Mehr als ein „Schein-Parlament“ – der sächsische Landtag 1946–1952

Eine Rezension zu Edith Schriefl: Versammlung zum Konsens. Der sächsische Landtag 1946–1952 (= Studien und Schriften zur Geschichte der sächsischen Landtage, Bd. 7). Ostfildern: Jan Thorbecke Verlag, 2020. ISBN 978-3-7995-8467-8, verfasst von Lutz Vogel

Im Jahr 2021 jährt sich in vielen deutschen Bundesländern zum 75. Mal die Wiedereinrichtung des Landesparlamentarismus. Die Arbeit von beratenden bzw. verfassunggebenden Landesversammlungen, teils von den Besatzungsmächten eingesetzt, teils vom Volk gewählt, begann im Frühjahr 1946. Auch die ersten Landtage der Nachkriegszeit wurden Ende dieses Jahres gewählt. Hier unterschieden sich Sachsen und die anderen Länder der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) wenig von den westlichen Besatzungszonen. Gleichwohl waren die Voraussetzungen in der SBZ durch die im Vergleich zu Ländern unter französischer, britischer oder amerikanischen Besatzung deutlich stärkere Einflussnahme der Sowjetischen Militäradministration (SMA) und die festgeschriebene Führungsrolle der SED andere – und der Landesparlamentarismus wurde mit der Auflösung der Länder 1952 hier bereits wieder abgeschafft.

Ehemaliges Soldatenheim in der Königsbrücker Straße 84 in Dresden, von 1946 bis 1952 Sitz des Sächsischen Landtags. Foto: Erich Höhne/Erich Pohl, 4. November 1950 (SLUB/Deutsche Fotothek, Lizenz: Freier Zugang – Rechte vorbehalten)

Dieses Kapitel sächsischer Landtagsgeschichte nicht von ihrem Ende her zu betrachten oder als „Scheinparlament“ abzutun, sondern insbesondere die im Landtag diskutierten Parlamentskonzepte sozusagen in situ und ergebnisoffen zu analysieren, ist die Zielsetzung der Dissertation von Edith Schriefl (S. 22–25). Sie bedient sich dabei eines von ihr mitentwickelten Konzepts der „Ökonomie der Offenheiten“[1], das maßgeblich auf den Arbeiten der Soziologen Karl-Siegbert Rehberg (zum institutionellen Mechanismus) und Bernhard Giesen (zu Konzepten des „Außerordentlichen“, der „Unterwelt“ und „Latenz“) basiert (S. 25–29). Kern dieses Konzepts ist die Annahme, dass „sich politische Versammlungen als soziale Ordnungsarragements auffassen“ lassen können, „die Leitideen vortragen und darin spezifische Geltungsbehauptungen symbolisch zum Ausdruck bringen“ (S. 25). Diese Symbolisierungen „orientieren und strukturieren das Handeln, stabilisieren die Handlungszusammenhänge und vermitteln dadurch den Eindruck ihrer historischen Dauerhaftigkeit“ (S. 25 f.). Eine „spezifische Institutionalität von politischen Versammlungen“ (hier am Beispiel der Institution Landtag) zeige sich darin, dass dieselben „Leitideen formulieren, die das Handeln der Akteure in den Fluchtpunkt eines ‚großen Ganzen‘ stellen“ (S. 26). Die Studie ist im Rahmen eines vom Sächsischen Landtag geförderten, epochenübergreifenden Forschungsprojektes an der Technischen Universität Dresden entstanden und liegt nun in überarbeiteter Fassung in der für das Projekt initiierten Schriftenreihe vor.

