Von Marian Bertz
Der Siebenjährige Krieg machte auch vor Thomas von Fritsch nicht Halt. Die drei Rittergüter Seerhausen, Zschochau und Mautitz hatten Kontributionszahlungen und Naturalien aufzubringen, Fuhrdienste zu leisten und einquartierte preußische Truppen zu versorgen. Als dann im Juli 1760 auch noch das Stadthaus in Dresden vollständig zerstört wurde, zögerte Fritsch nicht, in einem Brief an den Generaladjutanten Friedrichs II. (1712-1786), Hans-Friedrich von Krusemark (1720-1775), um „hinlängliche Salvegarde“ zu bitten. Er verwies auf die Bekanntschaft, die er zwei Jahre zuvor mit dem preußischen König gemacht und den positiven Eindruck, den er bei diesem wohl hinterlassen hatte. Friedrich II. jedenfalls genehmigte nicht nur den erbetenen Schutzschein, sondern stellte obendrein einen Feldjäger ab, der Seerhausen in den folgenden Wochen sicherte.
Bei seinen Bemühungen, die preußischen Kontributionsforderungen zu mildern und Sachsen zu schonen, hatte Fritsch jedoch kein solch leichtes Spiel. 1761 war er zum zweiten Mal beim preußischen König zu Gast. Im ersten Anlauf scheiterte er am Argument Friedrichs, der Hof sei an der sächsischen Misere schuld, er brauche doch nur Frieden zu schließen und die Bedrückungen würden enden. Der zweite Versuch wurde mit der Bemerkung abgetan, die preußischen Lande litten noch stärker. Geschickt lenkte Friedrich das Gespräch immer wieder auf andere Themen.[1] Fritsch blieb nichts anderes übrig, als auf ein baldiges Ende des Krieges zu hoffen. Doch als dieses Ende 1762 absehbar war, kam ihm seine Bekanntschaft mit Friedrich II. sehr zupass. In den Friedensverhandlungen von Hubertusburg schuf er die Grundlage für den erfolgreichen Wiederaufbau Sachsens nach dem Krieg. Und dieser sollte sein Lebenswerk werden.
Biographische Eckdaten
Der spätere Reformpolitiker Thomas (von) Fritsch wurde am 26. September 1700 als einziger Sohn des bedeutenden Verlagsbuchhändlers Johann Thomas Fritsch (1666-1726) in Leipzig geboren. Er studierte in seiner Heimatstadt Jura und bereiste im Anschluss Deutschland, Frankreich, England und die Niederlande. In seinem Elternhaus und an der Universität kam er mit den Ideen der Aufklärung in Kontakt. Daneben waren vor allem die Kenntnisse, die er über die wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse in den beiden letztgenannten Staaten erwarb, von großer Bedeutung für sein späteres Leben.
1724 begann mit dem Eintritt ins Geheime Kabinett Fritschs Karriere in den höchsten Gremien der kursächsischen Verwaltungs- und Regierungsbehörden. Diese führte ihn neben unterschiedlichen Verwendungen in Dresden auch auf diplomatische Missionen nach Wien, Lunéville und Paris. 1730 erhob ihn Karl VI. (1685-1740) in den erblichen Adelsstand, wodurch sich ihm deutlich bessere Karrierechancen eröffneten. Nachdem 1741 Fritschs Laufbahn durch das von Premierminister Heinrich von Brühl (1700-1763) betriebene Ausscheiden aus dem kursächsischen Staatsdienst beendet schien, wechselte er in kaiserliche Dienste. In den Freiherrenstand erhoben, fungierte er zunächst als Reichshofrat. Neben dem Reichskammergericht war der Reichshofrat das höchste Gericht im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation. Fritsch nahm als Jurist auf der Gelehrtenbank Platz, die in dem kollegialisch arbeitenden Gremium der Herrenbank gegenüberstand. 1745 ernannte ihn Kaiser Franz I. (1708-1765) zum Reichspfennigmeister im Ober- und im Niedersächsischen Reichskreis. Als solcher war er für die Eintreibung der vom Reichstag beschlossenen Reichssteuern, wie des Kammerzielers oder der Römermonate, die der Finanzierung des Reichskammergerichtes bzw. des Reichsheeres dienten, zuständig.Die historisch bedeutsamste Lebensphase und Tätigkeit stand Fritsch allerdings noch bevor. 1762 kehrte er in die kursächsische Verwaltung zurück und übernahm die Leitung der Restaurationskommission, die mit der Ausarbeitung von Gutachten und Reformvorschlägen den schwer in Mitleidenschaft gezogenen kursächsischen Staat vor dem wirtschaftlichen und finanziellen Zusammenbruch bewahren helfen sollte. Seine diesbezüglichen Gedanken hatte Fritsch 1761 veröffentlicht[2], sodass er nun zum entscheidenden Protagonisten und Ideengeber des Rétablissements wurde, das eine Neugestaltung der kursächsischen Verwaltung, Regierungspraxis und Politik brachte, und Sachsen den Weg zum wirtschaftlichen Wiederaufstieg ebnete. Nachdem Fritsch 1763 an den Friedensverhandlungen von Hubertusburg als Unterhändler Kursachsens teilgenommen hatte und aufgrund seiner Bekanntschaft zum preußischen König Friedrich II. für sein Heimatland günstige Bedingungen aushandeln konnte, wirkte er bis zu seinem Tod am 1. Dezember 1775 als Wirklicher Geheimer Rat und Konferenzminister im Geheimen Konsilium.
