Eine Rezension zu Uwe John/Markus Cottin (Hgg.): Meißnisch-sächsische Mittelalterstudien. Ausgewählte Schriften von Manfred Kobuch (Schriften der Rudolf-Kötzschke-Gesellschaft 6), Sax Verlag: Beucha/Markkleeberg, 2021, ISBN 978-3-930076-92-5, verfasst von Alexander Sembdner
Dieses Buch hat eine lange und Vor- und Entstehungsgeschichte. Es versammelt 24, z. T. bisher unveröffentlichte Aufsätze des Historikers und Archivars Manfred Kobuch (1935–2018), einem Schüler Hellmut Kretzschmars. Er war von 1961 bis 1993 am Staatsarchiv Dresden als Leiter der Abteilung Älteres Archivgut (bis 1831/1879) tätig und einer der wenigen Historiker, die in der DDR konsequent sächsische Landesgeschichte des Mittelalters und der Frühen Neuzeit betrieben.[1] Bereits 1996 war an Kobuch die Idee herangetragen worden, seine Arbeiten zur mittelalterlichen Geschichte Sachsens, die oftmals an entlegenen Orten publiziert waren, zu sammeln und so der interessierten Öffentlichkeit besser zugänglich zu machen. Der Band sollte anlässlich seines 65. Geburtstages am 12. März 2000 in den Schriften der Rudolf-Kötzschke-Gesellschaft erscheinen. Doch die perfektionistische Ader Kobuchs, die Umstellung auf neue Möglichkeiten der Textverarbeitung und schließlich die sich zerschlagende Finanzierung ließen das Projekt scheitern, welches auch anlässlich des 70. und 80. Geburtstags 2005 bzw. 2015 nicht zustande kam. Die zahlreichen Wendungen bis hin zum nun postum vorliegenden Band werden von den Herausgebern detailliert nachgezeichnet (S. XI-XIII) und sollen hier nicht wiederholt werden. Es ist das große Verdienst von Uwe John und Markus Cottin diese Aufsatzsammlung nun tatsächlich veröffentlicht zu haben. Die Herausgeber haben das Projekt jedoch nicht nur einfach zu Ende gebracht, sondern das ursprüngliche Tableau der von Kobuch zur Publikation ausgewählten Beiträge kritisch durchgesehen, einige Aufsätze gestrichen und die vom Autor vorgenommenen Änderungen und Nachträge dokumentiert. Von ihrem enormen Einsatz zeugt allein schon der eindrucksvolle Anhang. Hervorzuheben ist hier das auf S. 443-463 abgedruckte Schriftenverzeichnis Manfred Kobuchs. Nicht nur dokumentiert es seine Mitarbeit an zahlreichen Sammelbänden, Editionen und Kartenwerken, wobei er sich, trotz intensiver Arbeitsleistung, oftmals vornehm im Hintergrund hielt. Auch 131 verzeichnete Aufsätze und Artikel zeigen die rege Produktivität des Historikerarchivars an. Dass freilich weitere 43 angezeigte Titel ungedruckt blieben, verweist auf die gefürchtete Akribie Kobuchs insbesondere gegenüber seinen eigenen Beiträgen, die so manche Herausgeber an den Rand der Verzweiflung brachte und die Veröffentlichung dieses Bandes so lange herauszögerte. Dessen Benutzbarkeit wird durch ein Verzeichnis der abgekürzt zitierten Quellen und Literatur (S. 464-469), ein Register der benutzten gedruckten und ungedruckten Urkunden (S. 470-480) sowie durch ein vorbildlich gearbeitetes und umfangreiches Orts- und Personenregister (S. 481-524) enorm erhöht. Beigelegt sind eine Faltkarte über den Lehnsbesitz der Burggrafen von Leisnig und eine Stammtafel der Burggrafen.
