Die SLUB Dresden gedenkt der Folgen der NS-Diktatur mit einem neuen Mahndepot am Japanischen Palais

Von Nadine Kulbe

Das Kunst- und Geschichtsprojekt „Gravuren des Krieges – Mahndepots in Dresden“ erinnert seit 2001 an die Folgen des Zweiten Weltkriegs und der nationalsozialistischen Diktatur in Dresden. An Orten, die während dieser Jahre in der Stadt eine besondere Rolle gespielt haben, werden Edelstahlhülsen in den Boden eingelassen. Sie enthalten einen kurzen Text über die Geschichte des Ortes sowie ein Foto, das den Zustand bei der Einlassung zeigt. Seit dem Start des Projekts wurden mehr als 60 Mahndepots verlegt und damit ebenso viele Orte als Schauplätze des Nationalsozialismus markiert. Nun kommt im 80. Jahr nach dem Ende des NS-Regimes mit dem Japanischen Palais als Sitz der ehemaligen Sächsischen Landesbibliothek (SLB) ein weiterer Ort hinzu.

 Japanisches Palais, Eingangsfront, 1925

Abb. 1: Walter Hahn: Japanisches Palais, Eingangsfront, 1925 (SLUB/Deutsche Fotothek, df_hauptkatalog_0305018).

Deutsche Bibliotheken übernahmen im Nationalsozialismus eine aktive Rolle. Sie waren in die NS-Propaganda eingebunden, mussten NS-Literatur bevorzugt zur Verfügung stellen, setzten Verordnungen des Staates ihr Personal, die Nutzenden und die Kulturpolitik betreffend um, sie profitierten von den Enteignungen politischer Gegner:innen, von Jüdinnen und Juden und von den als jüdisch deklarierten Menschen, so der Dresdner Romanist Victor Klemperer. Und schließlich bekamen Bibliotheken die Folgen des von NS-Deutschland angezettelten Weltkriegs unmittelbar zu spüren: durch die Zerstörung von Gebäuden bei Bombenangriffen, durch die Vernichtung von Beständen im Feuer oder den Verlust von Büchern mit Abtransport der Alliierten. All dies gilt auch für die ehemalige SLB – an ihrem Sitz, dem Japanischen Palais in Dresden, werden die NS-Diktatur und deren Folgen offensichtlich.[1]

Die Institution

Das Japanische Palais am heutigen Palaisplatz 11 war von 1786 bis 1945 der Sitz der SLB, einer Vorgängerin der heutigen Sächsischen Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB). Ende der 1920er bis Anfang der 1930er Jahre war das Gebäude renoviert und umgebaut worden, wodurch die SLB zu einer der modernsten Bibliotheken in Deutschland avancierte. Schon damals standen den Nutzenden hunderttausende Bücher, Handschriften, Karten und Noten zur Verfügung. Das 1935 eröffnete Buchmuseum bot die Kostbarkeiten des Hauses zum Beschauen und Bestaunen an. Auch die heute vor dem Klemperer-Saal stehende Kopie der Goethe-Büste von Pierre Jean David d’Angers (1788–1856) gehörte bereits damals zum Inventar. Sie war ein Geschenk des Künstlers an die Einrichtung, die im 19. Jahrhundert noch Königliche Öffentliche Bibliothek hieß.

Viele der Modernisierungsmaßnahmen aus dem frühen 20. Jahrhundert gehen auf Martin Bollert (1876–1968) zurück, der die SLB ab 1920 leitete. Unter seiner Ägide wurde sie zu einer leistungsfähigen und nutzer:innenorientierten Bibliothek. Bollert forcierte unter anderem ein öffentlichkeitswirksames Programm mit Vorträgen und Führungen. Und nicht zuletzt die Einrichtung des Buchmuseums geht auf seine Initiative zurück.

Wilhelm Moeck: Jakob-Krause-Saal im Erdgeschoss der SLB im Japanischen Palais, 1935

Abb. 3: Wilhelm Moeck: Jakob-Krause-Saal im Erdgeschoss der SLB im Japanischen Palais, 1935 (SLUB/Deutsche Fotothek, df_pos-2023-a_0000103).

