Stets zu Diensten: Häusliches Dienstpersonal in städtischen Bürgerhaushalten in Sachsen (1835-1918)

Von Dörthe Schimke

Als das Dresdner Dienstmädchen Amalie Lindner im Februar 1840 einen Bittbrief an König Friedrich August II. schrieb, befand sie sich in äußerster Verzweiflung. Zuvor war sie wegen Diebstahls zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Ein Soldat, der ihr die Ehe versprochen hatte, hatte sie gedrängt, Geld von ihrer Dienstherrschaft zu entwenden. Anderenfalls, so drohte er, würde er sie und sich selbst erschießen. Und so schrieb das Dienstmädchen mit eindringlichen Worten an den König:

„Ich armes, betrogenes Mädchen, weiß keine andere Hilfe, als mich an die allerhöchste Gnade Eurer Königlichen Majestät zu wenden, und da ich noch eine alte Mutter zu unterstützen habe, auch mit der in mein Dienstbuch eingetragenen Notiz, keinen einträglichen Dienst erlangen kann, da jede Herrschaft dadurch natürlich Anstand nimmt, mich in Dienst zu nehmen…”[1]

Härter noch als die Gefängnisstrafe selbst wog aus ihrer Sicht das Vermerken dieser Strafe in ihrem Gesindezeugnisbuch. Zuvor hatte das Dienstmädchen schon die Polizeibehörde in Dresden angefleht, den Vermerk zu streichen – erfolglos. Diese Episode sächsischer Mikrogeschichte ist auf der einen Seite persönliches Schicksal. Auf der anderen zeigt sie rechtliche, soziale und psychologische Strukturen und Konfliktfelder auf, die das Leben einer ganzen Erwerbsgruppe in der Vergangenheit prägten.

Abb. 1: Bildnis zweier Dienstmädchen, James Aurig, vor 1888 (SLUB/Deutsche Fotothek, Lizenz: Freier Zugang – Rechte vorbehalten)

Das in Dienst gehen, also der Gesindedienst, war für viele Menschen bis ins 20. Jahrhundert hinein eine lebenszyklische Erfahrung. Es war seltener ein Dauerzustand, sondern vielmehr eine Zwischenphase zwischen Schulabschluss und Eheschließung. Ein großer Teil dieser Erwerbsgruppe verrichtete den Gesindedienst in der Landwirtschaft, ein anderer Teil diente in städtischen Bürgerhaushalten. Insbesondere im 19. Jahrhundert, dem „bürgerlichen Jahrhundert“, gehörte die Beschäftigung von Dienstpersonal zur städtisch-bürgerlichen Lebensweise und ließ diese auch nach außen sichtbar werden. Der Dienstberuf war in dieser Zeit vor allem eines: weiblich. Der Anteil von Frauen am Dienstberuf stieg bis zum Ende des 19. Jahrhunderts in den Städten auf über 95 Prozent. Dienstmädchen (Abb. 1) strömten zu Tausenden vom Land in die Städte, um in Privathaushalten zu arbeiten und prägten die rasante Urbanisierung maßgeblich mit.[2] Zu Recht kann das 19. Jahrhundert daher nach Jürgen Kocka auch als „Jahrhundert des Dienstmädchens“ bezeichnet werden.[3] Viele Haushalte beschäftigten nur ein einzelnes Dienstmädchen, das bis heute sprichwörtliche „Mädchen für alles“, das sich um alles im Haushalt anfallende kümmern musste: Kochen, Putzen, Kinderbetreuung, Wäsche, Einkäufe und teilweise Alten- und Krankenpflege. Betuchtere Familien leisteten sich zusätzlich Köchinnen, Stuben- oder Kindermädchen, in seltenen Fällen auch männliches Personal wie Kutscher oder Gärtner.

Mein Dissertationsvorhaben nimmt häusliches Dienstpersonal in sächsischen Städten in den Blick und untersucht damit eine in der sächsischen Landesgeschichte bisher vernachlässigte Erwerbsgruppe.[4] Der Blick in die Region lohnt auch in diesem Fall, denn er birgt die Chance durch Grundlagenforschung neues zu Tage zu fördern, das der allgemeinen Sozialgeschichte bisher verborgen blieb. Es fließen Fallbeispiele aus sächsischen Städten wie Dresden, Leipzig, Chemnitz, Zwickau, Plauen und Bautzen/Budyšin ein.