Dass dieser Band nun doch in dieser beeindruckenden Form vorliegt, liegt zu keinem geringen Grad an der großen Wertschätzung Cottins und Johns gegenüber der Person Manfred Kobuch und dessen Arbeiten. Diese Wertschätzung zieht sich durch das gesamte Vorwort (S. IX-XVI) und lässt die Herausgeber schließlich zu dem empathischen Schluss kommen, dass für „die moderne Mediaevistik (sic!) […] Methodik und Ergebnisse der Kobuchschen Arbeiten beispielgebend“ seien (S. XIV). Das erscheint dem Rezensenten ein recht frommer Wunsch. Denn der Vorstellung, dass grundständige landesgeschichtliche Forschung[2] unter Einbeziehung von „Methoden der Historischen Hilfswissenschaften, der Archäologie, Namenkunde, Siedlungstopographie, Patrozinienforschung, Genealogie sowie Bau- und Kunstgeschichte“ (ebd.) Goldstandard der modernen Mediävistik wäre, widerspricht schon ein flüchtiger Blick auf Trends und Debatten aktueller Forschung. Zugleich sollte man sich darüber im Klaren sein, dass Kobuch, neben seinen diplomatischen Studien, primär klassische Herrschafts- und Siedlungsgeschichte in der Tradition der Leipziger Schule[3] (Rudolf Kötzschke, Hellmut Kretzschmar etc.) betrieb. Schon Fragen der Sozial- oder Kulturgeschichte interessierten ihn nur am Rande oder tauchen in den versammelten Beiträgen erst gar nicht auf. Dementsprechend ist an diesen die Zeit nicht immer spurlos vorbeigegangen, was sich in so manchen Formulierungen und Begriffen („Klasseninteressen“, „Volksbewegung“, „Reichskirchensystem“, „Zentralgewalt“, „System feudaler Ausbeutung“ usw.) spiegelt. Jedoch hat Kobuchs Arbeitsweise der konsequenten Quellennähe den Vorteil, im Kern zeitlos zu sein.
Die versammelten Beiträge folgen einer gewissen thematischen Logik, die durch die Herausgeber leider nicht so recht deutlich gemacht wird (etwa in Form von eigens gekennzeichneten Themenblöcken). Schwerpunkte bilden Kobuchs einschlägige Arbeiten zu Leisnig und den Leisniger Burggrafen, zur Entstehungsgeschichte sächsisch-meißnischer und pleißenländischer Burgen und Städte, zur Identifizierung problematischer Orts- und Personennamen, zur spätmittelalterlichen Landesherrschaft der Wettiner sowie zur Diplomatik und Archivgeschichte. Dabei hat Kobuch in seinen Arbeiten nie die großen Themen aus der Vogelschau heraus traktiert. Seine Methode bestand vielmehr darin, die aus dem Quellenbefund gewonnen Erkenntnisse in einen größeren Kontext vergleichend einzubetten. Heutzutage würde man dies wahrscheinlich unter dem Label „Mikrogeschichte“ vermarkten, doch es ist und bleibt klassische Landesgeschichte, die Manfred Kobuch zeitlebens betrieb. Dies zeigt sich eindrucksvoll in seiner imposanten Studie zu den in den staufischen Tafelgütern genannten Königshöfen Altenburg, Leisnig, Dohna Bautzen und Görlitz[4] oder in seiner Untersuchung Knautnaundorfs als bisher unbekanntem Herrschaftssitz Wiprechts von Groitzsch (vgl. hierzu auch „Zur Geschichte der Burg Groitzsch im Spätmittelalter“).