Insgesamt wurde das Japanische Palais ab 1925 grundständig umgebaut – vor allem mit dem Ziel, mehr Platz für Magazine und Personal zu schaffen und damit die Situation auch für die Nutzenden angenehmer und effektiver zu gestalten. Bis zum Umbau war diese für alle Beteiligten nämlich äußerst beengt gewesen: „Mit Ausnahme weniger Verwaltungsräume waren die Räume aller Geschosse […] mit Büchern angefüllt. Da das Gebäude einen großen Innenhof umschließt, litt der moderne Bibliotheksbetrieb hart unter dieser Weiträumigkeit. Die Büchersäle selbst, teils noch als Saalbibliotheken, teils als Magazinsystem mit allen Übergängen von der einen zur anderen Form ausgebildet, waren überfüllt […]. Die Beamten aller Stufen saßen in ein paar Räumen zusammengepfercht, in denen der nun einmal nicht ganz geräuschlose Betrieb eine Sammlung zu straffer Arbeit fast ausschloß. Die gegenseitige Lage der Magazine, Verwaltungs- und Benutzungsräume bedingte eine vielfache Überschneidung der Wege des Bestelldienstes, der übrigen Verwaltung und der Benutzer.“[2] Mit dem Umbau wurden separate Magazinräume mit einem Regalsystem eingerichtet, die durch einen Fahrstuhl mit dem Bereich für die Benutzer:innen verbunden waren. Die Katalogräume waren so eingepasst, dass sie sowohl von den Räumen der Mitarbeiter:innen als auch von denen der Benutzenden zugänglich waren. Die neue Ausleihe lag im Erdgeschoss direkt im Eingangsbereich. Der große Lesesaal befand sich im ersten Obergeschoss, daneben lag der Zeitschriftenlesesaal. Beide waren über einen Vorraum zu betreten. Die Katalogräume reihten sich dort an. Ebenfalls im ersten Obergeschoss waren die Lesesäle für die Handschriften-, Inkunabel- und Kartensammlung unterbracht, der Musiklesesaal lag davon entfernt im Erdgeschoss. Die Magazine schließlich befanden sich im Sockelgeschoss sowie im zweiten Obergeschoss. Der Umbau und die Modernisierung führten spätestens mit der Wiedereröffnung der SLB 1935 zu steigenden Zahlen an Besucher:innen.

Der Direktor der SLB, Martin Bollert, war weder Mitglied der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) noch glühender Verfechter des Nationalsozialismus. Die Verordnungen des NS-Staates setzte er dennoch in der Bibliothek durch. Als eine der ersten Maßnahmen gehörte dazu das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ vom 7. April 1933. Mit ihm sollten alle politisch missliebigen Mitarbeiter:innen, d. h. vor allem Mitglieder der Sozialdemokratischen und der Kommunistischen Partei Deutschlands (SPD, KPD) sowie auch Jüdinnen und Juden aus ihren Anstellungen verdrängt werden. Von dem Gesetz betroffen waren in der SLB zwei Mitarbeiterinnen: die Bibliotheksangestellten Anna Löwenthal (1902–1967) und Lucie Walter (1895–1961). Beide hatten auf einem entsprechenden Fragebogen von 1933 angegeben, dass sie der jüdischen Religion angehörten. Sie wurden Ende August 1933 entlassen. Nach der Verschärfung der diskriminierenden Maßnahmen gegen jüdische Bürger:innen konnten die Frauen nach Nordamerika bzw. Palästina emigrieren. Viele ihrer Familienmitglieder wurden in den Konzentrationslagern ermordet.

Abb. 5: Gruppenaufnahme der Mitarbeiter:innen der SLB, 1932: Martin Bollert 1. Reihe, 5. von links; Lucie Walter 3. Reihe, 4. von links (SLUB/Deutsche Fotothek, df_pos-2006-c_0000118).