Vor der Suche nach Quellen zu Dienstmädchen und Dienstboten stellte sich die Frage, wie man sich überhaupt wissenschaftlich dem Arbeitsleben einer Personen- und Erwerbsgruppe nähern kann, die meist selbst keine Zeugnisse hinterlassen hat und deren Überlieferungschance, um Arnold Esch aufzugreifen, sozial bedingt äußerst gering war.[5] Prinzipiell waren die häuslichen Dienste ein Arbeitsbereich, der sich hinter den verschlossenen Türen des Bürgertums abspielte und sich somit oft dem Blick der Historikerin entzieht, zumindest was die alltagsgeschichtliche Perspektive angeht. Das Verwaltungsschriftgut in den sächsischen Archiven gibt wichtige Einblicke, zeigt das Dienstpersonal aber stets durch die Brille der Obrigkeiten und weist in der Regel Lücken auf. Diese lückenhafte Überlieferung und die wenigen Innenansichten auf den Dienstberuf spiegeln weder die sozioökonomische noch die kulturgeschichtliche und schon gar nicht die alltagsgeschichtliche Bedeutung dieser Erwerbsgruppe wider. Daher versuche ich mich dem Forschungsgegenstand von verschiedenen Perspektiven her zu nähern und habe für jede Perspektive einen anderen Quellenzugang gewählt.

Abb. 2: Gesindezeugnisbuch von Maria Martha Meißner (Dörthe Schimke privat)

Auf der ersten Ebene werde ich den Staat und dessen normative Vorgaben betrachten, die den rechtlichen Rahmen für das Gesindewesen bildeten. Die für meinen Untersuchungszeitraum relevante Gesindeordnung von 1835 war nur der Endpunkt einer jahrhundertelangen Entwicklung, die schon im Spätmittelalter begonnen hatte und im Zuge derer der Landesherr über den Erlass von Ordnungen und Mandaten zum Gesindewesen immer stärker regulierend in die Ebene des Haushalts und den Gesindedienst eingriff. Eine wichtige Neuerung war 1835 die Einführung von Gesindezeugnisbüchern (Abb. 2). Diese Papphefte im Oktavformat, die eine Kombination aus Arbeitsnachweis und Ausweisdokument darstellten, haben sich bis heute recht zahlreich erhalten. Sie enthielten fortlaufend die von den Dienstherrschaften eingetragenen Arbeitszeugnisse und boten sozialen Sprengstoff. Aus staatlicher Sicht ein Schritt in die Bürokratiemoderne und ein Mittel zur Mobilitätskontrolle der Bevölkerung, bedeuteten die Gesindezeugnisbücher für viele Dienende auch Schwierigkeiten und Schikanen. Durch die angestrebte Lückenlosigkeit des Arbeitsnachweises konnten Fehltritte und negativ zu verstehende Einträge wie ein Stigma wirken und die Chancen auf einen neuen Dienst ruinieren, was auch das eingangs zitierte Dienstmädchen Amalie Lindner befürchtete.

Abb. 3: Stellengesuch eines Hausmädchens im „Dresdner Anzeiger“ vom 5. Januar 1855 (SLUB/eigener Scan)

Zweitens lege ich den Fokus auf die Stadt als Arbeitsraum des häuslichen Dienstpersonals. Hierbei untersuche ich insbesondere Mechanismen des Arbeitsmarkts, wie die Lohnentwicklung oder der Stellenvermittlung. Private Stellenvermittlungen, sogenannte Gesindemäkler, brachten in größeren Städten, in denen man sich nicht mehr auf Mund-zu-Mund-Propaganda verlassen konnte, Dienstherrschaften und Dienstmädchen zusammen. Von staatlicher und gesellschaftlicher Seite kritisch beäugt hatten diese Einrichtungen doch regen Zulauf. Neben mündlich weitergetragenen, persönlichen Empfehlungen, die sich in den Quellen schwerlich greifen lassen, waren Inserate in Anzeigenblättern eine wichtige Form der Stellenvermittlung. Exemplarisch werden hier Stellenanzeigen aus dem „Dresdner Anzeiger“ ausgewertet. (Abb. 3) Deren Erschließung ist mühsam, aber lohnend, da sich daraus Rückschlüsse über die langfristige Entwicklung von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkts ziehen lassen und auch Aussagen zur Qualität des Dienstbotenstellenmarkts getroffen werden können.

