliche Dekorationen, wie der Orden vom Goldenen Vlies oder der dänische Elefantenorden.

Carl Christian Vogel von Vogelstein: Bildnis Friedrich Augusts I. von Sachsen in den Paradeappartements des Residenzschlosses Dresden, u. a. mit dem Ornat des Hausordens der Rautenkrone und dem Orden vom Goldenen Vlies, 1831 (Staatliche Kunstsammlungen Dresden/Galerie Neue Meister, Gal.-Nr. 3356, Lizenz: Freier Zugang – Rechte vorbehalten)

Auch das Kurfürstentum und spätere Königreich Sachsen brachte einige Orden hervor, von denen die neueren sogar in einer Reihe mit anderen großen Orden der Geschichte genannt werden: dem preußischen Orden vom Schwarzen Adler oder auch dem habsburgischen Äquivalent vom Goldenen Vlies. Die Forschungslage zu den sächsischen Dekorationen ist – verglichen mit den anderen Orden – wesentlich dürftiger. Deshalb habe ich mit meiner Bachelorarbeit an der Universität Greifswald versucht, den Orden der Rautenkrone, als Hausorden und die damit verbundenen Funktionen und Adressaten herauszustellen und zu untersuchen. Gleichzeitig sollte die Arbeit ein Problem lösen, welches schon seit der Stiftung des Ordens 1807 durch König Friedrich August I. – dem vormaligen Kurfürsten Friedrich August III. – bestand: Die Statuten des Ordens wurden zu Zeiten des Bestehens niemals gedruckt und veröffentlicht. Solche Statuten reglementieren die Verleihungspraxis und Funktionen eines Ordens und sind somit das Herzstück der Auszeichnung – auch für die Forschung. Erst in den 1990er Jahren machte sich Erhard Roth aus Leipzig an eine Transkription der handschriftlich vorliegenden Regelungen, wobei seine Umsetzung heute nicht mehr ganz zeitgemäß ist und zudem einige Fehler beinhaltet.[1] Die von mir erstellte neue Transkription wird später mit der Arbeit online zur Verfügung gestellt werden.

Hauptanliegen der Arbeit war jedoch die in der Phaleristik – auch Ordenskunde – sehr selten gestellte Frage nach den mit dem Orden Beliehenen. Wer bekam den Orden? Lassen sich Muster der Verleihung erkennen? Hatte möglicherweise jeder sächsische König – als solcher auch immer Großmeister des Ordens – seine eigenen Vorlieben, wer den Orden erhalten sollte? Bisher wurden Fragen dieser Art in der Forschung oft nur in einem Nebenkapitel oberflächlich beantwortet. Auch für den Orden der Rautenkrone gab es schon eine flüchtige Antwort in dem das sächsische Ordens- und Auszeichnungswesen bis zum Ersten Weltkrieg weithin überblickenden, posthum veröffentlichten Werk Gerd Oswalds.[2] Dabei ist die Quellenlage zu den sächsischen Orden im Vergleich zu den anderen vormaligen Fürstentümern und Königreichen des Deutschen Reiches hervorragend; neben umfangreichen Akten zur Stiftung des Ordens findet sich im Sächsischen Staatsarchiv – Hauptstaatsarchiv Dresden auch eine vollständig geführte Ordensmatrikel des Hausordens: ein Verzeichnis aller beliehenen Ordensritter.

Diese Matrikel sollte die Grundlage des zweiten Teils meiner Arbeit bilden. Weiterlesen

Die Prinzessin ist hin. Tanz bei fürstlichen und adligen Beilagern am Dresdner Hof des 17. Jahrhunderts

Von Angela Rannow

Wer sich im 17. Jahrhundert dem Dresdner Schloss von der Elbseite aus näherte, traf den Tod. Er zeigte sich gleich dreimal in einem monumentalen Totentanz, der sich am Georgentor des Residenzschlosses befand. Außen tanzte der Tod, innen tanzte der Adel. Das war auch bei Hochzeiten der Fall. Sie hießen im 17. Jahrhundert noch mehrheitlich Beilager, da die Beisetzung des Brautpaares im Beisetzbett (sitzend) als zur Trauung bzw. copulatio gehörig galt. Von einer attraktiven Quellenlage ausgehend, hat sich die bisherige Forschung vor allem auf die spektakulären Highlights der höfischen Festkultur und die ballets am Dresdner Hof konzentriert. Dabei stand die Untersuchung ihrer repräsentativen Funktion und die Instrumentalisierung der Kunst zur Behauptung von Machtansprüchen im Vordergrund.[1]