Weitere Maßnahmen zum Betrieb der SLB im Nationalsozialismus betrafen die sogenannte Sekretierung, d. h. die gesonderte Aufstellung von verbotener Literatur, die nur noch mit dem Nachweis wissenschaftlichen Interesses an Nutzer:innen ausgegeben werden durfte. Dies betraf zum Beispiel Werke verbotener Autoren oder bestimmte politische Bücher. Besonderer Wert wurde stattdessen auf den Erwerb von Literatur gelegt, die der nationalsozialistischen Ideologie entsprach.

Bereits vor und verstärkt mit dem Ausbruch des Zweiten Weltkrieges am 1. September 1939 wurden Luftschutzübungen durchgeführt und Bestände zum Schutz vor Bombardierungen ausgelagert. Keine dieser Maßnahmen konnte verhindern, dass das Japanische Palais in der Nacht vom 13. zum 14. Februar 1945 von Bomben getroffen wurde und ausbrannte. Ein großer Teil der Bestände ging dadurch verloren oder wurde schwer beschädigt; hunderttausende Bände transportierte anschließend auch die sogenannte sowjetische Trophäenkommission ab.

Die Bücher

Mit der Verfolgung von Personen und Institutionen, die die Nationalsozialisten zu ihren Feinden erklärten, ging auch deren Enteignung einher. Dies betraf Immobilien und Mobilien gleichermaßen. In diesem Zusammenhang profitierte auch die SLB von der Verfolgung, denn sie erhielt kurz nach Beginn der NS-Diktatur Überweisungen von enteigneten Personen und Institutionen, so zum Beispiel von dem Dresdner Bankier Victor von Klemperer[3] (1876–1943) sowie von Freimaurerlogen in Meißen und Bautzen.

Auch nach dem Ende des Krieges erhielt die SLB Bücher und andere Medien, die ihren Eigentümer:innen im Nationalsozialismus verfolgungsbedingt entzogen worden waren. Nach den Verlusten und Zerstörungen des Zweiten Weltkriegs wurde auch damit der Bestand neu auf- und weiter ausgebaut. Das Auffinden solcher Bände gestaltet sich bis heute schwierig, weil gerade nach 1945 keine großen Konvolute – wie bei dem aus Meißen –, sondern vor allem Einzelstücke in den Bestand eingearbeitet worden sind.[4] Dies ist zum Beispiel bei Büchern aus dem Eigentum der 1933 verbotenen Freien Gewerkschaften und gewerkschaftsnahen Einrichtungen der Fall gewesen, die aus verschiedenen Quellen und von den 1950er bis Anfang der 1990er Jahre einzeln ins Haus gelangten. Oder bei einem Buch aus dem Eigentum des Dresdner Rechtsanwalts Paul Salinger (1887–1933), der auch Vorsitzender des Sächsischen Israelitischen Gemeindeverbandes und der Israelitischen Religionsgemeinde Dresdens gewesen war. Paul Salinger beging aufgrund der politischen Situation und der spürbaren Verfolgung von Jüdinnen und Juden am 1. März 1933 Selbstmord. 1937 gelang seinem Sohn Wolfgang (1917–2009) die Emigration nach Argentinien. Charlotte Salinger (1890–1990), Pauls Ehefrau, konnte über Paris und Bolivien nach Argentinien flüchten. Weder ihr noch anderen Familienmitgliedern war es möglich, umfangreiche Besitztümer mitzunehmen. Ein Buch mit einer Widmung an Paul Salinger kaufte die SLB 1964 beim Dresdner Antiquariat.

Objekte, die ihren Eigentümer:innen im Nationalsozialismus verfolgungsbedingt entzogen worden sind, werden als NS-Raubgut bezeichnet. Die SLUB hat seit 2011 drei von der Arbeitsstelle für Provenienzrecherche bzw. vom Deutschen Zentrum Kulturgutverluste (DZK) geförderte Projekte zur Untersuchung des Bestandes auf solches NS-Raubgut durchgeführt. Dabei sind auch die oben erwähnten Bücher und ihre Vorbesitzer:innen identifiziert worden. Seit 2018 haben Rückgaben an die ehemaligen Eigentümer:innen oder deren Nachfahr:innen in über 30 Fällen stattgefunden.

