Hofdame – Garderobiere – Leibwäscherin. Frauen in den weiblichen Hofstaaten des sächsischen Kurfürsten- und Königshauses im späten 18. und frühen 19. Jahrhundert

Von Leonora Braun

Allerdurchlauchtigster Großmächtigster König, Allergnädigster Herr!

So sehr ich auch auf der einen Seite die Tage unter die glücklichsten meines Lebens zählen darf, welche ich im Dienste bey Ew: Königl: Majestät Allerdurchlauchtigsten Frauen Gemahlin 9 Jahre hindurch als Kammerdienerin zu erleben die allerhöchste Gnade gehabt habe, welche ich mit den allerunterthänigsten Dancke erkenne, so kann ich doch auf der anderen Seite in tiefster Ehrfurcht zu bemerken nicht unterlaßen, daß nach und nach der Wunsch in mir entstanden ist, durch eine eheliche Verbindung, eine der Zukunft anpaßende Bestimmung zu erhalten, und in stiller Häußlichkeit meine künftigen Tage zu verleben.[1]

Mit diesen Worten richtete die Kammerdienerin Marianne Frank am 8. Juli 1811 ein Bittschreiben an den König Friedrich August I. von Sachsen (1750-1827). Frank war seit 1803 im Hofstaat der Kurfürstin/Königin Maria Amalia Augusta (1752-1828) tätig. Als Teil der Kammerleute, zu denen 1811 neben den vier Kammerdienerinnen, eine Kammerfrau, ein Kammermensch sowie eine Kammergehilfin gehörten, befand sich ihr Tätigkeitsort in den Schlaf- und Wohngemächern der Königin, wo sie vermutlich hauptsächlich mit der Pflege und Bereitstellung der herrschaftlichen Kleider betraut war. Wie der Großteil des weiblichen Hofstaats der Königin lebte sie im Schloss.

Nach neunjähriger Dienstzeit bat sie nun darum, den im Geheimen Finanz-Collegium angestellten Kalkulator Carl Moritz Friedrich heiraten zu dürfen und damit zusammenhängend um die Auszahlung der Pension und des Ausstattungsgeldes. In einem beiliegenden Schreiben gab der Verlobte zudem die verbindliche Zusage, künftige Kinder römisch-katholisch taufen und erziehen zu lassen. Ob dies nun ausschlaggebend für die Entscheidung des Königs war, bleibt unklar, zumal sich eine solche Bescheinigung nur einmal in den Bittschriften der weiblichen Kammerbedienten findet.

Marianne Frank wurde der Eheschluss mit Friedrich erlaubt. Sie erhielt 200 Taler Pension im Jahr sowie eine einmalige Zahlung von 200 Taler für ihre Ausstattung. Die glückliche Ehe, auf die sie nach eigenen Worten hoffte, währte allerdings nicht lang. Aus einer weiteren Beilage, einem Memorial von 1812, geht hervor, dass die ehemalige Kammerdienerin bei der Geburt ihres ersten Kindes infolge von Komplikationen verstarb. Der verwitwete Vater wandte sich nun erneut an den König, diesmal mit der Bitte, ihm die Pension seiner Frau auch weiterhin auszuzahlen, um seiner Tochter, die die Geburt überlebt und nach Ansicht der Ärzte gute Lebenschancen hatte, eine angemessene Erziehung zu ermöglichen. Ob dem stattgegeben wurde, geht aus den Unterlagen allerdings nicht hervor.

Die Geschichte der Marianne Frank ist nur eine vieler am Dresdner Hof tätiger Frauen. In den weiblichen Hofstaaten der Kurfürstin bzw. Königin und Prinzessinnen versammelte sich eine Vielzahl aus verschiedenen sozialen Hintergründen stammender Frauen, die trotz ihrer unterschiedlichen Posten als Hofdamen, Garderobieren oder Leibwäscherinnen eine Erfahrung teilten: die besoldete Tätigkeit im Dienst einer fürstlichen Frau.

Abb. 1: Übersicht über den Hofstaat von Königin Maria Amalia Augusta und Prinzessin Maria Augusta aus dem Königlich-Sächsischen Hof- und Staatskalender, Dresden 1811, S. 72 f.