Edith Schriefl gliedert ihre Studie in drei chronologisch aufeinander aufbauende Kapitel, von der Zulassung der Parteien im Sommer 1945 bis zur Auflösung des Landtages und der folgenden „Überleitung“ in die drei Bezirkstage im August 1952. Im ersten Abschnitt „Genese, Akteure und Projektionen“ (S. 35–101) analysiert die Verfasserin die Grundlagen, auf denen der wiederbegründete Landesparlamentarismus agieren sollte. Von der (Wieder-)Begründung der Parteien ab Juni 1945 über die Entstehung der Blockpolitik – in der die später im Landtag stark geübte konsensuale bzw. einstimmige Entscheidungsfindung ihren Ausgang nahm –, die Abgeordneten und deren Auswahl bis hin zu dem, was sich die Parteien unter dem neuen Gremium vorstellten, wird ein guter Überblick über die politische Situation in Sachsen im ersten Jahr nach Kriegsende vermittelt. Deutlich wird dabei das starke Eingreifen der Besatzungsmacht, die einerseits zwar – mit Blick auf die Entwicklungen in den westlichen Besatzungszonen – den „westlichen Traditionen“ (S. 48) des Landesparlamentarismus nicht im Wege stand, andererseits aber durch massive Eingriffe in den Wahlkampf zugunsten der SED (S. 55 f.) ihre Ziele für den Wahlausgang zum Ausdruck brachten. Bemerkenswert ist im Übrigen der Frauenanteil im sächsischen Landesparlament: mit knapp 28 Prozent (1946) und 35 Prozent (1950) nahm dieser einen Umfang an, der deutlich über dem von Landtagen in westlichen Besatzungszonen lag (Hessen 1946: knapp 7 Prozent, Bayern 1950: 3,4 Prozent) und in Bundestag und Landesparlamenten erst in den 1990er Jahren erreicht wurde (S. 65 und 241).

Blick von der Hofkirche über Ständehaus – den alten Sitz des Landtags – und Frauenkirchenruine nach Osten. Foto: Erich Höhne/Erich Pohl, November 1950 (SLUB/Deutsche Fotothek, Lizenz: Freier Zugang – Rechte vorbehalten)

Im zweiten, größten Abschnitt „Das Spannungsfeld von Parlamentskonzepten“ (S. 103–209) untersucht Schriefl die Stellung des Landtages im sich entwickelnden politischen System der Nachkriegszeit in Sachsen. Sie stellt dabei eindrücklich die Schwierigkeiten dar, unter denen die Arbeit des Parlaments ihren Anfang nahm: die ungünstigen räumlichen Bedingungen im aufgrund der Zerstörungen am Ständehaus am Schlossplatz zunächst als Provisorium gedachten Soldatenheim an der Königsbrücker Straße (S. 89 f.), eine ohnehin sehr schwach besetzte Landtagsverwaltung wurde erst zwei Wochen nach (!) der konstituierenden Sitzung ins Leben gerufen (S. 103 f.), es gab eklatante Probleme in der Versorgung (so mangelte es zum Beispiel auch noch 1949 an Papier und Stiften, S. 104) und Abgeordnete konnten aufgrund der obwaltenden Schwierigkeiten im Transportwesen nur schwer anreisen[2]. Obgleich in der Verfassung mit einer hohen Kompetenz ausgestattet (unter anderem wurde in bewusster Abkehr zur Weimarer Republik auf einen Verfassungsgerichtshof verzichtet, S. 120–123), war das „sichernde Parlament“ (S. 116–127) zugleich ein „demütiges Parlament“ (S. 127–143), das äußerst engmaschig von den sowjetischen Besatzern kontrolliert wurde. So war es zwar auch in den westlichen Besatzungszonen üblich, dass die vom Parlament verabschiedeten Gesetze den Besatzern zur Bestätigung vorgelegt werden mussten, allerdings gingen die Eingriffe der SMA in Sachsen deutlich weiter: Hier mussten auch Anträge, Gesetzesvorlagen und sogar Anfragen bewilligt werden.[3] Darüber hinaus nahmen Vertreter der SMA regelmäßig an den Plenar- und auch den Blocksitzungen teil, ohne dass dies jedoch dokumentiert wurde. Auch die gedruckten Parlamentsprotokolle mussten den Besatzern vorgelegt werden, sodass das gesamte Wirken wie auch die „Außendarstellung“ des Parlaments rigider Kontrolle unterlagen.