Ein großer Verdienst der Herausgeber ist der Abdruck der bisher unveröffentlicht gebliebenen Diplomarbeit Kobuchs aus dem Jahr 1958 zur Lehnsherrschaft der Burggrafen von Leisnig. Diese wurde durch Nachträge ergänzt, die bis ins Jahr 1975 reichen, da Kobuch ursprünglich plante, die Arbeit zu einer Dissertation auszubauen.[5] Der Wert der Studie, die zu einem großen Teil aus Überblickstabellen des Lehnsbesitz und der Lehnsträger der Leisniger Burggrafen besteht, liegt in der konsequenten Durchsicht der im Dresdner Staatsarchiv aufbewahrten Lehnbücher der Burggrafen. Insbesondere deren quellenkritische und diplomatische Einordnung sind dabei hervorzuheben. Die Auflistung der Lehen und Lehnsmannschaft erfährt hingegen keine inhaltliche Auswertung, wurde jedoch in einer beiliegenden Faltkarte sehr anschaulich dargestellt. Die burggräflichen Herrschaftsrechte lagen vor allem im Pleißenland um Altenburg und an der Zwickauer Mulde, aber auch um Groitzsch, Grimma und Döbeln. Sie unterstreichen damit den reichsunmittelbaren Charakter der Burggrafen, die vor allem zur Stauferzeit als Akteure des Königtums im mitteldeutschen Raum agierten.[6] Auf der anderen Seite unterhielten die Leisniger Burggrafen selbst nach dem Verlust ihres Stammsitzes an die Wettiner im Jahr 1365 zahlreiche Lehensbeziehungen zu pleißenländischen und markmeißnischen Familien. Kobuchs Diplomarbeit unterstreicht damit durch intensive Quellenrecherche die Erkenntnisse der neueren Forschung, dass das mittelalterliche Lehenswesen erst im Spätmittelalter seine volle Blüte entfaltete und keineswegs im Niedergang begriffen war (wie dies etwa noch Kobuch selbst annahm).[7]
Deshalb sind insbesondere Kobuchs grundwissenschaftliche Arbeiten hervorzuheben, da diese mustergültig den Wert der historischen Grundwissenschaften, nicht nur für die Landesgeschichte, aufzeigen. Da wäre zum einen die in „Bürgerkämpfe in Chemnitz um 1345. Eine neue Quelle innerstädtischer Auseinandersetzungen im Pleißenland“ nach allen Regeln der Kunst durchgeführte quellenkritische Auswertung eines undatierten und anonymen Berichts zu nennen. Kobuch kann ihn anhand diplomatischer, paläographischer und sphragistischer Untersuchungen sicher auf die Zeit um 1345 datieren, als in Chemnitz innerstädtische Auseinandersetzungen zwischen alteingesessenen Ratsfamilien und aufstrebendem Handwerk um die städtische Obrigkeit ausbrachen. Dieser Aufsatz ist ein Paradebeispiel grundwissenschaftlichen Arbeitens und könnte in jedem Proseminar als Anschauungsmaterial dienen. Daneben zeigen weitere hier abgedruckte Aufsätze, wie Kobuch anhand der quellenkritischen Auswertung urkundlicher Überlieferung mit Scharf- und Spürsinn nicht nur Datierungs- oder Lokalisierungsfragen klären (vgl. „Von wann datiert die urkundliche Ersterwähnung des Königsteins in der Sächsischen Schweiz?“ und „Gab es ein linkselbisches Altendresden?“), sondern gerade die Liebe zum Detail zum Verständnis etwa der wettinischen Landesherrschaft beitragen kann (vgl. „Erwerb und Verlust der Burg Schiedlo an der Oder durch die Wettiner“ und „Der Rote Turm zu Meißen – ein Machtsymbol wettinischer Landesherrschaft“). Hervorzuheben ist dabei der bereits 1977 gedruckte Aufsatz über die Anfänge des wettinischen Archivs. Anhand des ältesten Urkundeninventars der Wettiner aus dem Jahr 1330 konnte Kobuch zeigen, dass die Landesherren bzw. deren Kanzlei gezielt politisch wichtige Urkunden und Verträge zu einem Urkundendepot zusammenführten, um so die noch kurz zuvor schwer bedrohte wettinische Herrschaft zu stabilisieren. Archivpflege war damit ein Herrschaftsinstrument, wirft aber auch zugleich quellenkritische Probleme der Überlieferungs-Chance und des Überlieferungs-Zufalls auf.[8]