Der Hof nahm, indem er diesen Frauen Betätigung und Wohnort bot, eine besondere soziale Rolle ein. Die weiblichen Hofstaaten (Abb. 1) unterlagen dabei in Blick auf Umfang und Zusammensetzung Regelungen, die sie von denen der männlichen Mitglieder der Herrscherfamilie unterschieden. Doch trotz der Wandlungen, die der Hof im späten 18. und frühen 19. Jahrhundert durchlief, liegen keine Studien zu den weiblichen Hofstaaten am sächsischen Hof vor, auch die ersten sächsischen Königinnen wurden bisher durch die Forschung vernachlässigt. Studien zum frühneuzeitlichen Wiener und Münchner Hof oder auch Christa Diemels Dissertation „Adelige Frauen im bürgerlichen Jahrhundert“, betrachten dagegen nur Ausschnitte des Hofstaats.

Die heterogene Frauengruppe in den weiblichen Hofstaaten des sächsischen Kurfürsten- bzw. Königshauses soll im Rahmen der Dissertation „Hofdame – Garderobiere – Leibwäscherin“ deshalb eingehender untersucht und damit eine Lücke in der Erforschung der sächsischen Landesgeschichte geschlossen werden. Der Untersuchungszeitraum erstreckt sich von 1769 bis 1854, also über eine Periode, die weite Teile der sog. Sattelzeit abdeckt und hier nur oberflächlich skizziert werden kann: Nach dem auf den Siebenjährigen Krieg folgenden sog. Rétablissement erlebte das Kurfürstentum Sachsen schließlich 1806 seine Erhebung zum Königreich und die Übertragung des Herzogtums Warschau (1807-1815) in Personalunion als napoleonischer Verbündeter. Nach der Völkerschlacht von Leipzig 1813 ging das sächsische Königspaar für die Zeit des Wiener Kongresses in Kriegsgefangenschaft. Das Königreich Sachsen blieb bestehen, verlor 1815 aber einen großen Teil seines Territoriums an das benachbarte Preußen. Das Herzogtum Warschau ging dagegen an Russland. Nach der Rückkehr des Königspaars nach Sachsen fiel das Land in eine politische Stagnationsphase, die erst die mit den auf die Julirevolution 1830 folgenden Aufständen in Sachsen endete. Mit dem Erlass der sächsischen Verfassung 1831 manifestierte sich im Königreich der Epochenübergang zur Moderne. Auf die durch mehrere Reformen geprägten 1830er Jahre folgte mit dem Vormärz eine weitere durch innenpolitische Spannungen geprägte Phase, die in der Märzrevolution 1848 ihren vorläufigen Höhepunkt und mit der Niederschlagung des Maiaufstands 1849, in dessen Verlauf das Königspaar auf den Königstein floh, ein Ende fand.

Ziel der Untersuchung ist es, die Vielfalt der in diesem bewegten Zeitraum am Dresdner Hof tätigen Frauengruppe, die sich in den Etataufstellungen als hierarchisch gegliederter Mikrokosmos darstellt, in den Vordergrund zu stellen. Anhand der verschiedenen Tätigkeitsgruppen sollen, auch vor dem Hintergrund der skizzierten politischen Entwicklungen und damit zusammenhängenden Integration des sächsischen Königtums in eine sich modernisierende Gesellschaft, quantitative Entwicklungen in den weiblichen Hofstaaten nachgezeichnet werden. Neben diesem prosopografischen wird auch ein geschlechtergeschichtlicher Ansatz verfolgt, der nach der Rolle des Hofdiensts in den weiblichen Lebensläufen fragt. Darüber hinaus steht der Umgang mit Krisensituationen am Dresdner Hof, wie der Kriegsgefangenschaft 1813 bis 1815 im Fokus (Abb. 2).

Abb. 2: C.G. Lohse: Rückkehr Friedrich Augusts aus der Gefangenschaft. In: Franz Lubojatzky: Sachsens neun denkwürdige Jahre während Napoleons Feldzügen in Deutschland und Rußland, Dresden [1853], [zw. S. 376 u. 377].

