Bekanntmachung.
Es würde in einer Zeit, in welcher die wichtigsten Interessen der Region überall in Versammlungen besprochen werden und alle Gemüther in einer großen Spannung sich befinden, auch die Bewegung in einzelnen Theilen des Landes einen ernsten Character annehmen, ein Vergessen der Pflichten der Directorien der Provinzialstände gewesen sein, hätten sie Anstand nehmen wollen, der städtischen Corporationen Gelegenheit zu geben, sich über diesen Gegenstand zu berathen und namentlich das Ergebniß ihrer Erfahrungen über die Beurtheilung der zeitherigen Wirksamkeit der Ministerii, geschöpft aus der Kenntniß der Stimmung der Bevölkerung der Oberlausitz in allen Theilen, auszusprechen, da diese Frage den zum 20. März d. J. zusammenberufenen allgemeinen Landständen vorgelegt werden sollte.
In Folge dieser Betrachtung hatten die Directorien von Land und Ständen einen außerordentlichen Landtag auf den heutigen Tag verfassungsmäßig einberufen, zu welchem sich eine große Anzahl von Ständen der Städte, der Ritterschaft und des Bauernstandes eingefunden hatten.
In dieser Versammlung vereinigte man sich, nach einer längeren, sehr lebhaften Besprechung über die zeitherige Wirksamkeit der Minister, über die Wichtigkeit der jetzigen Zeitereignisse für ganz Deutschland und insbesondere Sachsen, über die Anerkennung des dringenden Bedürfnisses einer Kräftigung des Volkslebens und der erwachten deutschen Nationalität, über die Gewährung zeitgemäßer Institutionen, sowie über das unbedingte Erforderniß bei dem Fortschreiten der Entwickelung mit Besonnenheit und Ruhe zu verfahren, dahin, das Gesammtresultat der gewonnenen Ansichten in einem Landtagsschlusse zu veröffentlichen, um den Bewohnern der Oberlausitz Kenntniß zu geben von der Auffassung dieser Angelegenheiten Seitens ihrer Vertreter auf den Provinziallandtagen.
Dieser Landtagsschluß lautet wie folgt:
Die Stände von Land und Städten befinden, daß die Aussprechung der in der Provinz über die zeitherige Wirksamkeit des Ministerii zu ihrer Kenntniß gekommenen Beurtheilungen, nach erfolgter Abtretung desselben, sich erledigt habe.
Sie beklagen nur, dass nicht gleich anfänglich diejenigen Erklärungen gegeben worden sind, welche ohnbeschadet der gesetzlichen Sanction durch die allgemeine Ständeversammlung zur Beruhigung der aufgeregten Gemüther hätten beitragen können, um so mehr, als sie die factische Auflösung der Thätigkeit des Bundestages jeder einzelnen Regierung die zu treffenden Maßregeln anheim geben mußte.
Sie theilen den Wunsch der deutschen Volkstämme, nach einer engern Verbindung des gesammten deutschen Vaterlandes, nach einer festen und sichern Leitung der deutschen Angelegenheiten auf eine, dem deutschen Volksbewußtsein entsprechende und dasselbe belebende Weise; sie halten Preßfreiheit, Oeffentlichkeit und Mündlichkeit des Prozeß-Verfahrens, Schwurgerichte und vollständige Freiheit der Religionsübung für ein dringendes Bedürfniß der Zeit, sowie auch sie alle diejenigen Institutionen herbeigeführt zu sehen wünschen müssen, welche der besonnene und friedliche Bürger zur Entwickelung eines frischen, kräftigen Volkslebens, ohne Gefahr für die wahre Freiheit, zu fordern, sich berechtigt halten kann.
Sie halten dafür, daß es der Würde eines edlen, für die Freiheit reifen Volkes angemessen sei, im Gefühle der ihren Anforderungen innewohnenden selbstredenden Kraft, mit Ruhe und Besonnenheit zu verfahren, und daß nur eine gesetzliche Entwickelung der Vehältnisse dauernde und von Segen sein könne.
Indem die Stände von Land und Städten erwarten, daß die Abgeordneten der Provinz dem neuen Ministerio ihre Unterstützung bei jedem besonnenen Fortschritte bieten werden, erwarten sie nicht minder deren entschiedene Forderung auf Herstellung der Ruhe und Ordnung und auf die Unterdrückung der Herrschaft von Parteien jeder Richtung, welche durch Einschüchterungen der ruhigen und besonnenen Bürger ihren Plänen Eingang sollten verschaffen wollen, und werden die alte Treue für König und Verfassung in jeder Zeit zu besthätigen wissen.
Budissin, am 15. März 1848.
Die Directorien von Land und Städten des Königl. Sächs. Markgrafenthums Oberlausitz.
