Zwischen Sachsen, Preußen und Österreich – die Schönburgischen Herrschaften im späten 18. Jahrhundert

Eine Rezension zu Jacek Kordel: Sachsen, Preußen und der Kaiserhof im Streit um die Schönburgischen Herrschaften (1774-1779) (Bausteine aus dem Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde 42), Leipzig: Leipziger Universitätsverlag 2021, ISBN 978-3-96023-414-2, verfasst von Alexandra Thümmler

Das Haus Schönburg war seit dem 12. Jahrhundert im Zwickauer Muldenland zwischen Chemnitz, Altenburg und Zwickau angesiedelt und zählt gemeinsam mit den Geschlechtern von Schwarzburg, Stolberg, Reuß und Solms zu den ältesten und bedeutendsten Adelshäusern Mitteldeutschlands. Es handelt sich um eines der wenigen Geschlechter, welches seine Eigenständigkeit bis ins 18. Jahrhundert hinein bewahren konnte. Sowohl in politischer als auch in finanzieller Hinsicht befanden sich die Schönburger jedoch in einer prekären Situation. Wenngleich sie mehrheitlich über böhmische Reichsafterlehensherrschaften verfügten,[1] die unmittelbar dem böhmischen König und Kaiser des Heiligen Römischen Reiches unterstanden, war ihr Territorium seit 1559 ganz von Kursachsen umschlossen und daher von der Mediatisierung durch den mächtigen Nachbarn bedroht (siehe Abb. 1 und 2).[2]

Abb. 1: Johann Paul Trenckmann: Karte der Schönburgischen Herrschaften, Kupferstich, 1760 (SLUB/Deutsche Fotothek, Public Domain)

Da einige Grafen mehrheitlich Reichslehen und andere mehrheitlich sächsische Lehen besaßen, fand das Haus im 18. Jahrhundert auch keine einheitliche Linie im Kampf um den Erhalt seiner Landesherrschaft. Die Herrschaften waren Ausgangspunkt, Austragungsort und Zankapfel im Streit zwischen dem sächsischen Kurfürsten und dem Kaiser des Heiligen Römischen Reiches. Kurfürst und Kaiser drohten den Grafen ihrerseits jeweils mit dem Entzug ihrer Lehen, so dass jeder Graf gezwungen war, seinem wichtigsten Lehnsherrn zu folgen und sich damit gegen den anderen Lehnsherrn sowie gegen Teile der eigenen Familie zu stellen.

Im Jahre 1740 mussten sich die Schönburger dem wachsenden Druck schließlich beugen. In zwei Rezessen unterwarfen sie sich vertraglich, jedoch ohne Genehmigung der böhmischen Krone, der Oberlehnshoheit des Kurfürsten.[3] Gleichsam besaßen sie aber auch nach dem Abschluss der Rezesse noch weitgehende landesherrliche Rechte[4] und lehnten sich seit 1768, mit Unterstützung des Kaiserhauses in Wien, ein letztes Mal gegen Kursachsen auf. In seiner neuerschienenen Studie „Sachsen, Preußen und der Kaiserhof im Streit um die Schönburgischen Herrschaften (1774-1779)“ ist Jacek Kordel der Auseinandersetzung zwischen den drei Mächten auf den Grund gegangen und hat dabei die politische Bedeutung der kleineren Reichsstände am Beispiel der Schönburgischen Herrschaften herausgearbeitet.

Vorab ist dabei anzumerken, dass es sich um eine Übersetzung handelt, während die ursprüngliche Studie – Kordels 2017 an der Universität Warschau verteidigte Dissertation – in polnischer Sprache verfasst wurde. Es war daher für die Rezensentin nicht erkennbar, inwieweit die Übersetzung möglicherweise von der ursprünglichen Fassung abweicht.