Nicht unerwähnt bleiben sollen zudem Kobuchs Arbeiten zur urkundlichen Überlieferung des Klosters Marienthal („Die Überlieferung der Urkunden des Klosters St. Marienthal“ und „Die angeblich gefälschte Urkunde Přemysl Ottokars II. für St. Marienthal von 1267“) und insbesondere seine Studien zur Überlieferung eines im Hauptstaatsarchiv Dresden aufbewahrten Reichsregisters Karls IV. Neben der genauen Datierung dieses Registers, das so anschaulich Einblicke in das Alltagsgeschäft eines spätmittelalterlichen Herrschers bietet und nunmehr in der Reihe der Constitutiones in den Monumenta Germaniae Historica ediert ist[9], zeichnet Kobuch hier die verwickelte Überlieferungsgeschichte dieser Quelle nach, die man nicht unbedingt in einem sächsischen Archiv vermuten würde. Daneben beherrschte Kobuch weitere Grundwissenschaften wie die Spragistik („Ein unbekanntes Sekretsiegel des Königs Johann von Böhmen“) und die Onomastik („Der Ortsname Leisnig. Älteste Überlieferung, Deutung und Lokalisierung“, „Der Burgward Titibutzien in Geschichte, Überlieferung und Deutung“ und „Salheim – Saathain? Ein Versuch der Identifizierung des Edelfreien Lambertus de Salheim“) auf eindrucksvolle Weise. Man liest jede dieser Studien mit Gewinn, nicht zuletzt, da sie den Nutzen guter grundwissenschaftlicher Ausbildung für die Geschichtswissenschaft, um die es an den deutschen Universitäten nicht zum Besten bestellt ist, mehr als deutlich unterstreichen.[10]
Mit gewisser Vorsicht muss man hingegen Kobuchs Arbeiten zur Entstehungsgeschichte ausgewählter pleißenländischer bzw. meißnischer Städte und die damit verknüpfte Kirchengeschichte dieser Städte lesen. Relativ unproblematisch sind dabei seine Arbeiten zur Dresdner Frauenkirche („Die Anfänge der Dresdner Frauenkirche“ und „Ein Präsentationsstreit um die Dresdner Frauenkirche und deren urkundliche Ersterwähnung im Jahre 1289“), auch wenn der von ihm darin gebrauchte Begriff der „Urpfarrei“ heutzutage kritisch gesehen wird.[11] Problematisch ist vielmehr, dass Kobuch bei der Betrachtung kirchen- und stadtgeschichtlicher Entwicklungen des Hoch- und beginnenden Spätmittelalters ganz den Ansichten und Thesen seines Freundes Karlheinz Blaschke folgte (vgl. die Beiträge „Noch einmal: Die Anfänge der Stadt Chemnitz“, „Zur städtischen Siedlungsverlegung im Pleißenland. Der Fall Leisnig“ und „Zur städtischen Siedlungsverlegung im Pleißenland. Der Fall Borna“). Bekanntlich hat Blaschke erstmals 1965 für Colditz die These formuliert, dass die verschwundene Nikolaikirche die ursprüngliche Pfarrkirche einer genossenschaftlichen Kaufmannssiedlung war, aus der sich dann seit dem 12. Jahrhundert die Stadt entwickelt habe. Den methodisch interessanten Ansatz, das oftmalige Fehlen einschlägiger Quellen der städtischen Frühgeschichte durch das Zusammenspiel von Patrozinienforschung, Stadtplananalyse und Toponymen auszugleichen, hat Blaschke immer weiter gegen jegliche Kritik immunisiert. Eine durchaus anregende These ist so zu einem unumstößlichen Gesetz geronnen und damit weitgehend unbrauchbar geworden.[12] Dieses Gesetz postuliert einen zwangsläufigen Zusammenhang von Nikolaikirchen und der Ansiedlung von Kaufleuten (und das meint Fernhändlern) in Form einer sogenannten „Kaufmannssiedlung“, die immer der Nukleus jeglicher Stadtentwicklung gewesen sei. Wo eine Nikolaikirche existiert habe, da mussten die Anfänge einer Stadt bereits bis ins 11. und 12. Jahrhundert zurückreichen, wo eine Steinstraße nachweisbar ist, dort musste eine Kaufmannssiedlung existiert haben usw. Die nach „Kaufmannsrecht“ lebenden Fernhändler (es stellt sich allerdings schon die Frage, für wen all diese Fernhändler im z.T. noch ungerodeten Neusiedelland eigentlich Handel trieben) wären schließlich durch einen herrschaftlichen Akt in eine mit Stadtrecht ausgestattete Planstadt umgesiedelt worden.
