Von Aron Schulze
Anlässlich ihres 200-jährigen Bestehens im Jahr 2028 erforscht die Technische Universität Dresden ihre eigene Geschichte. Ein Schwerpunkt liegt auf den Diktaturen und Transformationen des 20. Jahrhunderts sowie deren Verflechtung mit wissens- und wissenschaftshistorischen Wandlungsprozessen. Auf das Graduiertenkolleg zur Geschichte der Technischen Hochschule im Nationalsozialismus wurde bereits an anderer Stelle hingewiesen.[1] An der Professur für Neuere und Neueste Geschichte der TU Dresden beschäftigt sich ein weiteres Dissertationsprojekt mit der Transformation der Hochschule nach 1989/90. Im Interesse steht dabei der Wandel der Institution von einer sozialistischen Elitehochschule zur demokratischen Volluniversität im vereinten Deutschland. Der Beitrag gibt Einblicke in das Anliegen des Forschungsvorhabens und zeigt anhand ausgewählter Fallbeispiele die universitären Transformationsprozesse schlaglichtartig auf.
Zur Vorgeschichte
Die 1828 gegründete Hochschule war nicht nur die älteste, sondern auch die größte und forschungsstärkste technikwissenschaftliche Einrichtung in der DDR. Dementsprechend wurde sie von der SED-Führung mit Sorgfalt behandelt, verfügte aber trotz der Abschottung vom Westen über ein beachtliches internationales Ansehen. Insbesondere die akademische Ingenieurausbildung genoss einen guten Ruf, weshalb Diplomingenieure aus Dresden auch in der Bundesrepublik gern gesehen und sogar gesucht waren. Die Rolle der technischen Intelligenz offenbarte sich zunehmend als Schlüsselfaktor im Kalten Krieg: Numerisch gesehen war die DDR in den 1970er-Jahren auf einem guten Weg, den Wettstreit der Systeme um die Anzahl technischer Expert:innen für sich zu entscheiden. Die Zahl der akademischen Diplomingenieure überstieg jene in der Bundesrepublik signifikant.[2] Zu dieser Entwicklung trugen vor allem die sogenannte „Dritte Hochschulreform“ sowie die Bildungsexpansion in der späten Ulbricht-Ära bei, welche technische Bildung in den Fokus der Hochschulpolitik rückten. Der Ausbau von Natur- und Technikwissenschaften ging jedoch einher mit einem sukzessiven Autonomieverlust der Disziplinen sowie einer umfassenden ideologischen Durchdringung in den neugebildeten Sektionen, die sich nicht zuletzt in den Zulassungs- und Rekrutierungspraktiken offenbarten – auch und vor allem am „Vorzeigestandort“ Dresden.
Nach der Machtübernahme Erich Honeckers im Jahr 1971 richtete sich der Fokus sodann verstärkt auf die „Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik“. Dies führte zu einer Verteilungskonkurrenz um staatliche Fördermittel für Bildung und Wissenschaft zugunsten des Sozialen. Gleichwohl Honecker damit eine bildungsskeptische Haltung einnahm – zur Sozialfigur der Stunde avancierte der Facharbeiter – verkannte auch der neue Staatschef den Zusammenhang von technologischer Forschung und ökonomischem Fortschritt nicht. Insbesondere Mikroelektronik und Informationstechnik versprachen als Schlüsseltechnologien eine Steigerung der Produktivität und wurden dementsprechend öffentlichkeitswirksam gefördert.
An der TU Dresden zählte die Forschung und Ausbildung in diesen Disziplinen zum Kerngeschäft – zahlreiche Patentanmeldungen und absolventenstarke Jahrgänge bestätigten dies. Gleichzeitig verfügte die Institution jedoch auch über einen geistes- und kulturwissenschaftlichen Fachbereich. Dennoch hielt sich in der Öffentlichkeit das Bild vom „unpolitischen Technikum“, welches auch in den späten 1980er- und frühen 1990er-Jahren vorherrschend war. Demgegenüber standen die hohen SED-Parteimitgliederzahlen unter Professor:innen und dem wissenschaftlichen Personal sowie das marxistisch-leninistische Grundlagenstudium in sämtlichen Fachbereichen der Hochschule bis 1989. Die Politisierung der Universität blieb somit trotz beachtlicher Forschungs- und Ausbildungsleistungen in den technischen Disziplinen allgegenwärtig.
