Wettinische Ehekrisen: Die Fürstin und der Ehebruch

Von Maria Hauber

In meiner Dissertation an der Ludwig-Maximilians-Universität München untersuche ich vier Fälle, in denen Frauen aus der Dynastie Wettin (welche die sächsischen Herzogtümer und die Kurwürde innehatte) mit Ehebruchvorwürfen konfrontiert waren. Von diesen vier Frauen erreichte nur Elisabeth von Sachsen (1502–1557) die Rehabilitation und konnte sich unbeschadet auf ihren Witwensitz zurückziehen. Die anderen drei hatten weniger Glück: Sie wurden bis zum Ende ihres Lebens auf entlegenen Burgen und Klöstern gefangengesetzt. Anna von Oranien (1544–1577) und Anna von Sachsen-Coburg (1567–1613) mussten hinnehmen, dass ihr Ehegatte sich von ihnen scheiden ließ und neu heiratete. Elisabeth von Pfalz-Simmern (1552–1590) wiederum verstarb nach nur sechsmonatiger Haft unter ungeklärten, aber verdächtigen Umständen. Es ist nicht auszuschließen, dass sie im Auftrag ihres Gatten vergiftet wurde, wie einige Zeitgenossen glaubten. Mit meiner Dissertation möchte ich zu einem besseren Verständnis dazu beitragen, wie Familienehre, Dynastiepolitik und konfessionelle Abhängigkeiten in protestantischen Fürstentümern gegeneinander abgewogen wurden.

After Anthony Mor - Portrait of Anna of Saxony

Anna von Sachsen (1544–1577), Porträt von Anthonis Mor, 1560er Jahre (Muzeum Narodowe we Wrocławiu/Nationalmuseum Wrocław, VIII-720, via Wikimedia Commons)

Die weibliche Untreue in einer mit Herrschaftsrechten ausgestatteten Familie zog immer die Legitimität der Erbfolge in Frage und destabilisierte dadurch direkt die dynastische Herrschaft. Politische Feinde konnten diese Situation nutzen, um eigene Ansprüche durchzusetzen. Nichtsdestotrotz waren dem adligen Ehemann im Mittelalter insofern die Hände gebunden, als Ehebruch keine Annullierung einer Ehe legitimierte – er konnte seine Frau zwar verstoßen, blieb aber dennoch bis zum Ende seines Lebens nach lateinischem Kirchenrecht mit ihr verehelicht. Im Zeitalter der Reformation trat jedoch eine neue Situation ein. Mit der Verweltlichung der Ehe wurde für protestantische Fürsten eine Scheidung mit Option auf Wiederheirat möglich. Außerdem übernahm der Landesherr in Ermangelung einer ausdifferenzierten und funktionsfähigen protestantischen Geistlichkeit das Kirchenregiment. Theoretisch konnte sich daher ein protestantischer Fürst, dessen Frau mutmaßlich Ehebruch begangen hatte, selbst von ihr scheiden. Dies eröffnete natürlich auch die Möglichkeit, bestehende Gerüchte gegen die Ehefrau zu instrumentalisieren, um sich ihrer zu entledigen. Andererseits riskierte der Fürst damit aber nicht nur den Konflikt mit der Schwiegerfamilie, sondern auch das öffentliche Bekanntwerden des Vorfalls. Wenn eine Ehefrau im Verdacht stand, außereheliche sexuelle Kontakte zu unterhalten, sagte dies schließlich auch etwas über den „gehörnten“ Ehemann aus. Er hatte die patriarchalische Kontrolle verloren, war nicht in der Lage, seine Frau im Zaum zu halten und dementsprechend der Lächerlichkeit preisgegeben. Wie navigierten Akteure im 16. Jahrhundert diesen Zielkonflikt?

William I, Prince of Orange by Adriaen Thomasz. Key Rijksmuseum Amsterdam SK-A-3148

Wilhelm I. von Oranien (1533–1584), Porträt von Adriaen Thomasz Key, 1579 (Rijksmuseum Amsterdam, SK-A-3148, via Wikimedia Commons)