Dieses Entwicklungsmodell nahm auch Kobuch unwidersprochen an, sodass für ihn die Entwicklung einer Stadt ebenso zwangsläufig mit einer um eine Nikolaikirche gruppierten „Kaufmannsiedlung“ beginnen musste. Dass es andere signifikante Trägergruppen der Stadtentwicklung und Ausbildung eines Bürgertums gab, etwa die Ministerialität[13], war für Blaschke schlicht undenkbar. Freilich interessierte Kobuch vor allem das Problem der Siedlungsverlegung. Für Chemnitz konnte er anhand archäologischer und kunsthistorischer Betrachtungen recht plausibel nachvollziehen, dass sich die spätere Rechtsstadt aus einer ursprünglich um die Johanniskirche (!) liegenden und unter Barbarossa verlegten Siedlung entwickelte. Für Leisnig ist eine solche Verlegung sogar urkundlich belegt, da es 1286 zu Streitigkeiten zwischen dem Pfarrer der Altleisniger Nikolaikirche und der Leisniger Matthäikirche kam. Dass freilich die Altleisniger Nikolaikirche erst 1265 zur Pfarrkirche aufgewertet wurde und selbst in diesem urkundlich gut dokumentierten Fall keinerlei Sonderrechte einer angeblich genossenschaftlich organisierten Kaufmannsgemeinde angesprochen werden, sollte mehr als stutzig machen. Welche Schwächen Blaschkes Behauptungen haben, kann man in Kobuchs Beitrag über Borna sehen. Ohne einen konkreten Nachweis wird hier ein angeblicher Patrozinienwechsel (von Nikolaus zu Kunigunde) der Kirche der vermeintlich ursprünglichen Kaufmannssiedlung postuliert und anschließend das bekannte Stadtentwicklungsmodell von der Kaufmannssiedlung zur Rechtsstadt abgespult, in das alle auffindbaren Hinweise eingepasst werden. Als Belege dienen Kobuch allein einschlägige Studien von Blaschke, sodass Spekulationen weitere Spekulationen stützen. Wer eben überall Nikolaikirchen und Kaufmannssiedlungen sehen will, der wird diese auch zwangsläufig überall finden.
Die Aufsatzsammlung beschließt ein kurzer Abriss der Wanderung des Sachsennamens vom Stamm der Sachsen des Frühmittelalters über das Herzogtum, später Kurfürstentum Sachsen hin zu den Wettinern und schließlich zum heutigen Freistaat, der mit den ursprünglichen Sachsen bekanntlich rein gar nichts zu tun hat.