(konstituierende) Sitzung des Sächsischen Landtages nach den Wahlen zur Nationalen Front 1950. Foto: Erich Höhne/Erich Pohl, 4. November 1950 (SLUB/Deutsche Fotothek, Lizenz: Freier Zugang – Rechte vorbehalten)

Im letzten Kapitel „Verschiebungen im Spannungsfeld“ (S. 211–262) schildert die Verfasserin den Bedeutungsverlust des Landtags ab 1948. Die Gründung der Deutschen Wirtschaftskommission, die Wandlung der SED zum „Partei neuen Typs“ und schließlich die Einberufung der Volkskammer markieren Wegmarken zu dieser „Machtverschiebung nach Berlin“ (S. 221). Die Fluktuation der Abgeordneten nahm spätestens nach der Gründung der DDR ebenso deutlich zu wie der ausgeübte Druck auf einzelne Protagonisten, wie am Beispiel des CDU-Landesvorsitzenden Hugo Hickmann dargestellt wird (S. 234–236), der im Januar 1950 nach einer von der SED initiierten Diffamierungskampagne von seinem Amt zurücktrat. Die „Selektion“ (so die Verfasserin, S. 227–238) der Abgeordneten wurde mithin enorm verschärft. Ihre Auflösung beschlossen die Landtage in der SBZ dann selbst: Nach einem entsprechenden Beschluss des Parteienblocks vom 7. Juli 1952 zur Auflösung der Länder verabschiedeten alle fünf Landesparlamente am 25. Juli 1952 einstimmig das „Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der Deutschen Demokratischen Republik“. Der Landtag wurde zeitnah aufgelöst und die Abgeordneten in die drei Bezirkstage von Dresden, Leipzig und Chemnitz überführt. Bereits am 4. August 1952 konstituierte sich der Dresdner Bezirkstag – eröffnet von Elise Thümmel, die bereits in der Weimarer Republik sächsische Landtagsabgeordnete gewesen war. Tags darauf traten auch die Bezirkstage in Chemnitz und Leipzig zusammen –der Landesparlamentarismus und sämtliche föderalen Ideen waren damit Geschichte geworden.

Das Präsidium des Sächsischen Landtags in der 1. Sitzung 1950: Hermann Kastner (LDPD, links), Fritz Große (SED, 2. von links), Hugo Hickmann (CDU, rechts), am Rednerpult Otto Buchwitz (SED). Foto: Erich Höhne/Erich Pohl, 4. November 1950 (SLUB/Deutsche Fotothek, Lizenz: Freier Zugang – Rechte vorbehalten)

Insgesamt hat die Verfasserin eine überzeugende Studie zum sächsischen Nachkriegsparlamentarismus vorgelegt. Instruktiv sind insbesondere die Abschnitte, in denen sie das Austarieren zwischen den „Traditionen“ des sächsischen Landesparlamentarismus, was Normen, Regeln, Praktiken und Erfahrungen bzw. Wissen[4] anlangt und einer bewussten Abkehr vom Weimarer Parlamentarismus, die am deutlichsten in der Blockpolitik ihren Ausdruck fand, beschreibt. Sichtbar wird zugleich die Fragilität des sächsischen Nachkriegsparlamentarismus, der zwar qua Verfassung de jure einen außerordentlich hohen Rang einnahm, de facto aber in all seinem Handeln, seinen Abläufen und Entscheidungen engmaschig von der sowjetischen Besatzungsmacht kontrolliert und begrenzt wurde. Gerade in der klugen Vermessung des freilich engen Handlungsspielraumes innerhalb der normativen Einhegung des sächsischen Landesparlamentarismus durch die SMA liegt die große Stärke der Arbeit.

