Revolution und Kunstauslagerung in Sachsen

Eine Rezension zu Birgit Finger/Alexander Hänel (Red.): Bombensicher! Kunstversteck Weesenstein 1945. Dresden: Sandstein Verlag, 2018. ISBN 978-3-95498-371-1 und zu Iris Kretschmann/André Thieme (Hgg.): „Macht euern Dreck alleene!“. Der letzte sächsische König, seine Schlösser und die Revolution 1918. Dresden: Sandstein Verlag, 2018. ISBN 978-3-95498-396-4, verfasst von Martin Munke

Neben ihrem touristischen Programm tragen die Staatlichen Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen mit ihrer umfangreichen Museums- und Ausstellungsarbeit stark zur wissenschaftlichen Erforschung von Themen der sächsischen Geschichte bei. 2018 waren hier u. a. zwei jubiläumsbezogene Ausstellungen zu nennen: „,Macht euern Dreck alleene!‘ – Der letzte sächsische König, seine Schlösser und die Revolution 1918“ vom 28. April bis 4. November 2018 auf Schloss Pillnitz und „Bombensicher! Kunstversteck Weesenstein 1945“ vom 24. März bis 7. Oktober 2018 auf Schloss Weesenstein. Beide befassten sich also mit Themen, die für die sächsische Geschichte des 20. Jahrhunderts insgesamt wichtig sind und über das engere Umfeld Dresdens hinausweisen: das Ende der Monarchie in der Novemberevolution 1918 und den Umgang mit Kunst- und Kulturgütern in Krieg und Diktatur(en). Zu beiden Ausstellungen erschienen im Dresdner Sandstein Verlag reich bebilderte Kataloge, die mit einem Preis von jeweils um die 20 Euro sicher einigen Absatz gefunden haben dürften und zu ihrem jeweiligen Thema interessante neue Facetten beizutragen vermögen.

Die Weesensteiner Ausstellung verstand sich als Beitrag zum 700. Jubiläum der Ersterwähnung des Ortes, dessen jüngere Vergangenheit ebenso wie die des Schlosses bisher noch nicht intensiver untersucht wurde. In den 1940er Jahren spielte es eine wichtige Rolle für die Auslagerung von Kunstschätzen, aber auch von Bibliotheksbeständen aus Dresden und anderen Orten in Sachsen, wie die hauptsächlich bei den Staatlichen Schlössern, Burgen und Gärten Sachsen und bei den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden beschäftigten Autorinnen und Autoren des Katalogbandes herausarbeiten. Auch andere Burgen, Schlösser und Herrenhäuser wie die Albrechtsburg Meißen oder die Festung Königstein dienten als vorübergehende Depots, um die Kulturgüter vor Kriegseinwirkungen zu schützen. Alexander Hänel gibt einen Überblick über die dezentrale Unterbringung, die mit den zunehmenden alliierten Luftangriffen ab 1942 an Bedeutung gewann. Er zeigt die damit verbundenen Schwierigkeiten mit Blick auf Organisation und Bedingungen der Unterbringung, aber auch der Rückführung nach Kriegsende: „Es stellte sich heraus, dass die größte Bedrohung weder von den Luftangriffen noch von den Kämpfen am Boden ausgegangen war. In wirkliche Gefahr gerieten die Kunstwerke erst, als die Bergungsorte von den Soldaten in Beschlag genommen wurden.“ (S. 43). Weiterlesen

Nach dem Kriege. Die Nachkriegszeit des Dreißigjährigen Krieges am Beispiel der kursächsischen Stadt Zwickau

Von Christian Landrock

Der Dreißigjährige Krieg gilt auch 400 Jahre nach seinem Ausbruch als eine der schlimmsten Katastrophen in der deutschen und europäischen Geschichte.[1] Über drei Jahrzehnte hinweg bündelten sich in Mitteleuropa wie unter einem Brennglas die einzelnen Konflikte diverser Kriegsparteien in unterschiedlichen Konstellationen zu jener umfassenden militärischen Auseinandersetzung. Dabei herrschte im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation nicht immer überall Krieg, stattdessen verlagerten sich die Kampfhandlungen immer wieder. Wie seine Dauer ist auch die Bilanz des Krieges verheerend: Circa ein Drittel der Bevölkerung hatte ihr Leben verloren, Städte wie Magdeburg oder Bautzen waren geplündert und niedergebrannt wurden. Es gab Flüchtlingsströme und durch Söldnertruppen verübte Gewaltexzesse an der Zivilbevölkerung.