Inland. Während man in vielen Städten über das Programm der neuen Minister und diese selbst, seinen Jubel durch allgemeine Illuminiationen an den Tag gelegt hat, beschloß man in Chemnitz statt der Illumnination eine bleibende Stiftung zu einem mildthätigen Zwecke zur Erinnerung an dieses wichtige Ereigniß zu gründen. Es fand jedoch am 20. d. auch eine kleine Festlichkeit statt durch den Paradeaufzug der Communalgarde auf dortigen Markt, Ansprache an die sehr zahlreiche Versammlung, Absingung von Liedern und schloß mit einem „Hoch“ auf das einige deutsche Vaterland. Unter dem Geläute der Glocken zerstreuten sich die hernach die Theilnehmer an der Festlichkeit. – Eine ähnliche Feier scheint uns auch für unsere Stadt, statt der kostspieligen Illumination, angemessen, insofern man nämlich eine Feierlichkeit für nöthig findet. Die Vereidung des Militairs auf die Verfassung hat in Dresden und Leipzig am 22. stattgefunden. Beide Städte waren Abends glänzend illuminirt.
Wie man hört, hat der König dem Stadtrath Oberländer aus Zwickau das Ministerium des Innern und dagegen dem Staatsminister von der Pfordten das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten und des Cultus übertragen.
Bei seiner Anwesenheit in Zwickau hat R. Blum das Ehrenbürgerrecht dieser Stadt erhalten. Nachstehender Zuruf wurde ihm in der dasigen Volksversammlung gewidmet:
Dem Mann des Wortes und der Kraft,
Der bieder, deutsch und ehrenhaft,
Der frei und wahr, der treu und fest,
Des Volkes Sache nie verläßt,
Deß Wort in’s Herz des Volkes flammt,
Weil er – nur aus dem Volke stammt,
Den, als die Sach’ am Schlechtsten stand,
Sein Volk doch niemals zaghaft fand,
Der nie geschwanket noch gewankt,
Dem Sachsen seine Freiheit dankt,
Der es bewiesen offenbar,
Daß nicht der Bajonette Schaar,
Daß nur allein der freie Mann
Das Volk in Ruhe halten kann,
Der Sachsens Stolz und Deutschlands Ruhm:
Unserm Mitbürger Robert Blum!
Das Schloß Purschenstein bei Freiberg, Herrn v. Schnönberg gehörig, soll von den Bauern in Klausnitz, Kämmerswalde etc. mit Niederbrennen bedroht seyn. Die Forderungen derselben sind denen im südwestlichen Deutschland so ziemlich gleich. Der Besitzer u. seine Familie, der Gerichtsdirector und Rendant haben sich bereits nach Freiberg geflüchtet.
Wie man hört, sollen in Zittau Excesse vorgekommen seyn, veranlaßt von den Webern der umliegenden Fabrikdörfer wegen der ihnen Seiten der Stadt auferlegten drückenden Lasten.
Quelle
Kamenzer Wochenschrift, Nr. 14, Sonntag, den 26. März 1848, S. 1–2, Stadtarchiv Kamenz, URL: https://www.stadtarchivkamenz.de/digitalisate/, PDF: https://www.stadtarchivkamenz.de/downloads/kws-1848-03-26.pdf.
Kamenzer Wochenschrift vom 26. März 1848: “An das #Oberlausitz|er Volk!” So hätte diese Bekanntmachung auch überschrieben werden können. Viel *deutsch* aber kein *sorbisch*. #Märzrevolution pic.twitter.com/Tij78JuRSq
— KleinstadtPresseArchiv (@KamenzPresse) March 26, 2023
Kamenzer Wochenschrift vom 26. März 1848: Das Neueste aus Sachsen. #Märzrevolution #Blum pic.twitter.com/OFArTb4u0Q
— KleinstadtPresseArchiv (@KamenzPresse) March 26, 2023
Die Jahrgänge 1822, 1847, 1872 und die Märzausgaben 1848 der Kamenzer Wochenschrift wurden bisher digitalisiert und veröffentlicht. Eine Themenseite im Portal Wikisource steht für gemeinsame Transkriptionen zur Verfügung.
PROSOPOGRAphIE der Oberlausitzer Landtage
Ein Desiderat, das aus der Welt zu schaffen meines Wissens sich die Bewahrerin des Archivs des Oberamtes und der Landstände der Oberlausitz bereits seit langem bemüht bzw. einsetzt.
— Thomas Binder (@ThoBiArchivator) March 26, 2023
Archivverbund Bautzen/Budyšin, Staatsfilialarchiv: Archiv des Oberamtes und der Landstände der Oberlausitz, https://www.archivverbund-bautzen.de/ueber-uns/staatsfilialarchiv
16. März 1848 in Dresden
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Jens Bemme (11. April 2023). Kamenzer Wochenschrift, Nr. 14, Sonntag, den 26. März 1848. Saxorum. Abgerufen am 17. September 2024 von https://doi.org/10.58079/twe0
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