Grob kann das Dissertationsprojekt, nach derzeitigem Stand, in einen quantitativen und qualitativen Analyseteil gegliedert werden. Dabei sollen im ersten Teil verschiedene Hofhaltungen chronologisch und nach Art des Hofstaats verglichen werden. Für den exemplarischen Vergleich wurden die Hofstaaten der Kurfürstin/Königinnen Maria Amalia Augusta von Pfalz-Zweibrücken (1752-1828), Maria Theresia von Österreich-Toskana (1767-1827) und Maria Anna von Bayern (1805-1877) sowie die Hofstaaten der Prinzessinnen Maria Augusta (1782-1863) und Marie Auguste Friederike von Sachsen (1827-1857) sowie Caroline von Bourbon-Parma (1770-1804) ausgewählt.

Der Vergleich richtet sich zunächst auf die Zusammensetzung (Umfang, vertretene Positionen) und Entwicklung (u. a. Besoldung) der weiblichen Hofstaaten der Kurfürstinnen/Königinnen, aber auch der Hofstaaten der angeheirateten und unverheirateten Prinzessinnen. Auf diese Weise lassen sich nicht-verschriftlichte Regelungen zum Etat der Prinzessinnen unter Rücksichtnahme auf deren Alter erschließen. Auch der Einfluss politischer Zäsuren auf die Hofstaaten ließe sich auf diese Weise gut greifen.

Anhand der Dresdner Adresskalender wird zudem eine Wohntopografie der untersuchten Hofstaaten erstellt. Für den Untersuchungszeitraum stellte Josef Matzerath hinsichtlich adliger weiblicher Hausvorstände bereits ein signifikantes Wachstum in der Residenzstadt fest – vor diesem Hintergrund könnte ein Abgleich mit den weiblichen Hofstaaten im Zusammenhang mit der Entwicklung der Emolumente (z. B. freie Wohnung; Kost- und Lichtgeld) zumindest interessant sein. Ergänzend soll anhand überlieferter Inventarien auch den Lebenswelten der Frauen nachgespürt werden.[2]

Abb. 3: Eintrag zu Carolina von Bourk vom 14. März 1817 im Totenbuch der Hofkirche Dresden. In: HStA Dresden, 12881 Genealogica, Nr. 0529 (Bourk), unfol.

Nach dem Vergleich der Hofstaaten wird sich das Projekt den einzelnen Gruppen und der Hierarchie innerhalb des Hofstaats sowie der Stellung von Frauen in den Hofrangordnungen widmen: In diesem Rahmen sollen auch die Aufgaben der Tätigkeitsgruppen, die sozialen Hintergründe der Tätigen und deren Heiratskreise thematisiert werden.

Im ersten Teil der qualitativen Analyse steht der Hofdienst in weiblichen Lebensläufen unter Berücksichtigung der Kategorie ‚Körperlichkeit‘ im Zentrum. Dabei sollen die überlieferten Bittschriften auf Weiblichkeitstopoi vor dem Hintergrund wechselnder Lebensstationen, wie Ehe, Pensionierung (Alter und Krankheit) und Tod untersucht sowie die Wege zum Hofdienst betrachtet werden (Abb. 3).

Der zweite Abschnitt soll sich mit der Sondersituation der preußischen Kriegsgefangenschaft 1813 bis 1815 und der Flucht des Königspaars auf den Königstein 1849 befassen und diese auf ihre personellen Rahmenbedingungen untersuchen. Dafür wird die Korrespondenz der Königin Maria Amalia Augusta mit ihrer Kammerdienerin Marianne Cornelius in den Jahren 1813 bis 1815 ausgewertet.