Ansicht der Stadt Zwickau von der Morgenseite, nach einer Zeichnung vom Jahre 1642 (SLUB/Deutsche Fotothek, bearbeitet, CC BY-SA 4.0)

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Neue Anknüpfungspunkte für die Forschung: Der sächsische Landtag in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts

Eine Rezension zu Axel Flügel: Anatomie einer Ritterkurie. Landtagsbesuch und Landtagskarrieren im kursächsischen Landtag (1694-1749). Ostfildern: Jan Thorbecke, 2017 (= Studien und Schriften zur Geschichte der sächsischen Landtage, Bd. 2), verfasst von Marian Bertz

Der kursächsische Landtag gehörte in der Zeit zwischen dem Westfälischen Frieden und der Französischen Revolution zu den bedeutendsten allgemeinen Landesversammlungen des Heiligen Römischen Reiches. Auch im 18. Jahrhundert, dessen erste Hälfte im Fokus der Studie steht, bestand er mit unverändert großer Personalstärke fort und wurde nicht wie andernorts von einem kleinen Ausschuss verdrängt. Der Ritterschaft war es dadurch auch weiterhin möglich, auf die Entwicklung des Landes Einfluss zu nehmen. Den Beginn des Untersuchungszeitraumes markiert die Thronbesteigung Kurfürst Friedrich Augusts I., dessen Ende das Jahr 1749. Nachdem bis dahin meist alle zwei bis drei Jahre ein Landtag einberufen worden war, traten die Stände nach 1749 erst 14 Jahre später wieder zusammen. Damit ist zu einem großen Teil die augusteische Zeit Kursachsens umrissen, für die gemeinhin ein Dualismus, ein Gegensatz zwischen dem nach absolutistischer Macht strebenden Landesherrn und den ihre Privilegien eifrig verteidigenden Landständen, angenommen wurde.

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Torgau – Ort der sächsischen Landtage (1550-1628)

Von Jan Bergmann-Ahlswede

Dass ein Parlament in der Landeshauptstadt tagt, wo die staatliche Zentralverwaltung ihren Sitz hat, gehört für uns zu den Selbstverständlichkeiten des alltäglichen Politikbetriebes.[1] In einer Zeit, in der es noch keine Hauptstädte gab, war dies anders. Tatsächlich gab es schon lange bevor 1833 das erste Zweikammerparlament in Dresden zusammentrat politische Versammlungen in Sachsen. Diese parlamentarischen Zusammenkünfte waren jedoch keine Arbeitssitzungen einer beständigen Institution, jeweils für die Dauer einer Legislaturperiode. Vielmehr fanden sich die vom Landesherrn einberufenen Stände zu individuellen Zeitpunkten und nur für einen begrenzten Zeitraum von einigen Stunden bis mehreren Wochen an einem dafür bestimmten Ort ein, um dann zumeist wieder für Jahre nicht zu tagen. Die wichtigste Form dieser Versammlungen waren die Landtage, an denen in der Regel alle landtagsberechtigten sächsischen Stände, – d. h. Prälaten, Grafen und Herren, Ritterschaft und die nicht grundherrlichen Städte, zumeist vertreten durch ihre Bürgermeister – als geschlossener politischer Akteur teilnahmen. Der erste Landtag dieser Art fand im Jahr 1438 in Leipzig statt.[2]

In dieser Zeit gab es noch keine Hauptstädte. Feste Residenzen der Herzöge bzw. Kurfürsten bildeten sich in den nächsten einhundert Jahren erst allmählich heraus. Die sächsischen Landesherren aus dem Haus Wettin regierten ihr Land noch bis in das 16. Jahrhundert hinein vorwiegend aus dem Sattel. Auch die Ständeversammlungen zur Beratung in politischen Fragen und zur Bewilligung von Steuern und finanziellen Hilfen fanden in unterschiedlichen Städten im Land statt. Ein fester Tagungsort hatte sich also bis zur Mitte des 16. Jahrhundert nicht etablieren können, wenngleich Herzog Georg der Bärtige (1471-1539) Dresden inzwischen zur Hauptresidenz gemacht hatte.

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