Für seine Arbeit wertete Jacek Kordel unter anderem umfangreiche Quellensammlungen im Sächsischen Staatsarchiv – Hauptstaatsarchiv Dresden, im Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien, im Brandenburgischen Landeshauptarchiv Potsdam sowie die Politische Correspondenz Friedrich‘s des Großen aus. Auf dieser Quellenbasis analysierte Kordel die Ziele, Möglichkeiten und Strategien der beteiligten Mächte, mit Ausnahme der Schönburger selbst. Im Mittelpunkt stand dabei die Forschungsfrage nach den Gründen für die Annäherung Sachsens an Preußen in der zweiten Hälfte der 1770er Jahre (S. 9). Hier ist vorwegzunehmen, dass es sich bei der besagten Studie um eine wichtige historische Arbeit handelt, da die Schönburgischen Herrschaften und ihre Bedeutung im Spiel der Mächte bisher noch nicht hinreichend erforscht sind.

Nach einer kurzen Einleitung mit Informationen zur Forschungs- und Quellenlage gibt der Autor einen Abriss über die Entwicklung und die Rahmenbedingungen der sächsischen Außenpolitik (Kap. I). Anschließend erläutert er die Hintergründe und den Verlauf des Streits zwischen den Mächten (Kap. II) sowie dessen Eskalation (Kap. III).

Abb. 2: George Louis LeRouge: Karte der Grafschaft Schönburg, Kupferstich, 1759 (SLUB/Deutsche Fotothek, Public Domain)

Ein wichtiger Erkenntnisfortschritt der Studie besteht darin, dass die Ziele und die Vorgehensweisen der beteiligten Mächte klar herausgearbeitet wurden. Kordel ergänzt damit die bisherigen Forschungsergebnisse zu den Schönburgischen Herrschaften. Dabei offenbart die Studie jedoch inhaltliche und methodische Schwächen. Dies beginnt bereits beim Umgang mit den Quellen und der bisher erschienenen Literatur zur Geschichte der Schönburgischen Herrschaften. Diese, darunter auch die Neuerscheinungen der letzten 20 Jahre, werden von Jacek Kordel mehrheitlich als „regionalhistorisch“ abgewertet (S. 16). Die Beiträge von Peter Wiegand zur staatsrechtlichen Stellung der Herrschaften im Spiegel der Kartographie des 18. Jahrhunderts fanden gar keine Beachtung, obwohl sie mit dem Kartenstreit einen wichtigen Aspekt der Auseinandersetzung um die Herrschaften beleuchten.[5] Erschwerend kommt hinzu, dass die umfangreichen Bestände zu den Schönburgischen Herrschaften im Sächsischen Staatsarchiv in Chemnitz von Jacek Kordel gar nicht eingesehen wurden.

In Folge dessen wurden wichtige Ereignisse und Strukturen in der Studie nicht berücksichtigt – Ereignisse und Strukturen, die dem sächsischen Kurfürsten erst die rechtliche und politische Handhabe und Legitimation boten, in die Belange der Herrschaften einzugreifen, wie der Zwangsverkauf der oberen Grafschaft Hartenstein an Kursachsen von 1559 und der damit verbundene Verlust der schönburgischen Landbrücke nach Böhmen, das rechtliche Problem des „territorium clausum“ (also die Tatsache, dass das Gebiet nun vollständig von Kursachsen umschlossen war) und die unterschiedlichen rechtlichen Stellungen der Schönburgischen Herrschaften (böhmische Reichsafterlehen, sächsische Reichsafterlehen und sächsische Lehnsherrschaften). Auch die Funktion Kursachsens als Finanz-Sequester des Obersächsischen Reichskreises spielt im Buch kaum eine Rolle.[6] Kordel bemerkt zwar, dass das Haus Schönburg große finanzielle Probleme hatte, innenpolitisch zerrissen war und keine einheitliche politische Linie fand (S. 53). Der konkrete Hintergrund, dass sich ein jeder Graf aus Angst vor einem Verlust seiner Lehen (siehe Abb. 3) auf die Seite seines wichtigsten Lehnsherrn stellte, wird in der Arbeit jedoch nicht beleuchtet.