Wissenschaftliche Relevanz und Fragestellungen
1763 wuchs „den höheren Beamten um Thomas [von] Fritsch eine besondere Verantwortung, aber auch entsprechende Entscheidungsgewalt zu.“[3] Der deutliche Sympathien für die Aufklärung zeigende Kurfürst Friedrich Christian (1722-1763) war nach nur 74-tägiger Herrschaft verstorben und hatte einen noch unmündigen Sohn, Friedrich August III. (1750-1827), hinterlassen. Thomas von Fritsch und seine Mitstreiter bestimmten so für einige Zeit in nicht unerheblichem Maß die Richtung des von Kursachsen eingeschlagenen neuen Kurses. Hierin liegt seine große Bedeutung für die sächsische Geschichte, der nun in der entstehenden Biographie Rechnung getragen werden soll.
Ausgehend von seiner Person, ist erstens ein Beitrag zu Interpretation und Bewertung des Rétablissements zu leisten, wo in den letzten Jahren markante Entwicklungen zu verzeichnen waren.[4] So stellt sich etwa die Frage, ob die von Fritsch in jahrelanger Auseinandersetzung mit den Werken aufgeklärter und nationalökonomischer Autoren sowie der Schau auf die Verhältnisse in Kursachsen entwickelte ökonomische Konzeption progressive oder restaurative Züge trug. Auch ist die Zuordnung dieses Reformwerks zum Aufgeklärten Absolutismus, die in der Forschung keineswegs unumstritten ist, kritisch zu prüfen.
Von überragender Bedeutung ist hierbei, zweitens, der Typus des bürgerlich-neuadligen Rittergutsbesitzers, der im Laufe des 18. Jahrhunderts immer häufiger auftrat. Diese Gruppe verfügte nicht über dieselben Rechte wie ihre altadligen Standesgenossen und entfaltete aus diesem Grund mit deutlichem Nachdruck politische Ambitionen innerhalb der hergebrachten Ordnung, nicht aber über diese hinaus. An der Person Fritschs ist die Charakteristik dieses Typus bespielhaft nachzuvollziehen.
Da Fritsch zeitweilig auch in kaiserlichen Diensten stand, erhält man, drittens, anhand seiner Person einen von der Forschung bisher sehr wenig beachteten, auf einen einzelnen Amtsträger bezogenen Einblick in die Vielfalt der Ämter des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation und die politische Bedeutung dieses so schwer greifbaren Konstruktes. Es wird hieran auch deutlich werden können, welch hohen Grad an Mobilität die Eliten der Frühen Neuzeit zeigten, grenzüberschreitend und teils europaweit.
Quellenmaterial und Forschungsstand
Der vorhandene Quellenfundus ist überaus reichhaltig. Die komplett erhaltenen Bestände des Guts- und Familienarchivs der Freiherren von Fritsch und alle einschlägigen Verwaltungsakten der kurfürstlich-sächsischen Staatsregierung vor und nach 1763 verwahren das Sächsische Hauptstaatsarchiv Dresden bzw. dessen Dependance in Leipzig.[5] Hinzu kommen zahlreiche Briefe Fritschs, die ein eindrucksvolles Bild von seinem weitverzweigten Korrespondenznetz zeichnen. Im Österreichischen Staatsarchiv Wien[6] liegen darüber hinaus die Akten bezüglich Fritschs Tätigkeit als Reichshofrat und Reichspfennigmeister, die vor allem in ersterem Fall ergiebig sind.
Dennoch liegt eine aktuelle Biographie Thomas von Fritschs nicht vor. Seit der längeren Schrift Carl von Beaulieu-Marconnays (1811-1889)[7], die schon knapp 150 Jahre alt ist, fand er nur in Überblicksdarstellungen, kürzeren Artikeln und Lexikonbeiträgen Erwähnung.[8] Die Erarbeitung eines Lebensbildes Fritschs in der oben skizzierten Art kann daher als dringliches Desiderat der Forschungen zur sächsischen Geschichte im 18. Jahrhundert angesehen werden, dem die entstehende Arbeit Abhilfe leisten soll.
[1] Vgl. Woldemar Lippert: Friedrich der Große und der sächsische Geheime Rat von Fritsch. In: Neues Archiv für sächsische Geschichte 21 (1900). Festschrift zum fünfundsiebzigjährigen Jubiläum des Königlich Sächsischen Altertumsvereins, S. 146-167, hier S. 149 ff.