Die Nutzerinnen und Nutzer

Der Wesenskern des Nationalsozialismus war der Antisemitismus, der in Gesetzen und Verordnungen wie den Nürnberger Gesetzen und dem Reichsbürgergesetz vom 15. September 1935 zum Ausdruck kam. Diese versuchten die verfassungswidrige Diskriminierung und Verfolgung der jüdischen Bevölkerung zu legitimieren, indem sie definierten, wer als jüdisch zu gelten hatte bzw. wer Bürger:in des Deutschen Reiches war: „Reichsbürger ist nur der Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes, der durch sein Verhalten beweist, daß er gewillt und geeignet ist, in Treue dem Deutschen Volk und Reich zu dienen. […] Der Reichsbürger ist der alleinige Träger der vollen politischen Rechte nach Maßgabe der Gesetze.“ (Reichsbürgergesetz, § 2, Abs. 1 und 3) Von solchen Gesetzen waren nicht nur diejenigen betroffen, die sich selbst an Jüdin oder Jude sahen, sich mit der jüdischen Kultur, Tradition bzw. Religion identifizierten, sondern z.B. auch Atheist:innen, Katholik:innen, Protestan:innen, die einzig aufgrund jüdischer Vorfahr:innen zu Jüdinnen oder Juden erklärt wurden. Mit den Nürnberger und weiteren Gesetzen sollten alle diese Personen nicht nur diskriminiert, sondern allmählich aus dem öffentlichen Leben und Bewusstsein verdrängt und vernichtet werden.

Abb. 9: Antje Werner: Lesezeichen zur Ausstellung „Schicksalhafte Seiten“, 2023. Es dokumentiert Verfolgungsmaßnahmen gegen Jüdinnen und Juden in Deutschland ab 1933 (SLUB/Provenienzprojekt)

Eine solche Maßnahme war, sie aus dem Benutzerkreis von Bibliotheken auszuschließen. Nach dem Pogrom vom 9. November 1938 war als jüdisch („nichtarisch“) deklarierten Menschen zunächst die Nutzung wissenschaftlicher Bibliotheken verboten, ab 1941 blieb ihnen darüber hinaus auch der Zutritt zu öffentlichen Büchereien verwehrt. In Unterlagen der SLB zeichnet sich ein Ausschluss allerdings schon seit 1936 ab. Bereits am 3. August 1935 und somit mehr als einen Monat vor Verabschiedung der Nürnberger Gesetze und des Reichsbürgergesetzes hatte Martin Bollert beim Sächsischen Ministerium für Volksbildung angefragt, „ob Nichtariern Benutzung der Bibliothek verwehrt werden solle“.[5] Wohl nachdem er aufgefordert worden war, diesbezüglich Erkundigungen in anderen deutschen Bibliotheken einzuholen, wiederholte er seine Anfrage am 7. Februar des Folgejahres und berichtete, er habe bei den Staats- und den Universitätsbibliotheken in Berlin und München nachgefragt, dort seien keine einschränkenden Bestimmungen erlassen worden.[6] Auf diesen vorauseilenden Gehorsam reagierte das Ministerium mit mehrmonatiger Verzögerung, teilte Bollert dann aber im Mai 1936 mit, dass irgendwelche Regelungen erst dann erlassen würden, wenn das anderswo der Fall wäre.[7] Ob dies inzwischen geschehen war oder ob eine Entscheidung im sächsischen Ministerium unabhängig von solchen Entwicklungen getroffen wurde – wenige Monate später jedenfalls, im August 1936, erließ das Ministerium für Volksbildung eine Verordnung: „Durch entsprechende Anweisung an den Einlaßdienst und das Aufsichtspersonal ist dafür Sorge zu tragen, daß politisch unzuverlässigen Personen das Betreten des Lesesaals der SLB untersagt wird. Unter diese Anordnung fallen auch Juden.“[8] Das bedeutete, dass das Arbeiten in der Bibliothek für diejenigen, die unter die Anordnung fielen, praktisch unmöglich wurde. Zwar durften sie die Ausleihe betreten, auch Bücher ausleihen, zudem in die Katalogräume gehen und die Kataloge benutzen, Bücher und sonstige Medien, die nicht außer Haus geliehen wurden und in einem der Lesesäle zu benutzen waren, waren zur Einsichtnahme allerdings unerreichbar geworden. Das fiel für die SLB aber vermutlich gar nicht ins Gewicht, denn, so Hermann Neubert (1892–1980), der Martin Bollert inzwischen als Direktor der SLB ersetzt hatte, an Otto Glauning[9] im August 1937: Das Haus zähle nur etwa zehn „jüdische Nutzer“, häufiger solche, die politisch bedenklich wären.[10] Bereits zu einem früheren Zeitpunkt hatte jemand unter einem anderen Schreiben einige Namen „jüdischer Nutzer“ notiert: „Klemperer, Altschul, Engländer, Gurlitt“.[11] Dies waren vermutlich der Romanist Victor Klemperer (1881–1960), der Musikwissenschaftler Richard Engländer (1889–1966) und der Kunsthistoriker Cornelius Gurlitt (1850–1938). Unter dem Nachnamen Altschul finden sich in den Adressbüchern Dresdens aus den Jahren 1935 bzw. 1937 zwei Personen: der Kaufmann Robert Altschul (1869–1942) und die Witwe des Justizrats William Altschul, Rosita (geboren 1868, Todesjahr unbekannt). Das „Buch der Erinnerung“[12] verzeichnet außerdem Caroline Altschul (1879–1942), die Ehefrau von Robert, sowie deren Söhne Heinz und Franz (Lebensdaten unbekannt).