Mein Dissertationsvorhaben, das am Lehrstuhl für Sächsische Landesgeschichte der Technischen Universität Dresden angesiedelt ist und von Prof. Dr. Winfried Müller betreut wird, geht von einem zeitgenössischen Verständnis des Hofes, adliger Lebensweise und einem „weiten“ Tanzbegriff aus. Es geht um das Tanzen als kulturelles Handeln jenseits des Korsetts eines Werkbegriffs. Wie tanzte man auf Hochzeiten am Dresdner Hof? Die Suche nach den Spuren tänzerischen Handelns richtet sich auf etwas Unverfügbares. Bis in die Gegenwart beruhen Tanzereignisse auf dem Knowhow bzw. impliziten Wissen der Veranstalter und Gäste. Informationen über solche Tanzerlebnisse sind naturgemäß sporadisch und bruchstückhaft. Das gilt ebenso für die Musik. Normative Quellen klären über den tatsächlichen Ablauf eines zeitgenössischen Tanzereignisses ebenso wenig auf wie ihre Vorläufer hinsichtlich vergangener Geselligkeiten. Sie deuten vor allem auf tanztechnische Ideale und ästhetische Vorstellungen hin. Auch für den Dresdner Hof gilt, dass nicht schriftlich überliefert wurde, was für die Zeitgenossen selbstverständlich, offensichtlich und bewährte Praxis war.

In den umfangreichen Beständen des Sächsischen Staatsarchivs – Hauptstaatsarchiv Dresden zur Festkultur der Wettiner im 17. Jahrhundert finden sich Überlieferungen zu mehr als sechzig adligen Beilagern. Wohl stellte die Einräumung eines Beilagers im Dresdner Schloss ein besonderes Privileg dar, das nur Angehörigen des sächsischen Adels gewährt wurde. In der Regel waren die Brautleute bereits Mitglieder der kursächsischen Funktionselite. Dennoch ermöglicht es diese Quellenlage, die Perspektive über die hochkarätigen Events von dynastischer Bedeutung hinaus zu erweitern.

Gabriel Tzschimmer: Vom Tantze insgemein. In: Die Durchlauchtigste Zusammenkunfft usw., Nürnberg 1680 (SLUB/Digitale Sammlungen, Public Domain)

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Neue Beiträge zur Rolle des Adels in der Reformation

Eine Rezension zu Martina Schattkowsky (Hg.): Adel – Macht – Reformation. Konzepte, Praxis und Vergleich (Schriften zur Sächsischen Geschichte und Volkskunde 60), Leipzig: Leipziger Universitätsverlag, 2020, ISBN 978-3-96023-258-2, verfasst von Konstantin Enge

Der Sammelband vereint die Beiträge einer Tagung, die durch das Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV) im September 2017 auf Burg Gnandstein durchgeführt wurde. Thematisch wird die Rolle des Niederadels als Akteur im Reformationsgeschehen in den Blick gefasst und damit eine Perspektive eingenommen, die erst in den letzten Jahren eine stärkere Aufmerksamkeit der Forschung erfahren hat. Dass der Blick auf eine bereits von Ernst Schubert so bezeichnete „Adelsreformation“, zu deren Beschreibung der Band einen Beitrag leisten will, als Ergänzung zu den etablierten Forschungsparadigmen der Fürsten-, Stadt- und Gemeindereformation lohnend erscheint, steht außer Frage: So werden hier bisher nicht ausreichend gewürdigte eigenständige lokale Herrschaftsträger ebenso zum Untersuchungsgegenstand wie die oft vernachlässigten Auswirkungen der Reformation auf dem Land. Gleichzeitig liegt auf der Hand, dass eine trennscharfe Abgrenzung der Adelsreformation zu den voran genannten Paradigmen ebenso wenig möglich ist, wie diejenige unter diesen selbst. So partizipierten Niederadelige als Ständevertreter und Funktionseliten an der Fürstenreformation sowie als Gemeindeglieder an der Gemeindereformation. Diese schon von Martina Schattkowsky in ihrer programmatischen Einführung getätigte Beobachtung schmälert das Anliegen, durch den Blick auf die Rolle des Adels eine neue Forschungsperspektive zu gewinnen, freilich nicht. Insofern wird – unter Aufnahme einer im Kontext des Reformationsjubiläums häufig bemühten Figur – gefragt „Ohne Adel keine Reformation?“ (S. 9) und die These aufgeworfen, dass die ältere Forschung, selbst wenn sie wie Volker Press den Niederadel überhaupt einmal zum Thema gemacht hat,

Titelblatt von Martin Luthers Schrift “An den christlichen Adel deutscher Nation von des christlichen Standes Besserung”, Druck von Valentin Schumann, Leipzig 1520 (Exemplar der BSB München, Res/4 H.ref. 488 a)

dessen Rolle zu passiv bewertete. Ein naheliegender und im gesamten Band stetig wiederkehrender Bezugspunkt ist dabei Luthers Adelsschrift von 1520, die wie Christoph Volkmar unter Bezugnahme auf Thomas Kaufmann anmerkt, nicht in ihrer ganzen Bedeutung erfasst wird, wenn man sie allein als „Blaupause für die Fürstenreformation“ (S. 85) liest. Dass die Rezeption dieser und anderer reformatorischer Schriften sowie die daraus abgeleiteten Handlungsoptionen und -muster bei einer derart breiten und geographisch, rechtlich, materiell und sozial disparaten Gruppe, wie es der Niederadel ist, äußerst unterschiedlich verliefen, ist der Herausgeberin sowie den Beiträgerinnen und Beiträgern bewusst – ebenso wie der Umstand, dass Quellenüberlieferung und Forschungslage vor Ort uneinheitlich und nicht selten problematisch ausfallen. Insofern ist es positiv hervorzuheben, dass sowohl im Aufbau des gesamten Bandes wie auch in den einzelnen Beiträgen konzeptionell-theoretische Überlegungen immer wieder mit lokalen Beispielen rückgekoppelt werden und die Notwendigkeit zu weiteren Forschungen in der Fläche betont wird.

