Kamenzer Wochenschrift, Nr. 14, Sonntag, den 26. März 1848

Bekanntmachung.

Es würde in einer Zeit, in welcher die wichtigsten Interessen der Region überall in Versammlungen besprochen werden und alle Gemüther in einer großen Spannung sich befinden, auch die Bewegung in einzelnen Theilen des Landes einen ernsten Character annehmen, ein Vergessen der Pflichten der Directorien der Provinzialstände gewesen sein, hätten sie Anstand nehmen wollen, der städtischen Corporationen Gelegenheit zu geben, sich über diesen Gegenstand zu berathen und namentlich das Ergebniß ihrer Erfahrungen über die Beurtheilung der zeitherigen Wirksamkeit der Ministerii, geschöpft aus der Kenntniß der Stimmung der Bevölkerung der Oberlausitz in allen Theilen, auszusprechen, da diese Frage den zum 20. März d. J. zusammenberufenen allgemeinen Landständen vorgelegt werden sollte.

In Folge dieser Betrachtung hatten die Directorien von Land und Ständen einen außerordentlichen Landtag auf den heutigen Tag verfassungsmäßig einberufen, zu welchem sich eine große Anzahl von Ständen der Städte, der Ritterschaft und des Bauernstandes eingefunden hatten.

In dieser Versammlung vereinigte man sich, nach einer längeren, sehr lebhaften Besprechung über die zeitherige Wirksamkeit der Minister, über die Wichtigkeit der jetzigen Zeitereignisse für ganz Deutschland und insbesondere Sachsen, über die Anerkennung des dringenden Bedürfnisses einer Kräftigung des Volkslebens und der erwachten deutschen Nationalität, über die Gewährung zeitgemäßer Institutionen, sowie über das unbedingte Erforderniß bei dem Fortschreiten der Entwickelung mit Besonnenheit und Ruhe zu verfahren, dahin, das Gesammtresultat der gewonnenen Ansichten in einem Landtagsschlusse zu veröffentlichen, um den Bewohnern der Oberlausitz Kenntniß zu geben von der Auffassung dieser Angelegenheiten Seitens ihrer Vertreter auf den Provinziallandtagen.

Dieser Landtagsschluß lautet wie folgt: Weiterlesen

18. März 1848: An das Sächsische Volk!

An das Sächsische Volk!

Von Sr. Majestät dem Könige an die Spitze der Geschäfte berufen, haben sich Unterzeichnete über folgende Hauptgrundsätze und Maßregeln vereinigt:

Beeidigung des Militairs auf die Verfassung.

Aufhebung der Censur für immer. Ein Preßgesetz ohne das System der Concessionen und Cautionen.

Reform der Rechtspflege auf Grundlage der Mündlichkeit und Oeffentlichkeit; in Strafsachen Geschwornengericht.

Reform des Wahlgesetzes. Anerkennung des Vereinsrechtes mit Repressivbestimmungen wegen Mißbrauches.

Gesetzliche Ordnung der kirchlichen Verhältnisse im Geiste der Duldung und Parität.

Antrag auf Revision des Vereinszolltarifes.

Kräftige Mitwirkung zu zeitgemäßer Gestaltung des deutschen Bundes mit Vertretung des Volkes bei demselben.

Sr. Königl. Majestät haben diesen Maßregeln und Grundsätzen Ihre Zustimmung zu ertheilen geruht. Gemäß ihnen wird das Erforderliche eingeleitet werden.

Das Sächsische Volk wird die hohe Bedeutung dieser Königlichen Entschließung würdigen und dies durch Erhaltung der Ruhe und Ordnung im Lande bethätigen.

Dresden, den 16. März 1848.

Die Staatsminister.

Dr. Braun. Dr. v. d. Pfordten. Georgi.


Diese Bekanntmachung erschien am 18. März 1848 in zahlreichen sächsischen Tageszeitungen:

Zuvor wurde der Aufruf bereits als Anschlagzettel veröffentlicht:

Weitere Quellen- und Literaturhinweise zur Revolution von 1848/49 in Sachsen gibt es in der Sächsischen Bibliografie.

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