Nicht nur war „jüdischen“ bzw. „politisch bedenklichen“ Nutzenden der SLB der Zutritt zu den Lesesälen ab August 1936 verboten, sie mussten darüber hinaus auch schriftlich erklären, ob sie „1. […] wegen einer nach der Machtübernahme begangenen politischen Straftat verurteilt worden [sind]. 2. […] Jude im Sinne von § 5 der Ersten Ausführungsverordnung vom 14.11.1935 […] zum Reichsbürgergesetz vom 15.9.1935“ sind. Nur Studierende waren von einer Erklärung zum zweiten Punkt ausgeschlossen, „jüdische“ Studierende durften also (vorerst) die Lesesäle benutzen. Eine Art Erfahrungsbericht von Hermann Neubert an Otto Glauning vom August 1937 beschrieb das praktische Vorgehen der SLB mit den ministeriellen Vorgaben und schilderte auch, dass „jüdischen Nutzenden“ der Zutritt zu den Lesesälen zwar verboten sei, sie könnten zur Einsichtnahme in bestimmte Bücher aber andere Arbeitsräume, in denen sich keine weiteren Nutzer:innen aufhielten, nutzen. Aber diesbezüglich sei bisher kein Bedarf festgestellt worden.[13] Allerdings hatte schon im Oktober 1936 der Rechtsanwalt Walter Brinitzer (1893–1945) ein Schreiben an das Ministerium des Innern gerichtet, dass der SLB in einer Abschrift zuging. Hierin bat Brinitzer um eine Möglichkeit, seine Studien zu sächsischen Gelehrten des 17. Jahrhunderts weiterbetreiben zu können: „Der untertänigst Unterzeichnete gestattet sich, dem Ministerium folgendes Gesuch zu unterbreiten: Seit Jahren bin ich Benutzer der Sächsischen Landesbibliothek. Die Landesbibliothek leiht nicht alle Bücher ins Haus aus. Die Bücher, die vor 1800 erschienen sind, und Handschriften überläßt sie den Benutzern im Lesesaal zur Bearbeitung. Ich bin zwar nichtarischer Christ, werde aber als unter die 1. [Verordnung] zum Reichsbürgergesetz fallend vom Verbot der Benutzung des Lesesaals betroffen. Gegenwärtig arbeite ich an einer Sonderabhandlung über einen sächsischen Gelehrten des 17. Jahrhunderts. Die sämtlichen Bücher, die ich dazu benötige, sind vor dem Jahre 1800 erschienen. Da ich nun den Lesesaal nicht benutzen darf, bitte ich – damit ich die begonnene Abhandlung über einen verdienten, aber völlig vergessenen Schulmann fortsetzen kann – anordnen zu wollen, a) daß der Lesesaal für die Benutzung von Handschriften und von Büchern, die vor dem Jahre 1800 erschienen sind, allgemein freigegeben wird, b) oder daß mir die Bearbeitung der Handschriften und der Bücher, die vor 1800 erschienen sind, füglich in dem Dienstzimmer eines Beamten der Landesbibliothek unter dessen Aufsicht gestattet wird oder c) die Verwaltung der Sächsischen Landesbibliothek in Dresden-N. zu ermächtigen, mir Handschriften und vor 1800 erschienene Bücher ins Haus zu überlassen. Bemerken möchte ich noch, daß ich Inhaber des Ehrenkreuzes bin, mich 1930 mit einer christlichen Arierin verheiratete und mein 1931 geborener Sohn auch 1931 getauft wurde.“[14] Dem Gesuch wurde nicht stattgegeben.[15]