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Kunstsammlungen in Sachsen und Böhmen

Eine Rezension zu Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen gGmbH/Schloss Weesenstein und Schloss Děčín (Hgg.): Adelsschätze. Geschichte und Schicksal von Schlosssammlungen in Sachsen und Böhmen = Šlechtické poklady. Dějiny a osudy zámeckých sbírek v Sasku a Čechách. Weesenstein/Děčín 2018, ISBN 978-3-00-061530-6, verfasst von Matthias Donath.

Die Mitarbeiter des Schlosses Weesenstein führten seit mehreren Jahren mit Partnern in der Tschechischen Republik grenzüberschreitende Projekte durch, die sich den Gemeinsamkeiten Sachsens und Böhmens widmen. Das vorliegende Buch enthält den wissenschaftlichen Ertrag des Projekts „Adelsschätze. Die Lust am Sammeln in Sachsen und Böhmen“, das mehrere Ausstellungen und eine Fachtagung umfasste. Der zweisprachige Sammelband vereint die Beiträge einer Tagung, die im Oktober 2016 auf Schloss Děčín (Tetschen) stattfand.

Die Beiträge von Lubomír Slavíček über die adlige Sammlertätigkeit im barocken Böhmen und von Marius Winzeler über adlige Sammlungen in Sachsen vor und nach 1945 offenbaren, dass das Projekt zwar einem spannenden kulturgeschichtlichen Thema nachgeht, die Situation in den beiden Nachbarländern aber kaum vergleichbar erscheint. Während die adligen Grundbesitzer im Königreich Böhmen oft riesige Gebiete beherrschten, über große Vermögen verfügten und so bei der Beschaffung der Kunstwerke aus dem Vollen schöpfen konnten, war in Sachsen alles zwei Nummern kleiner. Das betraf die wirtschaftlichen Möglichkeiten des niederen Adels wie auch Größe und Umfang einzelner Sammlungen, die sich nicht mit den „Adelsschätzen“ Böhmens messen lassen. Eine Gemeinsamkeit mag die Enteignung 1945 sein, doch der Umgang mit dem Kunstgut nach 1989/90 zeigt weitere gravierende Unterschiede: In der Tschechischen Republik war eine Rückgabe von Grund und Boden wie auch von Schlossinventaren möglich, wenn die Eigentümer 1938/39 nicht die Staatsangehörigkeit des Deutschen Reiches angenommen, sondern sich zur tschechischen Nationalität bekannt hatten. Auf dem Gebiet der früheren DDR war das enteignete Kunstgut an Alteigentümer zurückzugeben – aber nur die Objekte, die sich in öffentlichen Sammlungen befanden und deren Herkunft zweifelsfrei zu ermitteln war. Marius Winzeler beginnt seinen lesenswerten und informativen Überblicksbeitrag über adliges Sammeln in Sachsen daher mit zwei aktuellen Fällen: dem Erwerb der Kunstschätze der Grafen von Schönburg-Glauchau für das Museum Schloss Hinterglauchau und der Versteigerung der Deckengemälde aus dem nach 1945 abgerissenen Schloss Niederrödern bei Sotheby‘s in London.

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Neue Anknüpfungspunkte für die Forschung: Der sächsische Landtag in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts

Eine Rezension zu Axel Flügel: Anatomie einer Ritterkurie. Landtagsbesuch und Landtagskarrieren im kursächsischen Landtag (1694-1749). Ostfildern: Jan Thorbecke, 2017 (= Studien und Schriften zur Geschichte der sächsischen Landtage, Bd. 2), verfasst von Marian Bertz

Der kursächsische Landtag gehörte in der Zeit zwischen dem Westfälischen Frieden und der Französischen Revolution zu den bedeutendsten allgemeinen Landesversammlungen des Heiligen Römischen Reiches. Auch im 18. Jahrhundert, dessen erste Hälfte im Fokus der Studie steht, bestand er mit unverändert großer Personalstärke fort und wurde nicht wie andernorts von einem kleinen Ausschuss verdrängt. Der Ritterschaft war es dadurch auch weiterhin möglich, auf die Entwicklung des Landes Einfluss zu nehmen. Den Beginn des Untersuchungszeitraumes markiert die Thronbesteigung Kurfürst Friedrich Augusts I., dessen Ende das Jahr 1749. Nachdem bis dahin meist alle zwei bis drei Jahre ein Landtag einberufen worden war, traten die Stände nach 1749 erst 14 Jahre später wieder zusammen. Damit ist zu einem großen Teil die augusteische Zeit Kursachsens umrissen, für die gemeinhin ein Dualismus, ein Gegensatz zwischen dem nach absolutistischer Macht strebenden Landesherrn und den ihre Privilegien eifrig verteidigenden Landständen, angenommen wurde.

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