Ein Zeitdokument ganz eigener Art ist schließlich die anlässlich des 65. Geburtstags von Manfred Kobuch verfasste Laudatio aus der Feder Karlheinz Blaschkes aus dem Jahr 2000. Sie war als Teil der ursprünglichen Aufsatzsammlung geplant und wurde von den Herausgebern dankenswerterweise ungekürzt abgedruckt. Neben der Würdigung des akademischen Werdegangs und der wissenschaftlichen Leistungen Kobuchs, mit dem Blaschke freundschaftlich verbunden war, wird hier zugleich ein aus der kompromisslosen (man könnte auch sagen: erbarmungslosen) Perspektive Blaschkes geschriebener Einblick in die Bedingungen historischen Arbeitens und Forschens in der DDR geboten. Daher muss man diesen Text gleichsam quellenkritisch lesen. Denn Blaschke konnte es sich nicht einmal in einem solchen Kontext – gewissermaßen auf dem Rücken Kobuchs – verkneifen, eigene Forschungen hochzujubeln (insbesondere seine Nikolaikirchenthese), ihm nicht genehme (DDR-)Wissenschaftler zu diskreditieren und alte Grabenkämpfe auszufechten. Dass nämlich Blaschke die Verantwortung für Kobuchs gut dokumentierte Tätigkeit als inoffizieller Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR (wenn auch Kobuchs Berichte vollkommen harm- und belanglos waren) en passant dem nicht namentlich erwähnten, aber sehr wohl gemeinten Leiter des Dresdner Staatsarchivs Reiner Groß anhängen wollte, darf man getrost als niederträchtig bezeichnen. Seinen Freund Kobuch inszenierte Blaschke hingegen als Helden einer griechischen Tragödie, als „subjektiv schuldlosen, sittlich guten Menschen“, welcher „objektiv schuldig wird“ (S. 441). So viel Nachsicht hinsichtlich der Zwänge des Systems hatte Blaschke bekanntlich nicht für jeden übrig.
Dessen ungeachtet ist es ein großes Glück, dass sich Uwe John und Markus Cottin an die Fertigstellung dieses, im wahrsten Sinne des Wortes, Langzeitvorhaben gewagt und es zu einem würdigen Abschluss gebracht haben. Der vorliegende Band erleichtert nicht nur den Zugang zu Manfred Kobuchs zentralen Arbeiten, sodass diesen in der Forschung eine bessere Rezeption beschieden sein mögen. Der Band würdigt zugleich den wesentlichen Beitrag Manfred Kobuchs zur Erforschung der sächsischen Landesgeschichte des Mittelalters. Kobuchs konsequente Quellenarbeit auf Grundlage fundierter grundwissenschaftlicher Ausbildung mag auch zukünftigen Generationen von Historikerinnen und Historikern ein Vorbild sein.
Autor
Dr. Alexander Sembdner (*1986) ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Sächsische und Vergleichende Landesgeschichte der Universität Leipzig. Er wurde 2017 mit einer Arbeit über die Rolle der geistlichen Institutionen in der mittelalterlichen Stadtentwicklung der Bischofsstadt Naumburg (Saale) promoviert (Doktorvater: Prof. Dr. Enno Bünz) und ist Mitglied der Redaktion des Sächsischen Klosterbuchs. Seine Forschungsschwerpunkte liegen in der mittelalterlichen Kirchen-, Stadt-, Verfassungs- und Universitätsgeschichte sowie den Historischen Grundwissenschaften. Derzeit arbeitet er an einem Habilitationsprojekt zum Phänomen der Landesteilungen im späten Mittelalter.
[1] Zur Person Manfred Kobuchs vgl. Uwe Schirmer: Erinnerungen an Agatha Kobuch (1933-2018) und Manfred Kobuch (1935-2018). In: Neues Archiv für Sächsische Geschichte 91 (2020), S. 287-300.
[2] Vgl. Enno Bünz: Aufgaben und Perspektiven der Landesgeschichtsforschung im 21. Jahrhundert. In: Zeitschrift für Siebenbürgische Landeskunde 36 (2013), S. 5-17, hier bes. S. 13f.
[3] Vgl. Enno Bünz (Hg.): 100 Jahre Landesgeschichte. Leipziger Leistungen, Verwicklungen und Wirkungen (Schriften zur sächsischen Geschichte und Volkskunde 38), Leipzig 2012.
[4] Den hier jeweils verlinkten bibliografischen Angaben in der Sächsischen Bibliografie sind die Seitenzahlen der einzelnen Beiträge sowie Jahr und Ort des Erstdrucks zu entnehmen.
[5] Das Fragment gebliebene Manuskript der Dissertationsschrift ist in Kopie in der Domstiftsbibliothek Merseburg und in der Sächsischen Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden zugänglich.