Walter Brinitzer stammte aus einer bekannten jüdischen Familie aus Zittau, verbrachte sein Leben aber vor allem in Dresden. Hier eröffnete er eine Anwaltskanzlei, die er gemeinsam mit seinem Sozius Rudolf Pollack (geboren 1891, Todesjahr unbekannt) führte. 1930 heiratete Brinitzer Johanna Josepha Marie Bernert und konvertierte zum katholischen Glauben. Im Jahr darauf kam der gemeinsame Sohn Wolfgang zur Welt. Bis 1933 lebte die Familie in der Reißigerstraße 33, bis 1941 in der Hubertusstraße 44 und anschließend in der Reichsstraße 3 (heute Fritz-Löffler-Straße). Nach dem Beginn der NS-Diktatur bewahrte ihn der Übertritt zum katholischen Glauben nicht davor, nach der NS-Ideologie als Jude zu gelten. Im Juni 1933 wurde Brinitzer seine Zulassung als Rechtsanwalt entzogen. In den folgenden Jahren war er mehrfach in Dresdner Gefängnissen inhaftiert und nach der Pogromnacht auch im Konzentrationslager Buchenwald interniert. Er musste in den Goehle-Werken in Pieschen sowie in den Dresdner Taschen- und Kartonagewerken in der Leipziger Straße Zwangsarbeit leisten.[16] Walter Brinitzer starb beim Bombenangriff auf Dresden in der Nacht vom 13. zum 14. Februar 1945.

Wie Brinitzer erging es auch Victor Klemperer als Nutzer der SLB. Am 3. Dezember 1938 notierte dieser in sein Tagebuch: „Gestern Nachmittag auf der Bibliothek der Ausleihbeamte, […] Mann mittlerer Stellung und Jahre, Stahlhelmer, […]: ich solle doch mit ihm in das hintere Zimmer kommen. So hatte er mir vor einem Jahr das Verbot des Lesesaals angezeigt, so zeigte er mir jetzt das gänzliche Verbot [der] Bibliothek, also die absolute Mattsetzung an.“[17]

Klemperers Tagebücher, die als eines der wichtigsten Zeugnisse des NS-Unrechtssystems gelten, sowie seinen umfangreichen Nachlass erhielt die SLB 1977 von seiner Witwe Hadwig Klemperer (1926–2010). Von Walter Brinitzer haben sich außer seinem Schreiben von 1936 zwei Bücher erhalten, die nachweislich aus seinem Eigentum stammen. Die Bände „Geschichte der Reformation“ von Friedrich Myconius, erschienen 1914 in Leipzig, und „Französischer Antibarbarus“ von Richard Scherffig, erschienen 1894 in Zittau, hatte Brinitzer mit seinem Autogramm bzw. mit seinem Stempel gekennzeichnet.