Das gewählte Beispiel hat im Vergleich zu den übrigen, die ich in meiner Dissertation untersuche, bereits große (populär-) wissenschaftliche Aufmerksamkeit erfahren.[1] Es handelt sich um das Ehedrama zwischen Wilhelm I. von Oranien (1533–1584) und seiner zweiten Frau Anna (1544–1577). Von Anfang an hatte die Ehe unter großen Spannungen gelitten. Allerdings wurzelten diese nicht vornehmlich in den unterschiedlichen Konfessionen der Eheleute, sondern wohl in einer schieren Inkompatibilität der Charaktere.[2] Außerdem fielen enorme politische Spannungen in die Ehezeit des Paares: Der oranische Prinz, der ursprünglich ein Gefolgsmann des spanischen Königs Philipps II. (1527–1598) gewesen war, hatte sich sukzessive von seinem Lehnsherrn abgewandt. Er opponierte bald offen gegen die spanische Herrschaft in den Niederlanden, die gewaltsam gegen die Protestanten vorging und als Fremdherrschaft wahrgenommen wurde. Der niederländische Teil von Wilhelms Territorien, in dem sich auch die prunkvolle Residenz zu Breda befand, war deshalb ständig in Gefahr, von spanischen Truppen überfallen zu werden.

Ignatius Joseph van den Berghe - Portrait of Jan Rubens, the father of Peter Paul Rubens (proof before letters)(cropped)

Jan Rubens (1530–1587), Druckgrafik von Ignatius Joseph van den Berghe nach einem Porträt von Peter Paul Rubens, um 1790 (British Museum London, 1868,0822.7421, via Wikimedia Commons)

Gerade noch rechtzeitig konnten Wilhelm und Anna 1567 mit ihren Kindern vor dem Einfall des gefürchteten Herzogs von Alba, Ferdinand III. (1507–1582), zu ihren Verwandten nach Dillenburg fliehen.[3] Nun allerdings traten die Verwerfungen zwischen dem Ehepaar mehr denn je zutage. Über Jahre hinweg beschwerten sie sich übereinander bei Annas Ziehvater August von Sachsen (1526–1586) und vermieden es, sich am selben Ort aufzuhalten. Während Wilhelm im ganzen Reich und darüber hinaus nach Verbündeten suchte, die ihm im Kampf gegen die Spanier beistehen würden, lebte Anna in einem Kölner Stadthaus vom Verkauf ihrer Kleinodien. Im Streit um ihre Witwengüter (zeitgenössisch Leibgedinge), welche sich unter spanischer Besetzung befanden, erhielt sie Beratung von dem Antwerpener Ratsherrn und Rechtsgelehrten Johannes (Jan) Rubens (1530–1587), der später einmal Vater des bekannten Malers werden sollte. Das Verhältnis zu Rubens, wie auch immer es konkret ausgesehen haben mochte, sollte jedoch Annas Niedergang einleiten.