[6] Vgl. dazu auch André Thieme: Die Burggrafschaft Altenburg. Studien zu Amt und Herrschaft im Übergang vom hohen zum späten Mittelalter (Schriften zur sächsischen Landesgeschichte 2), Leipzig 2001.
[7] Vgl. Karl-Heinz Spieß: Das Lehnswesen in Deutschland im hohen und späten Mittelalter, 3. Aufl., Stuttgart 2011; Steffen Patzold: Das Lehnswesen, München 2012.
[8] Vgl. Arnold Esch: Überlieferungs-Chance und Überlieferungs-Zufall als methodisches Problem des Historikers. In: Historische Zeitschrift 240 (1985), S. 529-570; wieder abgedruckt in: Ders.: Zeitalter und Menschenalter. Der Historiker und die Erfahrung vergangener Gegenwart, München 1994, 39-69.
[9] Monumenta Germaniae Historica. Constitutiones et acta publica imperatorum et regum. Dreizehnter Band, Teil 1: Dokumente zur Geschichte des Deutschen Reiches und seiner Verfassung 1360. Bearbeitet von Ulrike Hohensee, Mathias Lawo, Michael Lindner und Olaf B. Rader, Wiesbaden 2016; Teil 2: Dokumente zur Geschichte des Deutschen Reiches und seiner Verfassung 1361. Bearbeitet von Ulrike Hohensee, Mathias Lawo, Michael Lindner und Olaf B. Rader, Wiesbaden 2017.
[10] Vgl. Werner Paravicini: Von der Hilfswissenschaft zur Grundwissenschaft. Über Gegenwart und Zukunft des Handwerks der Historiker. In: Archiv für Diplomatik, Schriftgeschichte, Siegel- und Wappenkunde 63 (2017), S. 1-25.
[11] Wolfgang Petke: Urpfarrei und Pfarreinetz. Über zwei Begriffe der Pfarreiforschung. In: Stefan Pätzold/Reimund Haas (Hgg.): Pro cura animarum. Mittelalterliche Pfarreien und Pfarrkirchen an Rhein und Ruhr (Studien zur Kölner Kirchengeschichte 43), Siegburg 2016, S. 27-44, wiederabgedruckt in: Ders.: Aufsätze zur Pfarreigeschichte in Mittelalter und Früher Neuzeit (Studien zur Kirchengeschichte Niedersachsens 52), Göttingen 2021, S. 85-102.
[12] Vgl. Karlheinz Blaschke: Nikolaipatrozinium und städtische Frühgeschichte. In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte: Kanonistische Abteilung 53 (1967), S. 273-337; ders.: Stadtgrundriss und Stadtentwicklung. Forschungen zur Entstehung mitteleuropäischer Städte. Ausgewählte Aufsätze (Städteforschung A: Darstellungen, 44), Köln/Weimar/Wien 1997; ders./Uwe Ullrich Jäschke: Nikolaikirchen und Stadtentstehung in Europa. Von der Kaufmannssiedlung zur Stadt, Berlin 2013. Vgl. zur letztgenannten, hochgradig problematischen Publikation die Rezension von Enno Bünz, in: Deutsches Archiv zur Erforschung des Mittelalters 72 (2016), S. 379-381.
[13] Vgl. dazu insbesondere die Forschungen Knut Schulz‘, nun gebündelt in Knut Schulz: Die Freiheit des Bürgers. Städtische Gesellschaft im Hoch- und Spätmittelalter, hg. v. Matthias Krüger, Darmstadt 2008.
Beitragsbild: Ansicht von Leisnig aus der Topographia Superioris Saxoniae, Thüringiae, Misniae et Lusatiae von Matthäus Merian d. Ä., vor 1650 (Digitalisat: UB Düsseldorf via Wikimedia Commons)
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GastautorIn (5. Mai 2022). Das Vermächtnis eines Landeshistorikers. Sammelband mit zentralen Schriften von Manfred Kobuch erschienen. Saxorum. Abgerufen am 18. März 2025 von https://doi.org/10.58079/twcr