Autogramm von Walter Brinitzer

Abb. 10a: Autogramm von Walter Brinitzer (SLUB/Deutsche Fotothek, slub_prov_0023808)

Abb. 10b: Stempel von Walter Brinitzer (SLUB/Deutsche Fotothek, slub_prov_0023809)

Die Bücher hat die SLB 1946 von dem Studienrat und Lehrer am Dresdner Staatsgymnasium Dresden-Neustadt Friedrich Ludwig Siegert (Lebensdaten unbekannt) gekauft. Wie und wann Siegert in den Besitz der beiden Bände aus dem Eigentum von Walter Brinitzer gekommen ist, muss vorerst ungeklärt bleiben. Vielleicht waren sie ein Geschenk des Juristen, vielleicht war Brinitzer auch gezwungen gewesen, sie – nach Verlust seiner Kanzlei als wirtschaftlichem Standbein – zu veräußern. Weil nicht geklärt ist, unter welchen Umständen Walter Brinitzer die Bände abgegeben hat bzw. abgeben musste, gelten sie als NS-Raubgut-Verdachtsfall. Die SLUB bemüht sich in solchen Fällen um Klärung, Identifizierung von Vorbesitzer:innen, Kontaktaufnahme zu deren Nachfahr:innen sowie im besten Fall um eine Rückgabe der geraubten Objekte an die Familien der ursprünglichen Eigentümer:innen. Auch 80 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und der NS-Diktatur schlummert in den Regalen der Bibliothek das Erbe dieses Unrechtssystems. Das aktiv anzuerkennen, bleibt eine der wichtigsten Aufgaben einer Kultureinrichtung wie der SLUB.[18] Mit der Markierung eines Mahndepots am Standort der ehemaligen SLB 80 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und der NS-Diktatur gewinnt die Stadt Dresden so gesehen noch ein zweites, mehr ideelles Mahndepot hinzu: die enteigneten Bücher in den Magazinen und Regalen der heutigen Bibliothek als Zeugen des Raubes und als Erinnerung an ihre ehemaligen Eigentümer:innen.


Autorin

Nadine Kulbe war bis Oktober 2025 wissenschaftliche Mitarbeiterin der SLUB im Bereich Provenienzforschung, zuletzt im Forschungsprojekt „NS-Raubgut in der SLUB Dresden. Bestände der Universitätsbibliothek“, das von der DZK gefördert wurde.


Beitragsbild: Mahndepot Ort 72 am Palaisplatz 11 in Dresden, dem ehemaligen Sitz der Sächsischen Landesbibliothek (SLB). Die Verlegung des Mahndepots am 26. November 2025 war eine Kooperation von MEMORARE PACEM – Gesellschaft für Friedenskultur e.V., dem Dresdner Geschichtsverein e.V. und der SLUB Dresden.


[1] Die Geschichte der SLB im Nationalsozialismus ist bisher nur in Ansätzen aufgearbeitet, vgl. Konstantin Hermann: Die Sächsische Landesbibliothek in der nationalsozialistischen Zeit. In: Neues Archiv für Sächsische Geschichte 80 (2009), S. 277-290, https://doi.org/10.52411/nasg.Bd.80.2009.S.277-290. Zur NS-Geschichte der Bibliothek und den Nachwirkungen der Diktatur vgl. auch die Ergebnisse mehrerer Projekte zur Provenienzforschung und Identifizierung von NS-Raubgut in den Beständen: https://www.slub-dresden.de/ueber-uns/provenienzforschung/projekte. – Zur Geschichte der Bibliothek der Technischen Hochschule Dresden zwischen 1928 und 1958, der anderen Vorgängerin der heutigen Sächsischen Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden, entsteht im Forschungsprojekt „Die Technische Hochschule Dresden im Nationalsozialismus. Transformationen von Wissen und Wissenschaft im 20. Jahrhundert“ aktuell eine umfassende Studie im Rahmen des Dissertationsvorhabens von Christoph Sauer.

[2] Hermann Neubert/Erhart Kästner: Der Umbau der Sächsischen Landesbibliothek zu Dresden. In: Zentralblatt für Bibliothekswesen 53 (1936), S. 239-255, hier S. 239.

[3] Vgl. Nadine Kulbe, Victor von Klemperer (1876–1943). Protokoll zur Restitution von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut (NS-Raubgut) (Provenienzforschung in der SLUB – 2022/31), Dresden 2022, https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bsz:14-qucosa2-818966 (Abruf am 14.10.2025).