Die Hochschulen der DDR können demzufolge nicht als Triebfeder der Friedlichen Revolution im Herbst 1989 verstanden werden. Vielmehr wurden die Demonstrationen von den Hochschulen zunächst kriminalisiert, um Studierende von den Straßen fernzuhalten und die Reputation der Bildungseinrichtungen nicht zu gefährden. Auch an der TU Dresden sprach der damalige Rektor von „rowdyhafte[m] Verhalten unter dem ‚Reformschutzschild‘“ und verurteilte die Proteste der DDR-Bevölkerung in der hauseigenen Universitätszeitung.[3]
In der Beschleunigung des Umbruchprozesses, die der Herbst 1989 mit sich brachte, wandelten sich jedoch alsbald die politischen Vorzeichen. Die Leitungsebenen der Hochschulen versuchten nun – analog zu den SED-Funktionären auf Staatsebene –, sich an die Spitze der Reformbewegungen zu setzen. Wissenschaftliche Autonomie, Entmilitarisierung und Entideologisierung des Studiums wurden plötzlich von denjenigen gefordert, die für die kritisierten Aspekte im DDR-Hochschulsystem verantwortlich waren und diese umgesetzt hatten. Die Turbulenzen des „Gelenkjahres“ 1989/90 sowie die Versuche zu einer „Reform von innen“ (Renate Mayntz) endeten mit dem Einigungsvertrag zwischen BRD und DDR vom 31. August 1990 und dem darin festgesetzten Transfer bundesdeutscher Bildungs- und Wissenschaftsstrukturen auf das Beitrittsgebiet. Spätestens mit der Wiedervereinigung und den Landtagswahlen im Oktober 1990 zeichnete sich eine umfassende Transformation auf allen Ebenen in den Neuen Bundesländern ab.
Forschungsagenda
An dieser Stelle setzt das Forschungsprojekt an und fragt nach den durch die Wiedervereinigung in Gang gesetzten Wandlungs- und Veränderungsprozessen in der ostdeutschen Universitätslandschaft am Beispiel des Hochschulstandortes Dresden. Hierbei ist zunächst auf den doppelten Sonderstatus hinzuweisen, den dieses Fallbeispiel mit sich bringt: Zum einen hatten Technische Universitäten aufgrund ihrer Profilierung in den natur- und ingenieurwissenschaftlichen Disziplinen andere Voraussetzungen im Hochschulumbau als humanistisch ausgerichtete Volluniversitäten. Zum anderen genoss Dresden als Landeshauptstadt des “selbsternannten Musterschülers”[4] Sachsen unter Ministerpräsident Kurt Biedenkopf (CDU) und Wissenschaftsminister Hans Joachim Meyer (CDU) besondere Aufmerksamkeit, die sich auch auf die hiesige Universität erstreckte. Im Projekt soll herausgearbeitet werden, inwiefern sich dieser doppelte Sonderstatus auf die wissenschaftlichen, personellen und strukturellen Transformationen in Dresden ausgewirkt hat. Methodisch stützt sich die Untersuchung auf schriftliche Quellen aus dem Universitätsarchiv Dresden sowie auf Dokumente aus den staatlichen Archiven Sachsens und des Bundes, die aufgrund der 30-jährigen Sperrfrist erst seit Kurzem zugänglich sind. Überdies sollen gedruckte Quellen und zeitgenössische Literatur aus dem Umfeld der Universität konsultiert sowie Experteninterviews geführt werden. Bisher existieren zwar viele Erlebnisberichte und autobiographische Erzählungen zur Transformation der ostdeutschen Wissenschaften, es gibt jedoch kaum geschichtswissenschaftliche Forschung auf diesem Feld, die sich quellenbasiert und analytisch mit dem Thema befasst.
Im Folgenden sollen anhand von drei exemplarisch ausgewählten Themenbereichen die Dynamiken des Transformationsprozesses an der TU Dresden veranschaulicht werden. Zunächst gehe ich auf den Demokratisierungskurs ein, den die Hochschule durch Neuwahlen auf allen Ebenen sowie die Konstitution selbstverwaltender Universitätsgremien einschlug; anschließend wird die Vergangenheitspolitik der Institution thematisiert, mit der die eigenen Verfehlungen im Kontext des Staatssozialismus zu revidieren versucht wurden; und schließlich soll der besonders konfliktbehaftete Personalumbau anhand der zeitgenössischen Berichterstattung dargestellt werden, um die mediale Brisanz des „Hochschulumbaus Ost“[5] in den 1990er Jahren zu verdeutlichen.