Abb. 3: Übersicht über die Schönburgischen Herrschaften im 18. Jahrhundert (Quelle: Alexandra Thümmler: Das reichsgräfliche Haus Schönburg im Spannungsfeld von Mediatisierung und Sequestration. Zum höfischen Leben in einem Kleinstaat des 18. Jahrhunderts. In: Neues Archiv für sächsische Geschichte 78 [2007], S. 93-122, hier: 122, https://doi.org/10.52411/nasg.Bd.78.2007.S.93-122; Lizenz: CC BY-ND 4.0)

Dennoch konnte Kordel die bisherigen Ergebnisse zur Geschichte der Schönburgischen Herrschaften um neue Aspekte erweitern, wie etwa um die Erkenntnisse zur Truppenwerbung der K. u. K. Rekrutierungskommission im Jahre 1775 (S. 66-75), über die bisher noch nichts bekannt war, und lässt die bisherigen Forschungsergebnisse teilweise in einem neuen Licht erscheinen. So erhoffte sich Kursachsen, insbesondere nach dem Siebenjährigen Krieg, eine Entschädigung in Form der Schönburgischen Herrschaften von Seiten des Kaiserhauses (S. 53/54) und beanspruchte schließlich auch gegenüber dem Kaiserhaus die Landeshoheit über das kleine Territorium. Sehr interessant ist auch die Erkenntnis, dass sich Kursachsen scheinbar bemühte, die Rezesse nachträglich vom Kaiserhaus legitimieren zu lassen (S. 53). Für dieses wiederum hatten die Herrschaften einen gewissen strategischen Wert, insbesondere im Falle eines preußisch-österreichischen Konflikts (S. 59). Die Habsburger ließen daher prüfen, inwieweit sich die Schönburger mit dem Abschluss der Rezesse des Treuebruchs (der Felonie) schuldig gemacht hatten und ob sich daraus die Möglichkeit ergab, die Herrschaften möglicherweise für die böhmische Krone zu annektieren (ebd.). Preußen hatte dagegen in erster Linie ein Interesse an der Rückzahlung der Schulden des Grafen Albert Christian Ernst von Schönburg-Hinterglauchau (1720 – 1799) und drang daher auf die Auspfändung des Grafen durch Kursachsen (S.77), was einer Anerkennung der kursächsischen Ansprüche auf die Herrschaften gleichkam. Im Grunde ging es dabei natürlich auch um eine machtpolitische Schwächung des Kaisers.

Obwohl der Autor die Korrespondenz des Kaiserhauses mit dem Grafen Albert Christian Ernst in seine Forschungen mit einbezog (S. 19), wird die Perspektive der Schönburger hier nur kurz angerissen. Der Autor erwähnt zwar, dass die Grafen die Aufhebung der Rezesse mit deren Bruch durch Kursachsen begründeten (S. 54). Er lässt aber unerwähnt, dass im Mai des Jahres 1769 rund 400 Mann sächsische Truppen Infanterie und 200 Mann Kavallerie in Glauchau eingerückt waren und mit Gewalt schönburgische Soldaten ausgehoben hatten, was de facto einem Rezessbruch gleichkam.[7] Andererseits hatte Albert Christian Ernst im Siebenjährigen Krieg ebenfalls einen solchen begangen: Er hatte versucht, die Herrschaften offiziell als von Kursachsen unabhängig und neutral zu präsentieren, um sie vor preußischen Truppenaushebungen und Kontributionen zu schützen.[8]