[2] Thomas von Fritsch: Zufällige Betrachtungen in der Einsamkeit. Leipzig 1761 (3. Aufl. Leipzig 1763, Nachdruck Bern 1984).
[3] Karlheinz Blaschke: Sachsen zwischen den Reformen 1763 bis 1831. In: Uwe Schirmer (Hg.): Sachsen 1763-1832. Zwischen Rétablissement und bürgerlichen Reformen. Beucha 1996, S. 9-23, hier: S. 12.
[4] So edierte Horst Schlechte (Hg.): Die Staatsreform in Kursachsen 1762-1763. Quellen zum kursächsischen Rétablissement nach dem Siebenjährigen Kriege. Berlin (Ost) 1958 zwar wichtige Teile des Archivgutes, deutete dieses aber konsequent in marxistischer Lesart. In der jüngeren Forschung stieß diese Auslegung und verschiedene Unstimmigkeiten in Schlechtes Argumentation auf Widerspruch. So betonte etwa Josef Matzerath: „Pflicht ohne Eigennutz“. Das kursächsische Rétablissement: Restauration einer Ständegesellschaft. In: Neues Archiv für sächsische Geschichte 66 (1995), S. 157-182 die Kontinuität in der sächsischen Ständegesellschaft nach 1763, wies Schlechtes Ansatz mithin zurück. Ähnlich argumentierte Thomas Nicklas: Reformansätze im Zeichen der Ökonomie. Kursachsens Rétablissement. In: Eberhard Laux/Karl Teppe (Hg.): Der neuzeitliche Staat und seine Verwaltung. Beiträge zur Entwicklungsgeschichte seit 1700. Stuttgart 1998, S. 85-98, wenngleich er stärker hervorhob, dass das Rétablissement dennoch „ein neues Weltbild und neue Wertvorstellungen“ (S. 97) transportiert habe. Und erst kürzlich zeigte auch Winfried Müller: Das sächsische Rétablissement nach 1763. Ziele und Grenzen einer Staatsreform. In: Dresdner Hefte 31 (2013), Heft 114: Sachsen zwischen 1763 und 1813, S. 14-24, dass auch der Adel – und eben nicht nur das Bürgertum – „konstruktive und innovative Akzente“ (S. 17) zu setzen vermochte.
[5] Recherche via http://www.archiv.sachsen.de.
[6] Recherche via http://www.archivinformationssystem.at/suchinfo.aspx.
[7] Vgl. Carl Freiherr von Beaulieu-Marconnay: Ein sächsischer Staatsmann des 18. Jahrhunderts. Thomas Freiherr von Fritsch. Nach archivalischen Quellen. In: Archiv für die sächsische Geschichte 9 (1871), S. 251-324, 337-380.
[8] Vgl. dazu vor allem Ders.: Fritsch, Thomas. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB) 8 (1878), S. 110-112; Gerhard Schmidt: Fritsch, Thomas. In: Neue Deutsche Biographie (NDB) 5 (1961), S. 624 f.; Karlheinz Blaschke: Thomas von Fritsch (1700-1775). In: Kurt G. A. Jeserich/Helmut Neuhaus (Hgg.): Persönlichkeiten der Verwaltung. Biographien zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1648-1945. Stuttgart/Berlin/Köln 1991, S. 23-26; Thomas Freiherr von Fritsch-Seerhausen: Familien-Unterlagen der Freiherren von Fritsch. 2 Bde. Schwäbisch Gmünd 1991 und 1994; Hans-Jürgen Arendt: Friedensstifter und Staatsreformer. Thomas Freiherr von Fritsch (1700-1775) (= Hubertusburger Schriften, H. 6). Wermsdorf 2009.
Autor
Marian Bertz M.A. (* 1987 in Zwenkau) studierte von 2007 bis 2014 Europäische Geschichte an der Technischen Universität Chemnitz, mit einem Auslandsaufenthalt an der Bangor University (Wales). Seit 2012 ist er als Museumsführer im Schloßbergmuseum Chemnitz und auf Burg Rabenstein (Chemnitz) tätig. 2014 war er Museumsführer bei der Ersten Brandenburgischen Landesausstellung „Preußen und Sachsen. Szenen einer Nachbarschaft“. Seit demselben Jahr arbeitet er an seiner Dissertation, die an der TU Chemnitz von Prof. Dr. Frank-Lothar Kroll (Professur für Europäische Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts) betreut wird. Fördermittelgeber ist im Rahmen des Sächsischen Landesstipendiums der Freistaat Sachsen.
Publikationen von Marian Bertz in der Sächsischen Bibliografie
Das Datenobjekt dieses Textes in Wikidata ist Q62267119.
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GastautorIn (11. Dezember 2018). Thomas von Fritsch (1700-1775). Ein sächsischer Reformpolitiker im Ancien Régime. Saxorum. Abgerufen am 5. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/tw6v