Die untersuchungsleitenden Fragen lauten:

  • Wie entwickelte sich Umfang und Zusammensetzung der weiblichen Hofstaaten im Untersuchungszeitraum?
  • Was beinhalteten die einzelnen Positionen (Aufgaben und Sold)? Wer war dort tätig? Wie wurden die Stellen vergeben? Wen heirateten die Frauen?
  • Wie wirkten sich verschiedene politischen Zäsuren und Krisen (Königserhebung, Verfassung) auf den weiblichen Hofstaat aus?
  • Welche Hierarchie herrschte innerhalb der weiblichen Hofstaaten? Wie gliederten sich die weiblichen Hofstaaten in den Gesamthofhalt ein?
  • Welche Rolle spielte der Hofdienst im Lebenszyklus der Frauen? Wie bewerteten die Frauen ihre Tätigkeit vor dem Hintergrund sich verändernder Weiblichkeitsbilder im Untersuchungszeitraum?
  • Wie gestaltete sich das Verhältnis der Frauen zum Oberhaupt des Hofstaates/der königlichen Familie?

Da sich das Projekt noch in einer frühen Phase befindet, kann über die Quellensituation nur ein vorläufiger Überblick gegeben werden. Für die quantitativen Analysen steht eine Vielzahl gedruckter Quellen und Bestände im Sächsischen Staatsarchiv – Hauptstaatsarchiv Dresden zur Verfügung. Eine wertvolle Grundlage zur vollständigen Erfassung aller weiblichen Hofangehörigen stellen bspw. die Hofstaatskalender dar, die im Untersuchungszeitraum unter verschiedenen Namen regelmäßig erschienen.

Im Hauptstaatsarchiv Dresden befinden sich in den Beständen Finanzarchiv, Geheimes Kabinett und Ministerium des Königlichen Hauses verschiedene für den prosopographischen Untersuchungsteil relevante Quellen, wie Etataufstellungen und Einstellungsbescheide sowie Konvolute mit Bittschriften des weiblichen Kammerpersonals, der Hofdamen und Oberhofmeisterinnen, aus denen das eingangs zitierte Gesuch von Marianne Frank stammt.

Im Finanzarchiv liegt ein kommentierter Etat der Königinnen Maria Amalia Augusta und Theresia, in dem die Emolumente, Heiratsdaten und die Ehepartner mitaufgeführt wurden. So lassen sich sowohl Soldentwicklungen als auch Heiratskreise nachvollziehen.

Die Überlieferung zu den Personalverhältnissen während der Kriegsgefangenschaft der königlichen Familie befindet sich im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz in Berlin. Die Akten des Ministeriums des Königlichen Hauses (Hauptstaatsarchiv Dresden) beinhalten die Überlieferung zum Hofstaatspersonal ab der Regierung Friedrich Augusts II. (1797-1854). Weitere Quellen stellen neben den Adresskalendern, die Hofordnungen des 18. und 19. Jahrhunderts dar. In den Etataufstellungen überlieferte Personen des repräsentativen Hofstaats (Oberhofmeisterin, Hofdame) lassen sich sehr vereinzelt in den Akten des Oberhofmarschallamts und in Genealogischen Nachlässen greifen. Auch Gerichtsakten (Stadtgericht, Appellationsgericht) können in einigen Fällen Aufschluss über Familienhintergründe geben. Schließlich beinhalten die Nachlässe der Königinnen Maria Amalia Augusta und Maria Theresia Quellen, die Aufschluss über das Verhältnis von Dienstherrin und Hofstaatsangehöriger geben können. Dazu gehören Briefe der Königin Maria Amalia Augusta an ihre Kammerdienerin Marianne Cornelius während der preußischen Gefangenschaft (Abb. 4). Die Briefe (ca. 187 Blatt) sind mehrheitlich in französischer Sprache verfasst.

Abb. 4: Maria Amalia Augusta, Kgn. von Sachsen, an Marianne Cornelius (Berlin, 6. Novbr. 1813). In: HStA Dresden, 12542 Nachlass Maria Amalia Augusta, Königin von Sachsen, Nr. 005.

Königin Maria Theresia hinterließ dagegen umfangreiche, französischsprachige Reisejournale und einige Beschreibungen von Hochzeiten. Inwiefern die auf den ersten Blick stark formalisiert wirkenden Reisejournale sich als Quellen eignen, kann noch nicht gesagt werden. Welche Teile ihres Hofstaats sie auf ihren Reisen begleiteten, geht aber aus den Quellen hervor.