Ein Personenregister wäre ebenso eine gute wie sinnvolle Abrundung des Bandes gewesen wie kurze Biogramme zu einigen herauszuhebenden Protagonisten der sächsischen Landespolitik. Dies hätte insbesondere mit der sächsischen Nachkriegsgeschichte nicht so vertraute Leser/innen in die Lage versetzt, die Positionen einzelner Personen besser in den historischen Kontext einzuordnen. In den einzelnen Kapiteln werden biografische Prägungen zwar vielfach zur Analyse herangezogen, beispielsweise was die Erfahrungen während der NS-Zeit (NS-Verfolgung oder Exil in der Sowjetunion) oder der weitere Werdegang nach 1952 anlangt. Dennoch wäre zum Beispiel auch das außerparlamentarische Wirken der betreffenden Personen komprimiert in kurzen Biogrammen zum Gesamtverständnis nicht abträglich gewesen.[5] Jenseits dieser kleineren Monita sei der Studie zu wünschen, dass sie dazu beitragen möge, das sächsische Nachkriegsparlament dem weitgehenden Vergessen zu entreißen und es in die lange parlamentarische Tradition Sachsens einordnen – schließlich spiegeln alle Landesparlamente in ihrem Wirken die Gesamtumstände ihrer Wirkungszeit. Dass diese Rahmenbedingungen für den Nachkriegslandtag ganz besondere waren, zeigt die Studie in ihrer Detailliertheit sehr gut. Eine noch ausstehende vergleichende Studie der fünf SBZ-Landesparlamente hätte für Sachsen auf jeden Fall schon einmal eine gute Ausgangsposition.


Autor

Der Historiker Dr. Lutz Vogel ist seit 2016 als Akademischer Rat am Hessischen Landesamt für geschichtliche Landeskunde in Marburg tätig. Zuvor arbeitete er von 2007 bis 2016 als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV) und schloss 2012 sein Promotionsvorhaben im Fach Neuere und Neueste Geschichte an der Technischen Universität Dresden ab.

Publikationen von Lutz Vogel in der Sächsischen Bibliografie


[1] Vgl. hierzu auch den Sammelband Silke Marburg/Edith Schriefl (Hgg.): Die politische Versammlung als Ökonomie der Offenheiten. Kommentierte Quellen zur Geschichte der sächsischen Landtage vom Mittelalter bis in die Gegenwart (= Studien und Schriften zur Geschichte der sächsischen Landtage, Bd. 8), Ostfildern 2020.

[2] Aus diesem Grund kam ein Großteil der Abgeordneten aus Dresden und (einer leider nicht definierten) „Umgebung“ (S. 110 f.; zum Wohnort der Abgeordneten S. 67 f.).

[3] Etwa 11 Prozent aller Anfragen im ersten Tätigkeitsjahr des Landtages wurden von den Besatzern „zensiert“ und offiziell als zurückgezogen dokumentiert. Erwartungsgemäß waren Anträge der LDP und CDU weit häufiger davon betroffen als diejenigen der SED (S. 129).

[4] Dies wird gut am Beispiel des vormaligen Kanzleidirektors des Sächsischen Landtages der Weimarer Republik Arthur Rudolph gezeigt, der aufgrund seiner NS-Belastung zwar nicht selbst angestellt werden konnte, aber seine Erfahrungen beim Aufbau der Landtagsverwaltung einbrachte (S. 106).

[5] Besonders augenfällig wird dies, wenn zum Beispiel Kurt Fischer mit einem Zitat herangezogen wird, um eine Einschätzung zum Vorparlament bzw. Parteienblock zu formulieren und dies zu verallgemeinern (S. 46 f.). Wenngleich das wohl vor allem daran liegen mag, dass von anderen Protagonist/innen schlicht keine Aussagen zu diesem Gegenstand überliefert sind, so wäre es zumindest zu hinterfragen, dass Vertreter der bürgerlichen Parteien ähnlich argumentierten wie der SED-Innenminister.

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GastautorIn (20. April 2021). Mehr als ein „Schein-Parlament“ – der sächsische Landtag 1946–1952. Saxorum. Abgerufen am 18. März 2025 von https://doi.org/10.58079/twb6


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