Institutionelle Demokratisierungsprozesse
Seit der „Dritten Hochschulreform“ in den 1960er-Jahren funktionierten die Universitäten der DDR nach dem so genannten Einzelleitungsprinzip. Die Sektionsdirektoren waren unmittelbar dem Rektor unterstellt, der wiederum allein dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen (MHF) Rechenschaft schuldig war. Bei der Rekrutierung des Personals waren ebenso wie bei der Zulassung der Studierenden die „sozialistische Persönlichkeit“ sowie parteipolitische Loyalität ausschlaggebend. Durch das Prinzip der Einzelleitung waren die Selbstverwaltungsgremien der Hochschulen faktisch außer Kraft gesetzt – es existierten zwar formal Wissenschaftliche und Gesellschaftliche Räte, diese kamen aber über eine beratende Funktion nicht hinaus und waren weitgehend mit SED-Parteimitgliedern besetzt.
Ferner hatte sich im Hochschulsystem der DDR in den 1980er-Jahren eine Generationsblockade verfestigt, die den Aufstieg junger Wissenschaftler:innen verhinderte und zugleich die alten Kader in ihren Positionen hielt.[6] Die Absenz eines Leistungsprinzips sowie die fehlende Stimulanz wissenschaftlicher Wettbewerbsprozesse sorgten zunehmend für Frustrationen im akademischen Mittelbau.
Mit dem Kollaps des SED-Regimes im Herbst 1989 drangen nun auch Forderungen nach einer grundlegenden Reform des Hochschullebens in der DDR an die Oberfläche. Analog zu den Protesten auf der Straße geriet ebenso an den Universitäten der Ruf nach „Demokratie“ zur obersten Devise. An der TU Dresden ging eine Initialzündung von der Sektion Physik aus, die bereits am 1. Dezember 1989 eine „Initiative für die Umgestaltung an der Universität“ gründete und öffentlich zur umfassenden Demokratisierung und Transparenz „[a]lle[r] Leitungsprozesse“ aufrief. Überdies kritisierte sie den „Mißbrauch einer vermeintlichen Führungsrolle der SED zum Ausbau eines Machtmonopols“ und sah darin den „[H]auptgrund für die gesellschaftlichen Fehlentwicklungen“.[7]
Die Umsetzung demokratischer Forderungen folgte nur wenige Tage später auf der III. Plenartagung des Wissenschaftlichen Rates, der für Februar 1990 Neuwahlen auf sämtlichen Ebenen ankündigte. Gleichwohl muss in diesem Kontext noch von einer „autochthonen Erneuerung“ gesprochen werden, da der Aufruf zur Demokratisierung lediglich von den SED-Altkadern aufgegriffen wurde. Die Neukonstituierung des Wissenschaftlichen Rates und seiner Mitglieder gerann daher selbst zur wichtigen Stellschraube im Demokratisierungsprozess. Auch waren dessen Funktionen und Befugnisse neu zu definieren. Nichtsdestotrotz nahm die TU Dresden mit der Wahl eines neuen Rektors ohne SED-Parteibuch – dem Professor für Technische Mechanik Günther Landgraf – eine Vorreiterrolle im Transformationsprozess der ostdeutschen Universitäten ein. Landgraf wurde am 26. Februar 1990 der erste demokratisch legitimierte Rektor auf dem Gebiet der DDR und trat somit noch vor der Volkskammerwahl im März sein Amt an.
Vergangenheitspolitik
Das System des Staatssozialismus hatte zu zahlreichen Disruptionen in der akademischen Bildung der DDR geführt. Einerseits wurden Studierende, Doktoranden und wissenschaftliche Mitarbeiter:innen aus politischen Gründen – zum Beispiel einer nicht-systemkonformen Haltung oder der kritischen Meinungsäußerung – von den Hochschulen verwiesen oder in ihrer akademischen Laufbahn blockiert. Auf der anderen Seite steigerte eine SED-Parteimitgliedschaft die Aufstiegs- und Karrierechancen vehement. Die Verflechtung von Wissenschaft und Politik zeigt sich emblematisch in der Verleihung von Ehrendoktorwürden und Honorarprofessuren an politische Amtsträger der SED. So ernannte die TU Dresden 1986 den Sekretär des Zentralkomitees (ZK) für Wirtschaft – und damit einen der führenden Wirtschaftspolitiker der DDR – Günter Mittag zum Ehrendoktor ihrer alma mater dresdensis. Die feierliche Übergabe der Promotionsurkunde erfolgte auf einer Festveranstaltung anlässlich des 40-jährigen Jubiläums der Wiedereröffnung der Hochschule nach dem Zweiten Weltkrieg, auf der Mittag als Festredner auftrat.