Quellen


Literatur


Autorin

Leonora Braun studierte Geschichte an der TU Dresden. Ihren Master schloss sie 2022 mit einer Arbeit zur Rolle des kurfürstlichen Gartenbaus in der Herrschaftsraumkonstitution in Sachsen im 16. und 17. Jahrhundert ab. Im Rahmen ihrer Tätigkeit als Hilfskraft an der Professur für Sächsische Landesgeschichte arbeitete sie bis 2023 an einem Sammelbandprojekt zur Entstehung politischer Parteiungen in Sachsen im 19. Jahrhundert mit. Seit 2023 ist sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV) angestellt.


[1] Bittschreiben Marianne Franck (8. Juli 1811). In: HStA Dresden, 10026 Geheimes Kabinett, Nr. Loc. 15137/04: Der kurfürstlichen Kammerdienerinnen Ausstattungsgelder und Pensionen; ingleichen der Kammermenscher [untergeordnete kammerbediente] und Kammergehilfinnen Pensionen (1764-1822), unfol.

[2] Vgl. Josef Matzerath: Adelsprobe an der Moderne. Sächsischer Adel 1763 bis 1866. Entkonkretisierung einer traditionalen Sozialformation, Stuttgart 2006, S. 140-142.


Beitragsbild: Auszug aus dem Hofstaat der Königin Amalia. In: HStA Dresden, 10036 Finanzarchiv, Loc. 32793, Rep. 52, Gen. Nr. 1037: Etat des Hofstaates von König Friedrich August I., der Königin sowie der Prinzessin Maria Augusta (1815-1827), fol.33v-34r.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
GastautorIn (7. September 2023). Hofdame – Garderobiere – Leibwäscherin. Frauen in den weiblichen Hofstaaten des sächsischen Kurfürsten- und Königshauses im späten 18. und frühen 19. Jahrhundert. Saxorum. Abgerufen am 4. November 2024 von https://doi.org/10.58079/tweh


3 Gedanken zu „Hofdame – Garderobiere – Leibwäscherin. Frauen in den weiblichen Hofstaaten des sächsischen Kurfürsten- und Königshauses im späten 18. und frühen 19. Jahrhundert

  1. Hallo Frau Braun!

    Am 18.09.2023 hatte ich mich bereits an Sie gewandt, da ich mich um den Namen eines Kindermädchen der Prinzessinnen des König Friedrich August III. bemühe. Trotz vieler Recherche bin ich noch ohne Erfolg. Es geht um ein Kindermädchen, das in den Jahren 1905-1912 im Hofstaat der Prinzessinnen tätig war. Können Sie mir bitte helfen ? Gern können wir uns auch treffen oder telefonieren.

    Mit freundlichen Grüßen
    Frieder Sieber

  2. Liebe Frau Braun,
    ich finde das Thema sehr interessant und habe mich im Zusammenhang mit Johann von Sachsen und Weesenstein schon sehr intensiv damit beschäftigt, auch mit den Männern im Hofstaat. Es gibt unzählige Quellen im Sächsischen Staatsarchiv. Allerdings muss bei der 2. Gattin von König Anton Therese von Österreich-Toskana berücksichtigt werden, dass sie als Königin nur wenige Monate wirken konnte, sie starb auf der Thronreise durch Sachsen. Interessant sind die Änderungen, die sich beim Thronwechsel für die “Höfe” der Witwen bzw. der Schwestern oder Töchter der verstorbenen Kurfürsten/Könige ergeben. Ich habe das bis 1904/5 verfolgt. Wir können uns gern mal austauschen.

    • Liebe Frau Klecker,
      für Ihren Kommentar und die Hinweise danke ich Ihnen recht herzlich. Königin Thereses Wirkzeit war wirklich sehr kurz – ich vermute, dass ihr neuer Hofstaat bei ihrem Tod noch nicht vollständig aufgestellt war. Über einen Austausch würde ich mich sehr freuen und danke für das Angebot. Erreichbar bin ich unter l.braun@isgv.de.
      Mit besten Grüßen,
      Ihre Leonora Braun

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.