Die dritte Ebene führt schließlich zur kleinsten Einheit im Dienstberuf: den bürgerlichen Haushalt. (Abb. 4) Hier wird es um Konfliktfälle zwischen Diener- und Dienstherrschaft gehen, die durch Polizeiakten aus verschiedenen sächsischen Städten überliefert sind. Polizeibehörden waren in solchen Streitfällen die ersten Ansprechpartner für die Konfliktparteien. Die Konflikte drehten sich um verschiedene Themen und ermöglichen Einblicke in den Alltag und typische Nöte und Sorgen, die sich aus dem Dienstverhältnis ergaben. Häufig ging es um schlechte Behandlung des Dienstpersonals durch die Dienstherrschaft. So wandte sich das Dienstmädchen Clara Jentzsch aus Plauen im Jahr 1904 an die Polizei: Sie sei von ihrer Dienstherrin, der Ehefrau des Fleischermeisters Kramer, als „altes dummes Sauding“ beschimpft und mit einem Scheuerhader geschlagen worden. „Wegen dieser groben Behandlung habe ich den Dienst bei Frau Kramer aufgegeben“, gab das Dienstmädchen zu Protokoll. Nun behalte die Dienstherrin ihren Lohn und das Dienstbuch ein. Die Polizei verwies sie letztlich nur auf den Rechtsweg.[6]

Abb. 4: Bürgerliche Familie mit Dienstmädchen, Benno Hahn, um 1900 (SLUB/Deutsche Fotothek, Lizenz: Freier Zugang – Rechte vorbehalten)

Auf diese Weise soll ein Gesamtbild des häuslichen Dienstpersonals in Sachsen und seiner Einbettung in Staat, Stadt und Haushalt entstehen. Durch die landesgeschichtliche Perspektive leistet das Projekt zum einen Grundlagenforschung vor Ort und trägt zum anderen zur Vervollständigung der allgemeinen Sozialgeschichte bei. Denn Dienstmädchen und Dienstboten, in den Quellen und im kulturellen Gedächtnis häufig unsichtbar, prägten die Arbeits- und Alltagswelt des 19. Jahrhunderts auch in Sachsen in erheblichem Maße.


Autorin

Dörthe Schimke M.A., Jahrgang 1989, studierte Geschichte an den Universitäten Leipzig und Uppsala (Schweden). Sie ist seit März 2018 wissenschaftliche Mitarbeiterin im Bereich Geschichte des Instituts für Sächsische Geschichte und Volkskunde Dresden. Ihre Dissertation ist am Lehrstuhl für Sächsische Landesgeschichte der Universität Leipzig angebunden.

Publikationen von Dörthe Schimke in der Sächsischen Bibliografie


 

[1] Sächsisches Staatsarchiv, Hauptstaatsarchiv Dresden, 10736 Ministerium des Innern, Nr. 15882, Bl. 7v-8r.

[2] Gunilla-Friederike Budde: Das Dienstmädchen: In: Ute Frevert/Heinz-Gerhard Haupt (Hg.): Der Mensch des 19. Jahrhunderts. Essen 2004, S. 148-175.

[3] Jürgen Kocka: Arbeitsverhältnisse und Arbeiterexistenzen. Grundlagen der Klassenbildung im 19. Jahrhundert. Bonn 1990 (= Geschichte der Arbeiter und der Arbeiterbewegung in Deutschland seit dem Ende des 18. Jahrhunderts, Bd. 2), S. 109.

[4] Für das landwirtschaftliche Gesinde in der Oberlausitz vgl. Siegmund Musiat: Zur Lebensweise des landwirtschaftlichen Gesindes in der Oberlausitz. Bautzen 1964.

[5] Arnold Esch: Überlieferungs-Chance und Überlieferungs-Zufall als methodisches Problem des Historikers. In: Historische Zeitschrift 240 (1985), S. 529-570, hier: S. 544.

[6] Stadtarchiv Plauen, Polizeiamt, Nr. 166, Bl. 108r-109r.

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GastautorIn (24. März 2020). Stets zu Diensten: Häusliches Dienstpersonal in städtischen Bürgerhaushalten in Sachsen (1835-1918). Saxorum. Abgerufen am 10. September 2024 von https://doi.org/10.58079/tw96


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