Nach der Friedlichen Revolution sah man sich an der Universität mit dieser symbolischen Erblast konfrontiert und war um eine vergangenheitspolitische Aufarbeitung bemüht. Der Senat des Wissenschaftlichen Rates beschloss noch im November 1989, Mittag die Ehrendoktorwürde wieder abzuerkennen. Dies wurde mit dem Umstand begründet, „daß nach der Verleihung Tatsachen bekannt [wurden], die seine Verleihung ausgeschlossen hätten“.[8] Maßgeblich wären hierbei die von Mittag „hervorgerufenen Disproportionen in der Wirtschaft, seine Eingriffe in das Planungs- und Investitionsgeschehen zum Nachteil der sozialistischen Gesellschaft und weitere Verfehlungen“ gewesen.[9] Der Entzug der Ehrendoktorwürde für Mittag suggeriert zwar einen kritischen Umgang mit der eigenen Vergangenheit, zeigt aber zugleich den opportunistischen Aktionismus vieler SED-Reformer, die in einer Frühphase der Transformation symbolpolitische Akzente setzen wollten. Wesentlich wirksamer erwiesen sich dagegen die Rehabilitierungsverfahren, die das neue Rektorat ab dem Frühjahr 1990 für von der SED geschasste Studierende, Doktoranden und Mitarbeiter:innen einleitete. Damit ließen sich zu DDR-Zeiten entzogene Abschlüsse und Doktortitel juristisch wieder in Kraft setzen.
Personalüberprüfung und Stellenabbau
Mit vergangenheitspolitischer Bedeutung aufgeladen war zunächst auch der Personalumbau in den Sektionen und Instituten der TU Dresden. Die ideologische Überformung vieler Forschungs- und Lehrgebiete der DDR erforderte eine politisch-fachliche Überprüfung des Personals nach 1990. Hierbei spielte auch die Eignung für eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst der Bundesrepublik Deutschland eine entscheidende Rolle. Das vom Sächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) dafür vorgesehene Sächsische Hochschulerneuerungsgesetz vom 25. Juli 1991 gab den juristischen Rahmen vor: So galt eine Person beispielsweise als ungeeignet, wenn sie „gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit z. B. durch eine Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit […] verstoßen“ hatte oder „nicht über die für ihre Aufgaben zum gegenwärtigen Zeitpunkt erforderliche fachliche Kompetenz“ verfügte.[10]
Im Fall der TU Dresden verblieb die Zahl der politisch bzw. fachlich Ungeeigneten jedoch verschwindend gering: Trotz interner sowie öffentlich-medialer Kontroversen um einzelne Personalien wurden mehr als 95 Prozent der überprüften Fälle von der Personalkommission positiv evaluiert.[11] Die positive Bewertung garantierte jedoch nicht die berufliche Weiterbeschäftigung an der Universität. Aufgrund begrenzter Ressourcen in der sächsischen Staatskasse, welche zunächst die Kosten der wirtschaftlichen Transformation zu stemmen hatte, wurden Etatkürzungen für die Hochschulen im Freistaat unumgänglich. Sachsen verfügte mit drei Universitäten (Dresden, Leipzig, Chemnitz) und mehreren Spezialhochschulen sowie außeruniversitären Akademien über das größte (und teuerste) wissenschaftliche Erbe der DDR neben Ost-Berlin. Eine lückenlose Fortführung der staatlichen Finanzierung wäre weder tragbar gewesen noch entsprach sie den Werten des bundesdeutschen Wissenschaftssystems, das seit den 1980er-Jahren auf eine stärkere finanzielle Selbstverantwortung der Universitäten durch Drittmittel setzte.
Der neue Stellenplan des Jahres 1992 sah vor, die ehemals 22.000 Stellen an Sachsens Hochschulen auf künftig 11.000 – mithin um die Hälfte – zu reduzieren. Die TU Dresden verfügte mit einem Personalbestand von ca. 6.800 Beschäftigten über den größten Anteil des Landes und hatte demzufolge mit den heftigsten Einsparungen zu rechnen. In der Öffentlichkeit beklagte man einen „Ausverkauf der Bildung“ durch die Regierung Biedenkopf – nur wenige Jahre nach den Montagsdemonstrationen kam es daher erneut zu Protesten auf der Straße.
Erschwerend kamen die 1993 vom Landtag beschlossenen Neuerungen zur sächsischen Hochschulstruktur hinzu, die eine Integration von drei Spezialhochschulen in die TU Dresden vorsahen (Pädagogische und Verkehrshochschule, Medizinische Akademie). Dabei sollte partiell auch deren Personal übernommen werden, um die TU zur Volluniversität auszubauen. Für die Mitarbeiter:innen verschärfte sich der Konkurrenzdruck um die ohnehin wenigen Stellen, zudem hielt die westdeutsche Befristungspraxis im akademischen Betrieb nun auch Einzug in Ostdeutschland. Mit der Erweiterung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in die neuen Bundesländer entwickelte sich parallel dazu erstmalig eine ernstzunehmende Interessenvertretung des wissenschaftlichen Personals.