[4] Zu diesem Problem und zu den Herausforderungen der Provenienzforschung zu Unrechtskontexten vgl. weiterführend Elisabeth Geldmacher/Nadine Kulbe, Kein Ende in Sicht?! Voraussetzungen, Herausforderungen und Chancen der Suche nach NS-Raubgut in Erwerbungen ab 1945, in: o-bib. Das Offene Bibliotheksjournal 6 (2019), S. 120-135, https://doi.org/10.5282/o-bib/2019H4S120-135; Nadine Kulbe, Epochen- und fachübergreifende Provenienzforschung am Beispiel der Freien Gewerkschaften, der Deutschen Arbeitsfront und des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes, in: retour. Freier Blog für Provenienzforschende, 30.4.2020, https://doi.org/10.58079/tof8 (Abrufe am 14.10.2025).

[5] SLUB, Bibl.-Arch.III J, 871 (1935–1936), o. Nr.: Martin Bollert an Sächsisches Ministerium für Volksbildung, 7.2.1936.

[6] Vgl. ebd.

[7] Vgl. SLUB, Bibl.-Arch.III J, 871 (1935–1936), o. Nr.: Sächsisches Ministerium für Volksbildung an Direktor der SLB (Martin Bollert), 14.5.1936.

[8] SLUB, Bibl.-Arch.III J, 871 (1935–1936), o. Nr.: Sächsisches Ministerium für Volksbildung an Direktor der SLB (Martin Bollert), 10.8.1936.

[9] Otto Glauning (1876–1941), von 1921 bis zu seinem Ruhestand 1937 Direktor der Universitätsbibliothek (UB) Leipzig.

[10] Vgl. SLUB, Bibl.-Arch.III J, 871 (1935–1936), o. Nr.: SLB (Hermann Neubert), an UB Leipzig (Otto Glauning), 19.8.1937.

[11] SLUB, Bibl.-Arch.III J, 871 (1935–1936), o. Nr.: Sächsisches Ministerium für Volksbildung an Direktor der SLB (Martin Bollert), 10.8.1936.

[12][12] Vgl. Buch der Erinnerung. Juden in Dresden, deportiert, ermordet, verschollen (1933–1945), Leipzig 2025, S. 34.

[13] Vgl. SLUB, Bibl.-Arch.III J, 871 (1935–1936), o. Nr.: SLB (Hermann Neubert), an UB Leipzig (Otto Glauning), 19.8.1937.

[14] SLUB, Bibl.-Arch.III J, 871 (1935–1936), o. Nr.: Walter Brinitzer an Ministerium des Innern, Dresden, 19.10.1936.

[15] Vgl. SLUB, Bibl.-Arch.III J, 871 (1935–1936), o. Nr.: Ministerium für Volksbildung an Walter Brinitzer, 28.10.1936.

[16] Die biografischen Angaben aus dem Archiv für das Gedenkbuch für die ermordeten Dresdner Jüdinnen und Juden in der Jüdischen Gemeinde Dresden, mitgeteilt im September 2023 von Gabriele Atanassow.

[17] Tagebucheintrag von Victor Klemperer am 3.12.1938, https://www.degruyterbrill.com/database/KLEMP/entry/TB03121938/html (Abruf am 22.4.2025).

[18] Vgl. Elisabeth Geldmacher/Nadine Kulbe: Von geraubten Büchern, fairen Lösungen … und Lücken. Wie NS-Provenienzforschung ausgestellt werden kann. In: Madeleine Brook/Stefanie Hundehege/Caroline Jessen (Hgg.): Verschwinden. Vom Umgang mit materialen und medialen Verlusten in Archiv und Bibliothek, Göttingen 2023, S. 155-168, https://doi.org/10.15499/kds-004-011.


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GastautorIn (27. November 2025). Die SLUB Dresden gedenkt der Folgen der NS-Diktatur mit einem neuen Mahndepot am Japanischen Palais. Saxorum. Abgerufen am 13. Dezember 2025 von https://doi.org/10.58079/158d3


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