Am 22. März 1571 erhielt sie im Schloss Siegen die Nachricht, dass man Rubens auf Befehl ihres Gatten festgenommen und inhaftiert hatte – und zwar wegen Ehebruchs mit Anna. Schockiert wendete sie sich in einem Brief an Wilhelm und beschwerte sich über diese Behandlung, die nicht nur Rubens‘ Ehre, sondern vor allem ihre, letztlich aber auch die ihres Gatten berührte. Alle Vorwürfe bestritt sie heftig und bestand darauf, dass es keine belastbaren Beweise für ihr vermeintliches Vergehen gäbe. Dass Rubens die Tat bei seiner Festnahme gestanden hatte, konnte sie sich nur mit der Folter erklären: Ob ihr in henden von dem Hertzog von Alba wardt, dar Euch Gott vor beihütt, Ihr soldt auch wol beikennen, das weis schwartz were.[4] Wenig später allerdings wurde ihr von den Dienern ihres Gatten ein Brief ausgehändigt, in dem Rubens die sexuelle Affäre schriftlich gestand und sie aufforderte, ebenfalls zu bekennen. Daraufhin änderte sie rasch ihre Position. In einem Antwortschreiben an den Gefangenen erklärte Anna, sie sei erleichtert, dass er ihre gemeinsame Sünde gestanden habe. Sie gab also plötzlich alles zu und unterwarf sich ganz Wilhelms Gnade. Einzig zwei Bitten hatte sie nun an ihren Mann: Er wolle ihrem Ziehvater August von Sachsen nichts von der Angelegenheit berichten, da sie sich vor seiner Reaktion (zu Recht) fürchtete. Außerdem solle er den Gefangenen freilassen. Dabei ist vor allem interessant, wie sie diese Bitte begründete. Nicht, weil sie Rubens persönlich zugeneigt wäre, oder weil er unschuldig sei, solle man ihn gehen lassen, sondern aus Gründen der Reputationswahrung. Sie argumentierte, dass die von ihr und Rubens begangene Sünde durch kein weltliches Gefängnis gesühnt werde könne und eine Haft daher zu nichts nütze sei. Die öffentlich bekannte Inhaftierung heize nur die Gerüchte an und füge dem Haus Nassau-Oranien noch mehr Schaden zu. Es sei also für alle, auch für Wilhelm von Oranien und seine Nassauer Brüder, das Beste, den Gefangenen freizugeben.[5] Diese Argumentation ist geschickt angelegt, da sie vor allem auf das Wohl des Hauses Oranien und nicht auf persönliche Anliegen der Prinzessin abzielt. Wilhelm von Oranien allerdings schätzte dies ganz anders ein. Gegenüber seinem Bruder Johann (1536–1606) erklärte er, dass es nun zu spät sei, den Gefangenen freizulassen. Die Festnahme von Rubens habe sich bereits derart in der Bevölkerung und den benachbarten Territorien herumgesprochen, dass es Oraniens Schande nur vergrößern würde, ihn jetzt gehen zu lassen. Er würde dadurch schwach und lächerlich wirken. Und eine zweite, noch schlimmere Gefahr drohe durch eine Aufhebung der Haft: Sie könne dazu führen, dass Wilhelm „bei allen den Niderlendische kirchen und bei iderman in verdacht“ käme.[6] Wie ist nun diese Befürchtung zu verstehen? Rubens verkehrte bekanntermaßen in reformierten Kreisen, obwohl er äußerlich katholisch war. Vermutlich meinte Wilhelm, dass eine frühe Aufhebung von Rubens‘ Gefangenschaft bei den calvinistischen Kräften in den Niederlanden, zu denen auch Wilhelm gehörte, den Verdacht erregen könnte, es habe sich gar nicht um Ehebruch gehandelt. Vielmehr könnten sie vermuten, dass Rubens ein konfessioneller Gefangener des Prinzen war. Gerade in seiner prekären Lage durfte Oraniens Zugehörigkeit zur protestantischen Glaubenspartei allerdings keinesfalls zweifelhaft wirken. Weil er ursprünglich katholisch erzogen worden war und zum Gefolge der Habsburger gehört hatte, stand der Prinz bei vielen ohnehin im Verdacht der konfessionellen Lauheit und des Opportunismus.[7] Nachdem nun der Ehebruch bereits öffentlich bekannt geworden war, durfte auf keinen Fall der Eindruck entstehen, es handele sich um einen vorgeschobenen Verhaftungsgrund. Konfessionelle Aspekte überlagerten hier also die Reputationsfrage. Obwohl es stark ehrenrührig war, wollte Oranien lieber als gehörnter Ehemann denn als falscher Calvinist dastehen.

Anna an ihren Onkel Wilhelm von Hessen, Siegen am 19. Februar 1572, eigenhändig. In dem Brief fleht Anna um seinen Beistand, da sie den Tod herannahen fühle (StaM, 4f Nassau-Oranien 6)

Jan Rubens blieb also im Gefängnis, während sowohl seine Frau Maria als auch Prinzessin Anna unablässig an die Nassauer supplizierten und um seine Freigabe baten. Gegen eine hohe Kaution wurde ihm im Jahr 1573 erlaubt, mit seiner Familie ein kleines Haus in Siegen zu beziehen, wo er allerdings weiterhin unter Hausarrest stand und mit niemandem Kontakt aufnehmen durfte. Anna verblieb derweil in völliger Unsicherheit, bis im selben Jahr ihre Überführung nach Beilstein im Westerwald beschlossen wurde. Dort stand sie unter ständiger Bewachung durch einen kleinen Kreis an nassauischen Bediensteten, die sich immer wieder über ihre Gewalttätigkeit und Trunksucht beschwerten. Nachdem Wilhelm im Jahr 1575 neu heiratete, ließ Kurfürst August seine gefallene Nichte nach Dresden überführen. Ihr letztes Lebensjahr verbrachte sie dort völlig isoliert auf zwei Zimmern im Schloss und starb nach einigen Monaten der Isolationshaft an multiplen Erkrankungen an Körper und Geist.