Die prekäre Beschäftigungssituation nach der Wende stellt nur einen Aspekt der ostdeutschen Hochschultransformation dar, die im vorgestellten Projekt am Beispiel Dresdens erforscht werden soll. Darüber hinaus war und ist die TU Dresden als Bildungs- und Forschungseinrichtung in eine übergreifende Veränderungsdynamik eingebettet, die von den Umbruchprozessen in Ostdeutschland nach der Wiedervereinigung ausgeht und bis in die Gegenwart der neuen Bundesländer fortwirkt. Eine zeithistorische Auseinandersetzung mit der TU Dresden birgt somit Erkenntnispotenziale, die über den Hochschulstandort hinausreichen und zu einem besseren Verständnis des politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Strukturwandels in der Region Sachsen beitragen können. Das Projekt, welches im April 2023 begonnen wurde, versteht sich daher nicht als hochschulbiografische Studie, sondern als Nexus zwischen Wissens- und Gesellschaftsgeschichte, der über die Sonde einer Technischen Universität die historische Transformationsforschung um eine bislang fehlende Perspektive erweitert.
Autor
Aron Schulze, geboren 1994, ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand an der Professur für Neuere und Neueste Geschichte der TU Dresden. Er studierte von 2017 bis 2023 Geschichte, Germanistik und Bildungswissenschaften an der Universität Leipzig und absolvierte dort das Erste Staatsexamen für Lehramt an Gymnasien. Das Promotionsprojekt wird von Prof. Dr. Dagmar Ellerbrock betreut.
[1] Vgl. https://saxorum.hypotheses.org/9125, eingesehen am 08.11.2024.
[2] Karin Zachmann: Mobilisierung der Frauen. Technik, Geschlecht und Kalter Krieg in der DDR, Frankfurt 2004 (= Geschichte und Geschlechter, Bd. 44).
[3] „Probleme löst man nicht auf der Straße“. In: Universitäts-Zeitung. Organ der SED-Kreisleitung Technische Universität Dresden 32 (1989), Nr. 19 vom 18. Oktober 1989, S. 1.
[4] Dierk Hoffmann: Mythos Sachsen. Privatisierung, Staat und Kommunikation in den 1990er Jahren, Berlin 2024 (= Studien zur Geschichte der Treuhandanstalt, Bd. 10).
[5] Jürgen John/Jens Blecher (Hgg.): Hochschulumbau Ost. Die Transformation des DDR-Hochschulwesens nach 1989/90 in typologisch-vergleichender Perspektive, Stuttgart 2021 (= Quellen und Beiträge zur Geschichte der Universität Jena, Bd. 16).
[6] Vgl. Peer Pasternack: Das Hochschulwesen in der DDR. In: Jakob Benecke (Hg.): Erziehungs- und Bildungsverhältnisse in der DDR, Bad Heilbrunn 2022, S. 270-290.
[7] Öffentliche Erklärung von Angehörigen der Sektion Physik der TU Dresden vom 01. 12. 1989, zitiert nach: Peter Paufler: Die personelle und strukturelle Erneuerung der Hochschulen im Zuge der friedlichen Revolution in der DDR. Am Beispiel der Fachrichtung Physik der TU Dresden in den Jahren 1990–1993, Leipzig 2023 (= Abhandlungen der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig, Mathematisch-Naturwissenschaftliche Klasse, Bd. 66, H. 6), S. 28 f.
[8] UA TUD, B8/7, Beschluß des Senates des Wissenschaftlichen Rates der Technischen Universität Dresden zur Aberkennung der Ehrendoktorwürde „Dr.-Ing. E.h.“ für Dr. Günter Mittag vom 23.11.1989, unpaginiert.
[9] Ebd.
[10] Sächsisches Hochschulerneuerungsgesetz vom 25. Juli 1991, § 75 Abs. 1, https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2904.1, eingesehen am 19.11.2024.
[11] Zu den Zahlen vgl. Reiner Pommerin: Geschichte der TU Dresden 1828-2003, Köln 2003 (= 175 Jahre TU Dresden, Bd. 1), S. 342.
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GastautorIn (12. Dezember 2024). Sonderstatus im „Hochschulumbau Ost“? Die Transformation der TU Dresden nach 1989/90. Saxorum. Abgerufen am 21. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/12wpc