Generell scheint die Perspektive Kursachsens in der Arbeit sehr stark im Fokus zu stehen, während die Perspektiven des Kaiserhauses und der kleineren Reichsstände in den Hintergrund treten und ein verzerrtes Bild ergeben. So bemerkt der Autor, dass der Streit um die Schönburgischen Herrschaften und insbesondere der damit verbundene Versuch des Kaisers, seine Stellung als Oberlehnsherr zu stärken, für Kursachsen eine reale Bedrohung darstellte (S. 11): Die Souveränität und territoriale Integrität des Landes seien damit in Frage gestellt worden (S. 49). Kursachsen habe seine Landeshoheit mit den Soldatenwerbungen der K. u. K.-Armee 1774 verletzt gesehen. Diese Aussage lässt er nahezu unkommentiert stehen, obwohl sie im Grunde ein überhöhtes kursächsisches Selbstverständnis widerspiegelt. Aus historischer Sicht darf nicht außer Acht gelassen werden, dass aufstrebende Territorialstaaten wie Kursachsen und Preußen dem Kaiserhaus ihre „gefährdeten“ Privilegien teilweise selbst widerrechtlich abgetrotzt hatten. Dies betraf, wie Kordel selbst bemerkt, aus Sicht des Kaiserhauses auch den Abschluss der Rezesse mit dem Haus Schönburg im Jahre 1740 (S. 58).

Diese machtpolitische Entwicklung sahen auch die Schönburger, die nach Aussage von Walter Schlesinger in der Frühen Neuzeit noch stark in den Rechtsvorstellungen des Mittelalters verhaftet waren.[9] In ihren Augen musste es zwangsläufig gegen geltende Werte verstoßen, dass sich die Fürsten über den Reichsadel erhoben, dem Kaiser machtpolitisch nacheiferten und statt den Reichsinteressen in erster Linie ihre eigene Machtpolitik verfolgten. Was die frühneuzeitliche Staatsbildung anging, hätten die Schönburger den Weg eines einheitlichen ‚Reichsstaates‘ dem der nach Macht und Unabhängigkeit strebenden ‚Territorialstaaten‘ vermutlich vorgezogen, solange es ihre eigenen Kompetenzen nicht zu stark beschnitt. Im Gegensatz zu den meisten Grafenhäusern, die nach und nach für eine territoriale Entwicklung eintraten,[10] ließen sie auch dann nicht davon ab, als sich das Gewicht im Reich zugunsten der ‚Territorialstaaten‘ verschob.[11]

Überdies sind auch die Strategien der Schönburger sehr interessant, die sich ihrer Situation durchaus bewusst waren. So schrieb Graf Heinrich Ernst von Schönburg-Rochsburg 1774 an seinen Bruder Albert Christian Ernst: Das Gleichgewichte in unsern kleinen Schönburgischen Affairen mit erhalten zu helfen, bin ich bis dato in allen Fällen noch so geneigt, als abgeneigt ich hingegen bin, das Landsäßiat des Sächßischen mit den Böhmischen zu vertauschen, und dieses ist die Braut, warum wir anitzo tantzen. So lange die Sachen in dem dermahligen Train fortgehen, so lange die Böhmischen Directoria im Schönburgischen in Civil-Sachen einzugreifen intendiren, so lange ist nichts anders zuvermuthen und abzusehen, man mag die Pille vergolden, wie man will.[12]

Letztendlich kommt Kordel zu dem Ergebnis, dass der „scheinbar“ unbedeutende Streit um die kleinen Schönburgischen Herrschaften vor dem Hintergrund des Bayerischen Erbfolgekrieges der Auslöser für die Annäherung Sachsens an Preußen gewesen sei und betont, dass die Auseinandersetzung auf diese Weise „internationalisiert“ wurde (u. a. S. 56 und S. 77). Der Begriff „international“ ist in Bezug auf das Heilige Römische Reich jedoch nicht angemessen – schließlich handelte es sich immer noch um einen Konflikt innerhalb des Reiches.

In Summe gibt die vorliegende Studie einen tiefgründigen und interessanten Einblick in die komplexen machtpolitischen und juristischen Verflechtungen sowie in die Schwerfälligkeit und Uneinigkeit der Behörden im Heiligen Römischen Reich des 18. Jahrhunderts. Darüber hinaus liefert sie wichtige Erkenntnisse zum Verhältnis der Mächte sowie zu den Hintergründen der sächsisch-preußischen Annäherung. Dabei wird deutlich, wie stark die kleineren Reichsstände im politischen Spiel der Mächte einerseits an Einfluss verloren und andererseits für das Kaiserhaus weiterhin von Bedeutung waren. Ebenso deutlich wird die Tatsache, wie schonungslos die Mächte des Reiches mit den kleineren Reichsständen umgingen und über deren Köpfe hinweg ihr politisches Schicksal entschieden.