Dieser kurze Einblick in die Quellen zu der unglücklichen Oranierprinzessin zeigt auf, welche widerstreitenden Erwägungen hinter einem Fall von (mutmaßlichem) hochadligem Ehebruch stehen konnten: Grundsätzlich standen sich dabei die Ziele von Reputationswahrung und Trennung und Bestrafung diametral gegenüber. Für Wilhelm wog letztendlich die Möglichkeit, neu heiraten zu können, schwerer als die Vertuschung der ehrenrührigen Angelegenheit. Die Trennung und schließlich vollzogene Scheidung von Anna ermöglichte ihm den Eheschluss mit einer anderen Frau. Allerdings wurde dadurch öffentlich bekannt, dass das Heiratsprojekt zwischen Nassau-Oranien und Kursachsen gescheitert war – dies schadete sowohl Wilhelms Reputation als auch seiner Kriegswerbung, da er auf die Mithilfe der protestantischen Reichsstände angewiesen war.[8]

Mein Promotionsprojekt zeigt aber auch, dass andere Fürsten in ähnlichen Situationen anders entschieden. Der Zielkonflikt zwischen Reputationswahrung und Wiederheirat nach öffentlich vollzogener Scheidung war im konfessionellen Zeitalter neu; es existierte keine Vorlage für diese Fälle. Eine vergleichende Untersuchung dieser Ehebruchfälle im spannungsreichen konfessionellen Zeitalter kann daher Auskunft geben über die Anfänge von fürstlich-protestantischen Scheidungsverhalten.


Autorin

Maria Hauber hat Anglistik und Geschichte an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg im Bachelor und Master studiert und am dortigen Institut für Fränkisch-Pfälzische Geschichte und Landeskunde gearbeitet. Aktuell promoviert sie am Sonderforschungsbereich 1369 „Vigilanzkulturen. Transformationen – Räume – Techniken“ (LMU München) unter der Betreuung von Prof. Arndt Brendecke zu Ehebruch im sächsischen Hochadel.


[1] Um zwei Werke zu nennen, die wissenschaftlich unzureichend sind: Böttcher, Hans-Joachim: Anna Prinzessin von Sachsen (1544-1577). Eine Lebenstragödie, Dresden 2013; Vogt-Lüerssen, Maike: Anna von Sachsen. Gattin von Wilhelm von Oranien, Norderstedt 2003, 2. Aufl. Norderstedt 2008. Die niederländische Biographie von Femke Deen ist empfehlenswerter. Außerdem existiert eine englischsprachige Betrachtung von Ingrun Mann. Beide haben allerdings kaum Aufmerksamkeit in der deutschsprachigen Forschung erhalten: Deen, Femke: Anna van Saksen. Verstoten bruid van Willem van Oranje, Amsterdam/Antwerpen 2018; Mann, Ingrun: Anna of Saxony. The Scarlet Lady of Orange, San Francisco 2017.

[2] Vgl. zu den beiden Darstellungen die Briefe nach Kursachsen in: Sächsisches Staatsarchiv, Hauptstaatsarchiv Dresden (SHStA), 10024 “Geheimer Rat”, Loc. 8510.5.

[3] Ein Einführungswerk in die Wirren des Niederländischen Unabhängigkeitskrieges, auch Achtzigjähriger Krieg genannt: Limm, Peter: The Dutch Revolt 1559-1648, London/New York 1989; zur Rolle Wilhelms von Oranien: Vetter, Klaus: Wilhelm von Oranien. Eine Biographie, Berlin 1987; Mörke, Olaf: Wilhelm von Oranien (1533-1584). Fürst und “Vater” der Republik, Stuttgart 2007.

[4] Koninklijk Huisarchief/Königliches Hausarchiv Den Haag, A11B_5.

[5] Hessisches Staatsarchiv Marburg (StaM), 4f Nassau-Oranien 6, 18. November 1572. Einführungsliteratur zur Dynastie: Mörke, Wilhelm von Oranien (wie Anm. 3); Lademacher, Horst (Hrsg.): Oranien-Nassau, die Niederlande und das Reich. Beiträge zur Geschichte einer Dynastie, Münster 1995.

[6] Groen Prinsterer, Guillaume: Archives ou Correspondance indédite de la Maison d’Orange-Nassau. Première Série, Tome III (1567-1572), Leiden 1836, Nr. 350, S. 394.

[7] Eine ausgewogene Perspektive auf die Opportunismusdebatte: Mörke, Wilhelm von Oranien (wie Anm. 3), S. 177.

[8] Die hier relevante Akte: SHStA 10024 “Geheimer Rat”, Loc. 9978.4.


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GastautorIn (21. April 2026). Wettinische Ehekrisen: Die Fürstin und der Ehebruch. Saxorum. Abgerufen am 7. August 2026 von https://doi.org/10.58079/163uq


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