Leider offenbart die Studie jedoch methodische und inhaltliche Schwächen, insbesondere zur rechtlichen Stellung und zur innenpolitischen Situation der Schönburgischen Herrschaften. Darüber hinaus ergibt sich in der Arbeit ein (zugunsten Kursachsen) verzerrtes Bild. Dies gilt nicht nur für den Bruch der Rezesse von 1740. Insbesondere die aggressive und anmaßende Politik Kursachsens gegenüber dem Kaiserhaus, dem Reich und den kleinen Reichsständen, im Rahmen derer das Kurfürstentum sogar die russische Zarin als Verbündete in Betracht zog (S. 94), was im Grunde einer maßlosen Selbstüberschätzung gleichkam, kommt in der Arbeit zum Ausdruck. Die Anmaßungen des Kurhauses gipfelten in der Behauptung, die Herren von Schönburg wären seit 1531 nur auf Grund ihrer Person und nicht auf Grund ihrer Güter Teil der Reichsmatrikel gewesen (S. 101 f). Diese erwiesenermaßen falsche Behauptung wird von Seiten des Autors jedoch ebenso wenig kommentiert und eingeordnet wie die Haltung Kursachsens allgemein. Nicht zuletzt hat Jacek Kordel die Chance vertan, die Perspektive der Grafen von Schönburg als Repräsentanten für die kleinen Reichsstände sowie deren Bedeutung für das Reich und das Kaiserhaus insgesamt mit einzubeziehen. Hätte man die schönburgische Perspektive berücksichtigt, dann wäre zudem deutlich geworden, dass auch die kleineren Reichsstände Strategien entwickelten, um zwischen den Mächten zu interagieren bzw. zu manövrieren. Schließlich wollten auch die kleineren Reichsstände weiterhin Einfluss nehmen und nicht gänzlich zum Spielball werden.


Autorin

Dr. Alexandra Thümmler, Jahrgang 1980, studierte an der Universität Leipzig Mittlere und Neuere Geschichte und Hispanistik sowie Geschichte und Spanisch für das höhere Lehramt an Gymnasien. 2017 promovierte sie an der Friedrich-Schiller-Universität Jena, arbeitete von 2017–2020 als Museumspädagogin im Museum-Naturalienkabinett Waldenburg und ist seit 2020 als Lehrerin für Geschichte und Spanisch an einer Sekundarschule tätig. Ihre Forschungsschwerpunkte sind die Geschichte der mitteldeutschen Territorien (insbesondere Sachsens und der Schönburgischen Herrschaften) im 18. Jahrhundert sowie die Vermittlung von Regionalgeschichte im Geschichtsunterricht.

Publikationen von Alexandra Thümmler in der Sächsischen Bibliografie


[1] Bei einem Reichsafterlehen handelt es sich um Reichslehen aus zweiter Hand, welches der Empfänger (Vasall) ganz oder teilweise an einen anderen nachgeordneten Lehnsnehmer, den Aftervasall vergab.

[2] Der Begriff der Mediatisierung bezeichnet die Ein- und Unterordnung eines kleinen reichsunmittelbaren Reichsstandes in ein standesherrlich höhergestelltes und zumeist größeres Territorium.

[3] Robby Joachim Götze: Gerichtsbarkeit. In: Museum und Kunstsammlung Schloß Hinterglauchau (Hg.): Die Schönburger – Wirtschaft, Politik, Kultur, Glauchau 1990, S. 59-67, hier S. 62.

[4] Frei zitiert nach: Götze, Gerichtsbarkeit (wie Anm. 3), S. 62, vgl. weiterhin Michael Wetzel: Das schönburgische Amt Hartenstein 1702–1878. Sozialstruktur, Verwaltung, Wirtschaftsprofil (Schriften zur sächsischen Geschichte und Volkskunde 10), Leipzig 2004, S. 161 f. sowie Ulrike Budig: 750 Jahre Waldenburg. Ein Rückblick. In: Dies. (Red.): Zwischen Residenz und Töpferscheibe. 750 Jahre Waldenburg, Chemnitz 2004, S. 5-11, hier S. 8.

[5] Vgl. Peter Wiegand: Die staatsrechtliche Stellung der schönburgischen Herrschaften im Spiegel der Kartographie des 18. Jahrhunderts. In: Britta Günther/Michael Wetzel (Hgg.): Die Grafen und Fürsten von Schönburg im Muldental. Beiträge der Veranstaltungsreihe „100 Jahre Residenzschloss Waldenburg“ im Jubiläumsjahr 2012 sowie des Kolloquiums am 23. Juni 2012 auf Schloss Waldenburg, Olbersdorf 2013, S. 37-58; ders.: Bella cartographica. Die Grafen von Schönburg, Peter Schenks „Atlas Saxonicus Novus“ und die Karten der Zürnerschule. In: Neues Archiv für Sächsische Geschichte 78 (2007), S. 123-188.

[6] Kursachsen war vom Kaiser zum Finanz-Sequester im Obersächsischen Reichskreis ernannt worden. Es verwaltete treuhänderisch alle Herrschaften des Kreises, die auf Grund von finanziellen Schwierigkeiten zeitweilig in die Zwangsverwaltung geraten waren, darunter auch die Herrschaften der Grafen von Schönburg. Es führte auch deren Einnahmen ab. Vgl. zur Landesherrschaft und Organisation des schönburgischen Gesamthauses u. a. Alexandra Thümmler: Reichsstand, Pracht und Frömmigkeit. Repräsentationsformen der Grafen und Fürsten von Schönburg im 18. Jahrhundert (Schriften zur sächsischen Geschichte und Volkskunde 59), Leipzig 2019, S. 59-79.

[7] Ernst Eckardt: Chronik von Glauchau. Eine historische Beschreibung der Stadt, verbunden mit einem Jahrbuche über die wichtigsten Ereignisse und einer Geschichte des Hauses Schönburg, Glauchau 1882, S. 579 f.

[8] Zu diesem Zweck ließ er sogar Karten drucken, die die Schönburgischen Herrschaften als Reichsstand und als unabhängig auswiesen. Vgl. Wiegand: Die staatsrechtliche Stellung sowie Ders.: Bella cartographica (wie Anm. 5).

[9] Walter Schlesinger: Die Landesherrschaft der Herren von Schönburg. Eine Studie zur Geschichte des Staates in Deutschland, (Quellen und Studien zur Verfassungsgeschichte des Deutschen Reiches in Mittelalter und Neuzeit 9/1), Münster/Köln 1954, S. 117.

[10] Vgl. Volker Press: Reichsgrafenstand und Reich. Zur Sozial- und Verfassungsgeschichte des deutschen Hochadels in der Frühen Neuzeit [1989]. In: Ders.: Adel im alten Reich. Gesammelte Vorträge und Aufsätze. Hgg. von Franz Brendle und Anton Schindling (Frühneuzeit-Forschungen 4), Tübingen 1998, S. 113-138, hier S. 117.

[11] Volker Bauer: Hofökonomie. Der Diskurs über den Fürstenhof in Zeremonialwissenschaft, Hausväterliteratur und Kameralismus (Frühneuzeit-Studien N.F. 1), Wien 1997, S. 31.

[12] SächsStA, Herrschaft Rochsburg, Nr. 502, Schreiben vom 16. April 1774, unfol.; vgl. zum Kampf der Schönburger um die Landesherrschaft auch Wetzel: Amt Hartenstein (wie Anm. 4), S. 147-160 sowie Thümmler: Reichsstand (wie Anm. 6), S. 340-352.


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GastautorIn (7. Februar 2023). Zwischen Sachsen, Preußen und Österreich – die Schönburgischen Herrschaften im späten 18. Jahrhundert. Saxorum. Abgerufen am 7. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/twdq


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